NH24.de – Mehrjährige Haftstrafe für Neonazi gefordert

Im Prozess gegen einen Neonazi aus Echzell im hessischen Wetteraukreis hat die Anklage am Montag eine Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert. Staatsanwältin Yvonne Vockert sah es nach dem Ende der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass sich der 26-jährige Betreiber eines Tätowierstudios des mehrfachen Drogenhandels, der Volksverhetzung, der Beleidigung sowie Verstößen gegen das Waffenrecht und das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gemacht hat.

Die Verteidigung gab sich am 25. Verhandlungstag vor dem Landgericht Gießen entrüstet über das geforderte Strafmaß. Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Jürgen Häller, erklärte in seinem Plädoyer, dass er eine niedrigere Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten für schuldangemessen halte. Dies gelte nicht nur, da sein Mandant sich weitestgehend geständig gezeigt habe und dank seiner Aussagen insgesamt 23 Ermittlungsverfahren gegen Lieferanten und Abnehmer für Drogen eingeleitet werden konnten. Hinzu komme, dass der Geschäftspartner des Angeklagten, mit dem dieser zusammen zweimal insgesamt 6,5 Kilogramm Amphetamin aus den Niederlanden eingeführt hatte, mit einem deutlich milderen Urteil davon gekommen sei.

Gegen den 27-jährigen Rechtsextremisten aus Echzell wird seit August verhandelt. Er soll laut Staatsanwaltschaft zwischen Ende 2010 und Sommer 2011 in der Wetterau mit chemischen Drogen, vor allem Amphetamin gehandelt haben. Außerdem soll er mehrere Waffen illegal besessen haben, darunter auch zwei vollautomatische Maschinenpistolen.

Der Angeklagte, dem auch Volksverhetzung zur last gelegt wird, soll laut Staatsanwaltschaft in seiner Hofreite in Echzell-Gettenau wiederholt Partys in einem Keller veranstaltet haben, der Ähnlichkeit mit Gaskammern in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern gehabt haben soll. Weitere Punkte der ursprünglichen Anklage, darunter mehrere Fälle von Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrecht waren aus prozessökonomischen Gründen eingestellt worden.

© nh24.de 26.11.2012

 

Kreis Anzeiger – Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Echzeller

Plädoyers dauern dreieinhalb Stunden – Urteil gegen 27-Jährigen wird am Montag erwartet

„Abscheuliche rechtsradikale Gesinnung“: Dreieinhalb Stunden plädierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Landgericht für ihre jeweilige Sicht der Dinge. Mit ihrem Antrag, einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten, machte Staatsanwältin Yvonne Vockert den Verteidiger „fast sprachlos“. Jürgen Häller plädierte für „vier Jahre und fünf Monate allerhöchstens“.

Seit Mitte August muss sich Jürgen Hällers Mandant, der in den vergangenen Jahren als Neonazi und Waffennarr von sich Reden gemacht hatte, vor der Siebten Strafkammer verantworten. Ihm werden vor allem Drogenhandel, Verstöße gegen das Waffengesetz und Volksverhetzung vorgeworfen.

Die Drogengeschäfte und seine Affinität zu Waffen hält die Staatsanwältin für „gefährlich“, seine „abscheulichen Tattoos“ auf den Oberarmen, seine Partys, bei denen Duschköpfe Partynebel versprüht haben und die als „Gaskammerpartys“ in den Ermittlungsakten aufgetaucht waren, für „menschenverachtend“. Aber bevor sich die Anklagevertreterin den Details widmete, warf sie die Frage auf, wie es „überhaupt sein kann, dass ein junger Mann sein Verhalten nicht ein einziges Mal überdenkt“, obwohl sich die Polizei seit Jahren intensiv mit ihm beschäftige. „Weil es ihm offensichtlich Spaß macht, mit den Beamten Katz und Maus zu spielen.“ Weil er gern damit prahle, zu Hause, in Erwartung einer der zahlreichen Durchsuchungen, legale Munition zu verstecken, „damit die Polizei überhaupt etwas findet“. So habe es der Angeklagte selbst gesagt. Niemandem sei verborgen geblieben, dass er Hunderte von Leuten um sich geschart und etliche junge Menschen in der Wetterau nicht wenig beeindruckt habe. Aber das mache ihn nicht weniger gefährlich, denn nicht alles sei „mit der Suche des Angeklagten nach dem Außergewöhnlichen“ zu erklären. Nicht der rasante Einstieg ins Amphetamingeschäft, den der 27-Jährige im Sommer 2010 hingelegt und in kürzester Zeit perfektioniert habe: Fahrten nach Polen und Holland, Streckmittel, rosafarbenes Amphetamin; er „wollte seinen Abnehmerkreis mit ganz irren Ideen vergrößern“. Auch die Schießerei im eigens dafür eingerichteten „Schießzimmer“ sei nicht allein mit ein bisschen Interesse an Waffen und Angeberei vor den Freunden zu erklären. Und vor allem seine rechtsradikale Gesinnung gründe nicht nur auf dem Bedürfnis, sich in Szene zu setzen und zu provozieren. Da stecke mehr dahinter. Wie sonst sei zu erklären, dass der Echzeller Partys veranstaltet habe, die offensichtlich an die Vergasung der Juden im Zweiten Weltkrieg erinnern sollten. Die Staatsanwältin führte auch die Motive der Tattoos auf seinem Oberarm an, die ihm noch immer gefallen. „Nicht zu vergessen“ sei zudem, dass der Angeklagte im Internet Handel getrieben habe mit Hakenkreuzen und Doppelsiegrunen auf T-Shirts und Fahnen.

Der Verteidiger wirft Vockert vor, seinem Mandanten „nie eine Chance gegeben“ zu haben. Er wolle nichts verharmlosen, halte die Feiern im „Brausebad“ aber für nicht mehr als einen „makabren Partygag, eine Party mit Beigeschmack“. „Nebelmaschinen gibt es schließlich in jeder Diskothek.“ Der Antrag der Staatsanwältin sei unverhältnismäßig. Schließlich sei der Freund des Angeklagten – beide waren bei der Rückkehr aus den Niederlanden mit rund vier Kilo Drogen im Gepäck festgenommen worden – mit weniger als drei Jahren davon gekommen. Was sein Mandant auch immer gemacht habe, er habe eine etwaige rechte Gesinnung aber nicht nach außen getragen. Und allein darum gehe es bei der angeklagten Volksverhetzung. Für die eigenen Arme beispielsweise „hat er immer einen schwarzen Edding dabei gehabt“. Außerdem sei bei der Strafe zu berücksichtigen, dass in den vergangenen Wochen „ein ganz anderer Mann herangewachsen ist, reifer und zugänglicher“, der irgendwann hoch verschuldet aus dem Gefängnis komme und „mit dem niemand, nicht einmal seine eigene Frau, noch etwas zu tun haben will“.

Auch beim Vorwurf der Beleidigung sind sich Staatsanwältin und Verteidiger nicht einig. „Du Zecke“ soll der Angeklagte zu einem Beamten gesagt haben, als der mit einer (Party-)Verbotsverfügung auf dem Anwesen des 27-Jährigen aufgetaucht war. „Nur, weil Du dich aufführst wie eine Zecke“, will der Angeklagte gesagt haben. Häller sieht darin – zumindest für Juristen – viel Spielraum, eine Beleidigung zu verneinen.

Am Montag wird das Urteil erwartet.

 

 © Kreis Anzeiger 27.11.2012

 

Mittelhessen Bote – Noch besteht Aufklärungsbedarf

{gallery width=150 height=100 alignment=left-float  padding=4}pics/preisverleihungbfdt{/gallery}Auf dem rechten Auge blind: Spätestens mit der Aufdeckung der Zwickauer Terrorzelle wurde der Politik die Gefahr durch gewaltbereite Neonazis wieder gewahr, die von den Sicherheits- und Geheimdiensten des Bundes und der Länder wohl allzulange unterschätzt wurde. Im Wetteraukreis sorgte zuletzt der Prozess um den Kopf der rechtsextremen Vereinigung „Old Brothers“ für mediale Aufmerksamkeit. Die Beweisaufnahme im Prozess dokumentierte, dass auch in unserer Umgebung die Gefahr von rechts real ist. Eine Podiumsdiskussion im Büdinger Heuson-Museum bot zumindest Ansätze zum Umgang mit dem allgegenwärtigen Thema Rechtsextremismus. Wenn gleich sich auch hier zeigte, dass die Rechten an vielen Fronten kämpfen, auch an der juristischen.

Für den Kreispressesprecher Andreas Elsaß war der Nachmittag stressig: Nicht nur, weil er die Organisation für die Podiumsdiskussion zum Thema Rechtsextremismus in der Wetterau innehatte, sondern vor allem auch, weil er gerade erst grünes Licht aus Gießen bekam: Das Verwaltungsgericht hatte einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, die es dem Kreis als Veranstalter gestattete, Anhänger rechten Gedankenguts von der Veranstaltung fernzuhalten.

Der Kreis war vorbereitet. Einige NPD-Anhänger, unter ihnen der Büdinger Stadtverordnete Daniel Lachmann, hatten sich zur Veranstaltung angemeldet. Auch für den Fall, vor dem Verwaltungsgericht zu scheitern, war der Veranstalter gerüstet: Notfalls sollte die Diskussion zu Gunsten einer alternativen Veranstaltung kurzerhand umgewidmet werden. Und der Kreis tat gut daran, schließlich versuchte Lachmann, unter anderem Geschäftsführer der NPD-Hessen, sich mit einem weiteren Rechtstitel Zugang zur Veranstaltung zu verschaffen. So ging die Gesprächsrunde letztendlich als Fachtagung mit der Humanistischen Union als Gastgeber vonstatten.

Es sprachen Andreas Balser von der Antifaschistischen Bildungsinitiative Wetterau (Antifa Bi), Angelika Ribler von der Sportjugend Hessen, der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Utter, Bundestagskandidat Stefan Lux (SPD) und Erster Kreisbeigeordneter Helmut Betschel-Für den Echzeller Verein „Grätsche Linz, Eva-Marleen Christoph und A gegen. Pflügel (Grüne) über den Umgang mit rechtsextremen Strukturen.

Rechte Musik als Lockmittel

Im Ergebnis: Gerade unter Jugendlichen sei Rechtsextremismus auf dem Vormarsch. Viele kämen unbewusst mit dem Thema in Berührung. Beispielweise verleite Musik aus der Szene, allmählich eine rechtsextreme Haltung anzunehmen. Das geschehe unbewusst: Texte würden nicht richtig verstanden und führten dennoch dazu, dass Jugendliche eine rechtsextreme Haltung annehmen. Das sei schließlich der Zeitpunkt, an dem sich die Jugendlichen von den Parolen der NPD begeistern ließen und von den Mitgliedern der rechten Szene abgefischt, sprich angeworben werden.

Dabei spiele auch der Altersdurchschnitt innerhalb der demokratischen Parteien eine Rolle. In der NPD fänden sich weitaus mehr Jüngere wieder, als in den demokratischen Parteien. Deshalb, so die Forderung der Diskussionsteilnehmer, sollte mehr Zeit und Geld in Bildung und Jugendarbeit investiert werden. Denn während früher in der Familie viel über Politik gesprochen wurde, sei dies heute stark zurückgegangen, müsse diese Arbeit heute in den Schulen geleistet werden.

„Es ist wichtig, dass man zum Beispiel bei den Texten rechtsextremer Musik Aufklärungsarbeit leistet“, meint Andreas Balser von der Antifa Bi. Die Musik diene häufig als Einstiegsdroge in die Szene. „Zwischen 10 und 20 Prozent der Jugendlichen hören diese Musik und denken sich nichts dabei“, gibt der Erste Kreisbeigeordnete Helmut Betschel-Pflügel zu bedenken. Doch die Aufklärungsarbeit zeige vermehrt Wirkung: Viele Jugendliche hätten Interesse an der Arbeit von Initiativen gegen Rechtsextremismus oder engagierten sich bereits selbst gegen rechts.

Ausländerfeindlichkeit weit verbreitet

Ein weit verbreitetes Phänomen liegt indes jenseits der extremistischen Sphäre: die Ausländerfeindlichkeit. Viele Menschen, die nicht der rechtsextremen Seite angehören, finden, dass in Deutschland zu viele Ausländer leben. Dabei handele es sich, so Angelika Ribler von der Hessischen Sportjugend, um die Mitte der Gesellschaft — fast 50 Prozent der Deutschen empfänden dies so.

Für die Ursprünge dieser Tedenz hatte der Christdemokrat Tobias Utter zumindest eine Erklärung: „Ausländerfeindlichkeit ist eine Störung in der Persönlichkeit und resultiert aus verdrängten Ängsten.“ Die Menschen sollten dazu angehalten werden, sich zu fragen, wie viele der ausländischen Mitbürger tatsächlich unangenehm auffallen.

Vor allem das Thema Asylbewerber ist ein heißes Eisen: Auch wenn die Mitte der Gesellschaft nicht rechtsextrem sei, die weit verbreitete Feindlichkeit sei sehr bedenklich, meint Angelika Ribler. Viele Kommunen weigerten sich zum Beispiel, Asylbewerber aufzunehmen. „Man muss den Bürgern klar machen, dass jeder eine humanitäre Vri pflichtung gegenüber den Asylbewerbern hat“, pflichtet ihr der SPD-Bundestagskandidat Stefan Lux bei. Letztendlich haben, wohl beide Seiten eine Bringschuld: Sowohl Deutsche als auch Ausländer seien gehalten, aufeinander zuzugehen und sich mit der jeweils anderen Kultur zu beschäftigen, wie der Erste Kreisbeigeordnete Helmut Betschel-Pflügel ergänzte.

Auch war sich die Runde darüber einig, dass die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Kommunen im Kampf gegen Rechtsextremismus verbessert und ausgebaut werden müsse. Die Kooperation des Kreises mit der Antifa Bi oder auch der Sportjugend Hessen biete erste Ansätze, wie die Fachtagung gezeigt habe. Aktionen auf Bundesebene seien nicht genug, um umfassend zu informieren und Verbesserungen zu erreichen. Auch auf Landesebene müssten diese Bemühungen, so Ribler, ausgebaut werden.

Die Podiumsdiskussion erinnerte nicht zuletzt an die Ereignisse während der Reichspogromnacht 1938. Willi Luh, Ehrenvorsitzender des Geschichtsvereins Büdingen, rief den Zuhörern ins Gedächtnis, wie eine Büdinger Jüdin diese Schreckensnacht erlebte: Sie wurde damals von den Bürgern durch die Festungsstadt getrieben, bis sie ein Polizist schließlich in Schutzhaft nahm. Nicht zuletzt deswegen seien solche Fachtagungen wichtig. Und auch die Verleihung des Bundespreises für Demokratie und Toleranz, dotiert mit 2.000 Euro, an den Verein „Grätsche gegen Rechtsaußen“ aus Echzell – eben jenem Ort, in dem auch der Kopf der rechtsextremen „Old Brothers“ wohnt – zeigt, dass längst nicht alle bereit sind, Gewalt von rechts hinzunehmen.  

 

 © Mittelhessen Bote 21.11.2012

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf »voll schuldfähig«

Am 14. Verhandlungstag gegen Patrick Wolf hat die Strafkammer am Landgericht Gießen die Beweisaufnahme beendet. Ein Schusswaffenexperte gab Auskunft über Wolfs Revolver und Maschinenpistole. Erstmals sprach Wolf detailliert über die Kunden bei seinen Drogengeschäften.

Das psychiatrische Gutachten bescheinigt Wolf eine »narzisstische Persönlichkeit«.

Der Prozess gegen Patrick Wolf neigt sich dem Ende entgegen. Von seinen Freunden und Verwandten, die zu Beginn des Prozesses noch zahlreich im Zuschauerraum vertreten waren, kam am Dienstag nur noch der Vater. Was der Angeklagte ausgesagt hat, werden die ehemaligen Freunde dennoch früher oder später erfahren. Staatsanwältin Yvonne Fockert schrieb fleißig mit, als Wolf detailliert über die knapp ein Dutzend Abnehmer berichtete, denen er Amphetamin, Crystal-Meth und Ecstasy-Tabletten verkauft habe. Noch vor wenigen Wochen hatte Wolf mit einigen der Genannten durch die Trennscheibe zwischen Verhandlungs- und Zuschauerraum gefeixt – damit ist es scheinbar vorbei. »Ich will komplett mit der ganzen Scheiße abschließen und aus diesem Dunstkreis rauskommen«, sagte der Angeklagte.

Dass Wolf diese »Aufklärungshilfe« bei dem zu erwartenden Urteil groß helfen wird, darf bezweifelt werden. Viel zu spät seien die Einlassungen gekommen, so der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Steinbach. Denn nicht nur bei seinen Drogengeschäften hatte Wolf lange mit der Wahrheit hinter dem Berg gehalten; auch den Besitz mehrerer Waffen stritt er lange ab. Auch hier räumte Wolf nun ein, mehrere Schusswaffen sowie Munition als Pfand für einen Privatkredit erhalten zu haben. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts bewertete für das Gericht die erst kürzlich gefundenen Waffen, darunter ein Revolver, eine Maschinenpistole und ein Schießkugelschreiber.

Außer dem Bericht des Schusswaffenexperten wurden auch Wolfs Vorstrafen eingeführt, insgesamt neun Einträge zählt sein Register. Wiederholt war der Betreiber eines Tätowierstudios in Gettenau durch Gewalttaten aufgefallen, mehrfach wurde er bereits wegen Körperverletzung verurteilt. Die erste Tat des 27-Jährigen datiert aus dem Jahr 2001 und hängt ihm noch bis heute nach. Ihr verdankt er seinem Spitznamen »Schlitzer«, nachdem er im Verlauf einer gewaltsamen Auseinandersetzung einem Anderen ein Messer in den Hals gestochen hatte. Es folgten weitere Verurteilungen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und nicht zuletzt wegen Volksverhetzung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

»Ich bin kein Ausländerhasser«

Doch Wolf will unter all das einen Schlussstrich ziehen, versicherte er den Richtern. »Keine Waffen mehr« und »keine Drogen«. Mit der rechten Szene hätte er schon längst abgeschlossen. 2004 sei er aus der NPD ausgetreten, seit 2007 habe er keine rechtsradikale Demo mehr besucht, den Verkauf von T-Shirts mit SS-Runen und Keltenkreuzen habe er 2008 eingestellt. »Ich bin kein Ausländerhasser«, versuchte er dem Richter zu erklären, der aber wenig überzeugt wirkte. Immerhin trägt der Angeklagte ein Tattoo, das einen Wehrmachtssoldaten zeigt, der auf einen Davidstern am Galgen schießt.

Laut psychiatrischen Gutachten passt das zur »narzisstischen Persönlichkeit« Wolfs. Wie der Sachverständige Dr. Hans-Hermann Höll darlegte, sei das Gesellschaftsbild des Angeklagten »diffus« und folge »keiner klaren Ideologie«. Wolf setze die menschenverachtenden Bilder als Mittel der Provokation ein und versuche, damit Aufmerksamkeit zu erhalten – die Folge einer komplizierten Kindheit. Wolf sei drei Jahre alt gewesen, als die Eltern sich scheiden ließen.

Der mit einem IQ von 137 überdurchschnittlich intelligente Junge habe seit seiner Kindheit versucht, im Mittelpunkt zu stehen. Er sei trotz schulischer Probleme mehrfach Klassensprecher gewesen. Früh sei ADHS diagnostiziert worden, allerdings nicht behandelt. Wolf habe die Schule wegen zahlreicher Probleme zunächst ohne Abschluss verlassen, auch eine Lehre zum Gas- und Wasserinstallateur habe er abgebrochen. Später habe er sich mehrfach selbstständig gemacht. Nicht nur aus finanziellen Gründen habe dann der Handel mit Drogen begonnen. »Herr Wolf hat es genossen, sich in diesem Dunstkreis zu bewegen«, sagte Höll.

Obwohl der Angeklagte regelmäßig Drogen konsumiert habe, sei er zu jedem Zeitpunkt Herr der Lage gewesen. Sowohl in Bezug auf seine Drogengeschäfte als auch die waffenrechtlichen Delikte sei er sich der Strafbarkeit der Handlungen stets bewusst gewesen. »Eine Schuldunfähigkeit oder Gründe für eine Schuldminderung sehe ich daher nicht«, schlussfolgerte der Gutachter.

 Nächste Woche stehen die Plädoyers an, das Urteil wird für 3. Dezember erwartet.

 

© Wetterauer Zeitung  21.11.2012

 

Kreis Anzeiger – Gutachter: Eine narzisstische Persönlichkeit

Über Monate hinweg hat sich der Echzeller über „das dumme Geschwätz“ seiner früheren Freunde aufgeregt. Er hat ihre Zeugenaussagen auseinandergenommen und entlarven wollen, dass die, die sich „um mich geschart haben, wie die Motten ums Licht“, aus ihm „den großen Bösen machen, um selbst besser wegzukommen“. Jetzt hat der 27-Jährige selbst den Mund aufgemacht. Viel bringen wird ihm das nicht. Warum sich überhaupt so viele junge Menschen aus der Wetterau um den Mann gedrängt haben, weiß der psychiatrische Gutachter im Prozess am Landgericht: „Renitent, intelligent und immer vorne mit dabei.“

Seit Mitte August muss sich der Mann, der in den vergangenen Jahren als Neonazi und Waffennarr von sich Reden gemacht hatte, vor der Siebten Strafkammer verantworten. Neben Drogenhandel und Verstößen gegen das Waffengesetz werden ihm auch Volksverhetzung und das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen.

„Wie soll es weitergehen mit den Drogen, mit den Waffen, mit den früheren Bekannten?“, will der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach wissen. „Rückzug aus allem und von allen“, sagt der Angeklagte. Er ist überzeugt, dass das ein Leichtes sei, „wenn man sowieso von allen gehasst wird“. Um „den ganzen Scheiß zu beenden“, habe er jetzt auch den Mund aufgemacht. Bestimmt 20 Namen sind am 14. Verhandlungstag gefallen. Und zu jedem Namen der aufs Gramm genaue Amphetaminbedarf.

Zwar würden die Richter am Ende berücksichtigen, dass er jetzt versucht habe, Licht in die Wetterauer Drogenszene zu bringen. Für Aufklärungshilfe, die die Strafe mildert, kämen Namen und Mengenangaben allerdings zu spät, sagt Steinbach. Strafmilderungsgründe psychiatrischer Natur gibt es auch nicht. Trotz regelmäßigen Amphetaminkonsums sei der 27-Jährige nie süchtig gewesen, erklärt der psychiatrische Sachverständige Hans-Herrmann Höll. In den Augen des Arztes ist der Angeklagte „einer, der immer alles unter Kontrolle hatte, eine narzisstische Persönlichkeit“, die an Drogen und Waffen am allermeisten interessiert habe, dass sie sich „eignen, um sich in Szene zu setzten und zu provozieren“.

„Wie soll es weitergehen mit Ihrer politischen Einstellung?“, will Steinbach auch wissen. Der Mann, der in einen Partyraum, an dessen Tür ein Schild mit der Aufschrift „Brausebad“ den Gästen den Weg wies, zu „Gaskammerpartys“ eingeladen haben soll, der NS-Symbole auf seinen Oberarmen tätowiert hat und der in seinem Tattoostudio rund 100 den Holocaust verleugnende Tätowiervorlagen für spezielle Kunden vorrätig hatte, hält die Antwort vage. „Ich bin kein Ausländerhasser, aber an seiner Grundeinstellung kann ein Mensch nichts ändern.“ „Keine feste NS-Ideologie“, sagt auch der Arzt. Tattoos mit NS-Emblemen, Fahnen und T-Shirts, die im Internet zum Verkauf angeboten worden waren, seien mehr „schmückendes Beiwerk eines Narzissten gewesen und wie alles andere auch geeignet, um zu provozieren“.

Der Prozess geht nun dem Ende entgegen. Etliche Punkte der ursprünglich sieben Anklagen werden voraussichtlich eingestellt werden. Das hat Staatsanwältin Yvonne Vockert beantragt. Nicht, weil sie überzeugt wäre, dass es antisemitische Tattoovorlagen nicht gegeben oder dass der Echzeller seinen Nachbarn nicht kaum bekleidet gefilmt und das Video ins Internet gestellt habe. Sondern weil diese mutmaßlichen Taten an der Höhe der Strafe nichts ändern werden. Die richtet sich nämlich vor allem nach den Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz. Am kommenden Montag wird der Prozess fortgesetzt. Voraussichtlich werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung dann plädieren.

© Kreis Anzeiger 21.11.2012

 

Kreis Anzeiger – „Zeigen, dass die Demokratie wehrhaft ist“

Geblieben ist die Erinnerung an die johlende Menge. Willi Luh war am 9. November 1938 dabei, als ein Metzgergeselle zur Jagd auf eine Jüdin blies. Etwa 15 Menschen schlossen sich dem Metzger an und jagten die vierfache Mutter durch die Schlossgasse, bis schließlich ein Lehrer eingriff und die Frau in Schutzhaft nahm. Wenige Tage später verließen die verängstigten Juden, es waren damals etwa 150, Büdingen. Die meisten zogen in Richtung Frankfurt und später nach Amerika. „Sie fühlten sich mit Büdingen sehr verbunden.“ Der Ehrenvorsitzende des Büdinger Geschichtsvereins plädierte dafür, dass in der noch erhaltenen Synagoge eine Gedenkstätte eingerichtet werden sollte.

Die Erlebnisse der Pogromnacht in Büdingen veranschaulichten, wie schnell sich aus einer Parole eine unkontrollierte und gewaltbereite Bewegung entwickeln kann. Die Fachtagung des Wetteraukreises im Zuge des XENOS-Projektes Hessen setzte genau dort an. Wie geht man mit rechtsextremen Strukturen um? Wie sensibilisiert und schützt man Jugendliche und sozial Schwächere? Wie ermutigt man sie, platte Parolen zu hinterfragen und nicht auf neu kreierte Definitionen der Geschichte hereinzufallen? In dem zweiten Teil, der von der „Humanistischen Union, Regionalverband Nord-Mittelhessen“ ausgetragenen Veranstaltung wurde zur Podiumsdiskussion eingeladen. Andreas Balser von der Antifaschistischen Bildungsinitiative Friedberg (Antifa-BI), Angelika Ribler von der Sportjugend Hessen, CDU-Landtagsabgeordneter und Präses des evangelischen Dekanats Wetterau, Tobias Utter, SPD-Bundestagskandidat Stefan Lux und Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Helmut Betschel-Pflügel (Die Grünen) setzten sich mit den Ergebnissen der zuvor gebildeten Arbeitskreise auseinander.

Was könnte der von den Arbeitsgruppen viel geforderte „Runde Tisch“ zwischen Schule und Politik bedeuten? fragte Moderator Michael Elsaß den Sozialdezernenten Betschel-Pfügel. Bisher hätten die Bündnisse, ob in Friedberg, Echzell , Butzbach oder Büdingen, auf das Auftreten der Rechtsradikalen immer nur reagiert, entgegnete dieser. „Wir müssen es schaffen, dass wir eine flächendeckende Struktur in der Wetterau schaffen, um nicht Opfer der Rechtsradikalen zu sein, sondern um zu zeigen, dass diese Demokratie sehr wehrhaft ist.“ Also die begonnene Kooperation der Städte und Bündnisse weiter ausbauen.

Ein „Runder Tisch“ klingt für Stefan Lux abgedroschen. Eine Möglichkeit zum Austauschen zwischen den Kommunen böten beispielsweise Bürgermeisterdienstversammlungen. Lux erzählte aus dem Kreistag. Früher hätte man nicht auf die Anträge der NPD reagiert. Inzwischen sei man dazu übergegangen, dass sich eine demokratische Fraktion dazu äußere. Allerdings seien die Anträge der NPD inhaltslos und würden sich jährlich wiederholen.

Die Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis und den meisten Bürgermeistern lobte Andreas Balser von der Antifa-BI ausdrücklich. „Wir müssen in den nächsten Monaten dringend gemeinsam Strategien finden, um den Neonazis weitere Wirkungskreise und Rückzugsräume zu nehmen. Da muss schnell etwas passieren. Wir haben nicht alles erreicht, befinden uns aber auf einem guten Weg.

{gallery width=150 height=100 alignment=left-float padding=2}pics/preisverleihungbfdt{/gallery} Ein Beispiel für vorbildliche Zusammenarbeit zwischen den Organisationen: Die Vertreter des Echzeller Vereins „Grätsche gegen Rechtsaußen“ erhalten den Bundespreis für Demokratie und Toleranz im Wert von 2000 Euro für die Ausrichtung ihres Musikfestivals. Angelika Ribler (Sportjugend Hessen), Vereinsvertreter Manfred Linz, Eva-Marleen Christoph und Andreas Balser von der Antifa-BI (v.l.) zeigten in Büdingen stolz die Urkunde des Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT), die sich überreicht bekamen.

 © Kreis Anzeiger 13.11.2012

Kreis Anzeiger – Mitwisser führt die Polizei zu den Waffen

Bislang war es ein Prozess gegen einen Waffennarren, der mit Freude auf der Anklagebank über das Kaliber der Einschusslöcher „in der zerballerten Wand“ seines „Schießzimmers“ fachsimpelte und von Autos erzählte, die erst „abgeballert und dann zerschrottet“ wurden. Die Waffen blieben verschwunden, gehörten ihm nicht. Seine letzte Order aus der Untersuchungshaft sei gewesen: „Verschwinden lassen.“ Jetzt ist „die heiße Kiste“ aufgetaucht. Einer muss „gebabbelt“ haben, wie es in der Wetterau so schön heißt. 

Die Waffen sind nur eine von vielen „heißen Kisten“ im Prozess gegen den Mann aus Echzell. Drogen und rechtsradikale Tattoovorlagen sind andere. Sieben Anklagen, darunter neben Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz auch das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen, Volksverhetzung und ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, werden seit Mitte August vor der Siebten Strafkammer des Landgerichts verhandelt.

Staatsanwältin Yvonne Vockert glaubt dem 27-Jährigen nicht, seit seiner Festnahme vor rund eineinhalb Jahren nicht zu wissen, wo der Koffer mit Revolver, Maschinenpistole und Schießkugelschreiber abgeblieben war. Der Angeklagte behauptet, „immer wieder nachgebohrt“ zu haben, aber die Freunde, die sich darum gekümmert hätten, „haben kein Sterbenswörtchen gesagt“.

Der, der wusste, wo die Waffen sind, hat die Polizei schließlich hingeführt. Als dieser Zeuge und ein weiterer Freund des Angeklagten nach dessen Festnahme noch nicht zu Ende überlegt hatten, wohin mit Revolver und Maschinenpistole, waren „da schon überall unsere Fingerabdrücke drauf“ und ein eigenes Interesse da, „die Dinger verschwinden zu lassen“. Zunächst unter einer Betonplatte im Garten der Großmutter des Zeugen. Später, als sich die Suchaktionen von Polizei und Staatsanwaltschaft häuften, habe er, „der Dumme, der am Ende alles am Bein hatte“, den Koffer auf dem Dachboden seiner Eltern versteckt. Er sei in Panik gewesen und habe „einfach nicht daran gedacht“, die Waffen im See zu versenken oder zu verbrennen. Ganz offensichtlich hat sich der 24-Jährige die Finger aus Freundschaft zum Angeklagten dreckig gemacht und genauso offensichtlich ist die Ehrfurcht vor dem Mann, dem es so leicht gefallen war, Leute um sich zu scharen, immer noch da. Wie sonst ist es wohl zu erklären, dass der Zeuge Fragen beantwortet, mit denen er sich selbst belastet, obwohl er das nicht muss. Und ins Stocken gerät, wenn er glaubt, seine Antwort belaste den anderen.

Den 27-Jährigen bewundert – „Wie das alles lief, mit den Partys bei ihm zu Hause, dem Tattoostudio, den vielen Freunden“ – hat auch ein Drogenlieferant des Echzellers. Auch er musste gestern aussagen, nachdem er mittlerweile selbst rechtskräftig wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden ist. Drei Fahrten in die Niederlande hatten die beiden im Sommer 2011 gemacht. Am 7. Juli waren sie festgenommen worden. Seitdem spricht jeder dem anderen die Haupt- und sich selbst die Nebenrolle zu, wenn es um die Geschäfte mit Amphetamin und Marihuana geht. Die Freundschaft ist kaputt. Die beiden stritten selbst im Gerichtssaal darüber, wer damals zuerst „gebabbelt“ hat. Der Prozess wird am 20. November fortgesetzt.

© Kreis Anzeiger 8.11.2012

 

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Wetterauer Zeitung – »Grätsche gegen Rechtsaußen« für Engagement geehrt

Gemeinsam mit vier anderen hessischen Initiativen wird der Verein »Grätsche gegen Rechtsaußen« vom »Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt« (BfDT) für sein soziales Engagement geehrt. Die Ehrung soll am Freitag in Mainz erfolgen. 

Die Preisträger erhalten jeweils zwischen 2000 und 5000 Euro, wie das Bündnis am Dienstag mitteilte. Die »Grätsche« wird für ihr Festival gegen Rechtsextremismus geehrt, das im August zum zweiten Mal stattgefunden hatte. Weitere Preisträger sind der Verein »InteGREATer« in Frankfurt, der sich für eine bessere Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzt, der Wiesbadener Verein »HujaA – Hilfe und Unterstützung junger Arbeitsloser«, der sich um junge Strafgefangene kümmert, der »Runde Tisch der Religionen« in Marburg, bei dem sich Menschen verschiedenen Glaubens zum Dialog treffen, sowie mehrere Vereine und Institutionen im Schwalm-Eder-Kreis für ein Projekt gegen rechte Gewalt.

 © Wetterauer Zeitung 7.11.2012

Wetterauer Zeitung – Wolf: »Die ganze Wetterau ist verseucht von Dealern«

Patrick Wolf hat sich am Montag zu einzelnen Punkten der Anklageschrift eingelassen. Dem 26-Jährigen werden neben Körperverletzung und Volksverhetzung auch Beleidigung, Verstöße gegen das Waffenrecht und Drogenhandel vorgeworfen. Zu den beiden letzten Punkten äußerte sich der gelernte Koch nun.

»Ende 2009 oder Anfang 2010 habe ich einen Koffer bekommen«, begann Patrick Wolf, besser bekannt als der »Schlitzer«, seine Einlassung. Im Koffer seien eine Maschinenpistole mit mehreren Magazinen und Schalldämpfer, ein Revolver, eine Pistole mit Aufsatz, ein Schieß-Kugelschreiber, Munition und eine tschechische Maschinenpistole mit zwei Magazinen gewesen, deren Rahmen er separat erhalten habe. Er habe den Koffer von einem Bekannten bekommen, gegen den ein Haftbefehl vorgelegen habe. Zudem habe der Bekannte ihm 1750 Euro geschuldet, der Waffen-Koffer sei eine Art Pfand gewesen.

Nachdem der Koffer mehrmals seinen Standort gewechselt habe, sei er im Februar 2011 für drei Tage wieder bei ihm im Haus gewesen. Ein Freund habe vorgeschlagen »Komm’, wir gehen ballern«, was man im »Schießzimmer« seiner Hofreite in Gettenau auch getan habe. Einige Zeit später, er habe den Koffer loswerden wollen, habe seine Ehefrau ihn ihrer besten Freundin gegeben. »Danach hab’ ich ihn nicht mehr gesehen.« Nachdem er im November aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, habe er seiner Frau gesagt, dass der Koffer endgültig weg müsse. Sie habe daraufhin entgegnet, er solle sich keine Sorgen machen, das sei bereits erledigt. Wo der Koffer heute sei, das wisse er nicht. Er habe aber erfahren, dass die Frauen ihn mit Hilfe von zwei Männern vergraben hätten. »Meine Frau wollte nicht, dass ich die Waffen nochmal in die Finger bekomme«, sagte der 26-Jährige, der darauf verwies, dass seine Gattin ihn während der U-Haft betrogen habe.

In Sachen Drogenhandel äußerte der 26-Jährige sich in mehreren Punkten. Unter anderem betonte er, dass er nicht, wie von einem inzwischen verurteilten Kumpel behauptet, fünf Mal ein Kilogramm Amphetamine bezogen habe. »Ich hab’ mir das alles durchgerechnet und komm’ auf maximal 2,75 Kilogramm.« Besagter Kumpel, er soll am kommenden Verhandlungstag gehört werden, habe die Drogen bei seiner Oma im Gefrierfach gelagert, sagte der »Schlitzer«, der bei seiner Aussage jede Menge Namen von Abnehmern und szenetypische Begriffe nannte. Er erzählte von Drogen namens »rote Rolling Stones«, »blaue Pentagramme«, »green Apple« und »gelbe Fragezeichen« und gab zu, wie er mit jenem Bekannten nach einem Trip in die Niederlande aus 2 Kilogramm Drogen einfach 2,4 gemacht habe, indem man es versetzt und durch den Fleischwolf gedreht habe. »Ich bin ja ursprünglich Koch«, kommentierte Wolf, der zugab, etwa 500 Gramm der Drogen, die sein Kumpel gekauft hatte, behalten zu haben. Mit in die Niederlande sei er nur gefahren, weil besagter Freund schon öfter »einen auf die Schnauze« bekommen habe.

Das Gericht wollte vom Angeklagten wissen, ob er noch mehr Liferanten als die beiden bereits bekannten gehabt habe. »Eigentlich nicht. Aber die ganze Wetterau ist verseucht mit Dealern«, sagte Wolf.

Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

© Wetterauer Zeitung 6.11.2012

 

Wetterauer Zeitung – Es geht um Wolfs Schuldnerliste und Vorstrafen

Elfter Verhandlungstag gegen Rechtsradikalen – Zwei offene Bewährungen, als der 26-Jährigee mit Drogen erwischt wurde

Am elften Prozesstag gegen Patrick Wolf  arbeitete sich die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen durch  eine Menge Urkunden, darunter Gutachten, eine bei Wolf gefundene Schuldnerliste und ältere Gerichtsurteile gegen den Tätowierer aus Gettenau. Der 26-Jährige steht seit Mitte August vor Gericht: Dem Rechtsradikalen werden unter anderem Drogenhandel, Körperletzung, Volksverhetzung, Beleidigung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen.  

Urkundenverlesung – vor diesem Tagesordnungspunkt graut es normalerweise jedem Prozessbeobachter. Der Richter liest dabei diverse in Behördensprache formulierte Gutachten in Windeseile vor, das war auch am elften Prozesstag gegen den Patrick Wolf nicht anders. Mit dem Unterschied, dass der Vorsitzende der siebten Strafkammer, Dr. Dietwin Johannes Steinbach, es hier mit einem Angeklagten zu tun hat, der immer wieder unter Beweis stellt, dass er nicht auf den Mund gefallen ist.

Zu Beginn wurden die Gutachten des Hessischen Landeskriminalamts über die fast 4,5 Kilo Amphetamin und knapp 570 Gramm Marihuana verlesen, welche die Polizei bei Wolfs Festnahme Anfang Juli 2011 bei dem Angeklagten sicherstellten. Das Ergebnis der Analysen aller Kürze: Ja, es handelt sich bei den gefundenen Substanzen um Drogen.

Auch eine Schuldenliste stellten die Beamten sicher, ein offenbar klassisches marktwirtschaftliches Instrument in der Drogendealer-Branche. Dutzende Namen waren da verzeichnet, hinter jedem Eintrag war eine Zahl vermerkt. Insgesamt zeigt Wolfs Buchführung Außenstände von über 8000 Euro auf, doch der Betreiber eines Tätowierstudios bestritt, dass es sich dabei nur um Schulden aus Drogendeals gehandelt habe.

Vielmehr erklärte der Angeklagte dem Gericht zu jedem einzelnen Punkt, wie die Geldforderung zustande gekommen sei. Mal ein Darlehen beim Besuch des Hessentags, dann wieder Schulden für Tätowierungen, nicht bezahlte Taxi-Rechnungen, Mietschulden, Kosten für ein Gerichtsverfahren oder für Autoteile. Doch in einigen Fällen, so Wolf, handele es sich auch um Beträge aus Drogengeschäften. »Die hatte ich bekommen, um sie an den Lucas (mutmaßlicher Drogendealer, Anm. d. Red.) weiterzugeben. «Nach Wolfs Darstellung war er selber bei Drogengeschäften nur als Vermittler in Erscheinung getreten.

Anschließend verlas das Gericht mehrere Urteile, die in der Vergangenheit gegen Wolf gefällt worden waren. So erging durch das Amtsgericht Dieburg im Apri 2008 Strafbefehl gegen Wolf, weil dieser durch das Verbreiten eines Videos den Holocaust öffentlich geleugnet und darin zudem Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen gezeigt hatte. In dem Film, den Patrick Wolf unter dem Pseudonym »Schlitzer 888« auf der Videoplattform »youtube« ins Internet gestellt hatte, waren Bilder aus Wolfs Wohnug Münster zu sehen, die Wände dekoriert mit Hakenkreuzen und SS-Runen. Dazu lief das Lied »Giftgas« der Kasseler Rechtsrock-Gruppe »Kommando Freisler«, in welchem der Holocaust als Lüge bezeichnet wird. Das kostete Wolf 70 Tagessätze á 40 Euro.

Es war nicht das letzte Urteil gegen Wolf. Im Februar 2009 wurde er vom Amtsgericht Friedberg wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt, nachdem er in einer Disco einen Mann geschlagen hatte, der zuvor Wolfs Frau belästigt und geschlagen hatte. Knapp vier Monate später verurteilte das Amtsgericht Büdingen ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, wieder wegen Körperverletzung. Im September 2010 befand ihn das Amtsgericht Nidda der gefährlichen Körperverletzung für schuldig und verurteilte Wolf zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung – in beiden Fällen kamen mehrjährige Bewährungszeiten hinzu.

Wenn man sich das alles vor Augen führt, so der Vorsitzende Richter Steinbach, »dann erkennt man, dass Sie zwei offene Bewährungen hatten, als es zu den Vorfällen kam, die hier verhandelt werden.Wolf sitzt nach Widerruf seiner Bewährung seit Mitte März im Gefängnis. Der Prozess wird fortgesetzt.

 

 © Wetterauer Zeitung 31.10.2012

 

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