Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Patrick Wolf ist am Montag in Gießen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und Drogenhandels zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Landgericht sprach den 27-jährigen »Schlitzer« aus Echzell nach rund vier Verhandlungsmonaten unter anderem schuldig, Waffen wie eine Maschinenpistole und ein Schrotgewehr besessen zu haben. Zudem hatte er in zahlreichen Fällen mit Amphetaminen, Ecstasy oder »Crystal« gedealt. Die Richter waren auch überzeugt, dass der Angeklagte einen Partyraum mit Duschköpfen und Schildern wie in einem Konzentrationslager ausgestattet hatte.

© Wetterauer Zeitung  3.12.2012

 

Hessischer Rundfunk – Hessenschau vom 3.12.2012

Die Hessenschau berichtet über die Urteilsverkündung von Patrick W. des Landgerichts Gießen. Unter anderem mit einer Stellungnahme von Manfred Linss.                 

                                                                                                                                   

 

 

  

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Frankfurter Rundschau – Die Schlitzer-Story

Nach geschlagenen vier Monaten und 16 Verhandlungstagen und zig Monaten wird heute das Urteil gegen den „Deutschnationalen“ Patrick W., genannt „Schlitzer“, gesprochen. Das vorläufige Ende der Story um eine armselige braune Existenz zwischen Drogendeals und Gaskammer-Partys.

An fast allen Verhandlungstagen ist er da, der junge Mann im Zuschauerraum. Und wenn er mal nicht da ist, löchert er beim nächsten Termin die Journalisten oder Vertreter der Antifa, was denn alles passiert sei. Er habe den Beginn des Prozesses verfolgt, jetzt wolle er auch wissen, wie die Geschichte ausgehe.

Er könnte sich auch Gerichts-Shows im Fernsehen anschauen. Doch warum sich über fiktive Fälle gruseln, wenn die Realität zuweilen noch erschreckender und absurder ist. Verhandeltes Beispiel böte gar Stoff für etliche Folgen „Lindenstraße“: Mit Schicksalen, Dramen, Streit; mit sozialen Randgruppen und fragwürdigen Sitten; mit Gewalt, Drogen, Waffen, Neonazis, Polizei und Verfassungsschutz. Und mit einem Hauptdarsteller, der als berüchtigter Outlaw das Hinterland aufmischt und eine bunte, obgleich überwiegend braun kolorierte Gefolgschaft um sich schart.

Es ist die Geschichte des „Schlitzers“. So nennt sich Patrick W., mittlerweile 27 Jahre alt und zuletzt wohnhaft in Echzell. Seit Mitte August wird ihm am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. An diesem Montag, dem 16. Sitzungstag, fällt Richter Dietwin Johannes Steinbach das Urteil. Sieben Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe hatte Staatsanwältin Yvonne Vockert in ihrem Plädoyer vor einer Woche gefordert, W.s Verteidiger Jürgen Häller vier Jahre und fünf Monate.

Davidstern am Galgen

„Schlitzer“ heißt Patrick W., seit er als Jugendlicher einem Migranten ein Messer in den Hals stach, „aus Notwehr“, wie er auch jetzt im Prozess behauptet. Er sei kein Ausländerfeind und kein Judenhasser. Die Duschköpfe an der Decke seines Partyraum habe er bloß montiert, damit sich der Kunstnebel besser verteile.

Seine Tätowierungen, darunter ein Davidstern an einem Galgen, seien zwar Ausdruck einer „gewissen Grundhaltung“, aber nicht verächtlich oder volksverhetzend gemeint. Seinen Kunden, denen er in seinem Tattoo-Studio ähnliche Motive in die Haut tackerte, habe er eingebläut: „Schwimmbäder könnt ihr damit vergessen.“

Binnen eines Jahres entwickelt sich Patrick W. vom Drogen-Erstkonsumenten zum Großdealer, der in dem Geschäft seine Kenntnisse als gelernter Koch anzuwenden weiß und Amphetaminpaste zum Strecken durch den Fleischwolf zwirbelt.

20 Verfahren wieder aufgerollt

Und er ist ein „Waffennarr“. Das sagen Zeugen, und das sagt der psychologische Gutachter, der ihm außerdem eine „narzistische Persönlichkeit“, einen hohen IQ und eine schwierige Kindheit attestiert. Zu Beginn des Prozesses charakterisiert sich Patrick W. selbst als „sehr dominant“, als einen Macher mit unzähligen Freunden und Kontakten auch zu Polizei und Verfassungsschutz.
Doch er wird zunehmend kleinlauter und geständiger. Und er tut sich selbst leid. Sein Leben sei „die absolute Katastrophe“: Haus weg, Job weg, Auto weg, Freunde weg, die Frau neuerdings auch. Patrick W. beginnt zu „babbeln“, meist, wenn irgendwer „zuerst gebabbelt“ hat. Oder wenn neue Beweise aufgetaucht sind, wie der ominöse Waffenkoffer. Er nennt Namen, mehr als 20 Verfahren werden neu aufgenommen.

Die Anhänger des „Schlitzers“, die lange die vorderen Bankreihen an der Panzerglasscheibe besetzt hielten, kommen nicht mehr. In Gießen wird auch ihre Geschichte ans Tageslicht gezerrt.

Die Geschichte von jungen Menschen in der Wetterau, die mehr oder weniger tief im braunen Morast stecken, die Patrick W.s Truppe „Old Brothers“ angehören, in seiner Hofreite „Gaskammer-Partys“ feiern und sich Hakenkreuze, Hitler oder KZ-Szenen tätowieren lassen.

Bei Oma im Gefrierfach

Von jungen Menschen, die sich Drogen „wie Smarties“ (Patrick W.) oder „wie Erdnüsschen“ (Richter Steinbach) einfahren, Kokain in Wurstbüchsen schmuggeln und Amphetamin bei der Oma im Gefrierfach lagern. Von jungen Menschen, die arglos zusehen, wenn mit Maschinenpistolen, Schrotflinten und sonstigem Geschütz auf Zimmerwände oder Autos geballert wird und die Waffen in Tupper-Dosen verstecken.

Und es ist die Geschichte von W.s Nachbarn, die irgendwann genug haben von grölenden Glatzen und kläffenden Kampfhunden nebenan. Als ein Anwohner vom Mob verprügelt wird, gründen Echzeller die „Grätsche gegen Rechtsaußen“. Patrick W. wähnt sich einem „Propagandafeldzug“ ausgesetzt. „Die tun so, als würde ich Kinder fressen und Atombomben im Keller bunkern.“ Er sei nicht der „Obernazi von Hessen“.

An diesem 3. Dezember wird die Geschichte vor Gericht ihr Ende finden. Doch für alle Beteiligten wird sie irgendwie weitergehen. Jener anfangs erwähnte Zuschauer muss sich nun einen neuen Prozess suchen. Oder sich mit TV-Gerichtsshows begnügen.

© Frankfurter Rundschau  3.12.2012

 

Frankfurter Rundschau – Unverblümte Menschenverachtung

Der rechtsradikale Patrick W., derzeit in Gießen unter Anklage wegen zig Vergehen, wollte angeblich aus der rechten Szene raus, wie er beteuert. Das hessische Ausstiegs-Programm „Ikarus“ wollte ihn aber nicht. Die Begründung ist praktisch ein Urteil.

Er wolle keinen Kontakt mehr haben zu seinen rechten Kumpels, er wolle sich überhaupt zurückziehen aus der Szene. Das hatte Patrick W., der sich „Schlitzer“ nennen lässt und bislang als Kopf der braunen Truppe „Old Brothers“ galt, vor einer Woche am 14. Verhandlungstag seines Prozesses am Landgericht Gießen erklärt. Bereits im Dezember 2011 habe er sich deshalb an das hessische Landeskriminalamt (LKA) gewandt und um Aufnahme in das Programm des „Informations- und Kompetenzzentrums Ausstiegshilfen Rechtsextremismus“ , kurz Ikarus, gebeten. Die „zwei komischen Typen“, mit denen er damals gesprochen habe, hätten ihn jedoch abgelehnt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft faxte das LKA auf knapp drei Seiten die Begründung dafür, die am 15. Prozesstag am Montag vor den Plädoyers verlesen wurde – und die gewisse Zweifel am Distanzierungswillen des „Schlitzers“ nährt.

Rein strategische Motivation

So habe W.s Bewerbung eine „rein strategische Motivation“ zugrunde gelegen, heißt es in dem Schreiben. Sein Ziel sei es offenbar gewesen, die einschlägigen Verfahren, die Ende 2011 bereits gegen ihn im Gang waren, günstig zu beeinflussen. Im Gespräch mit den Beamten, das Anfang Dezember vergangenen Jahres in Wiesbaden geführt wurde, sei W. „sehr kontrolliert und selbstsicher“ und mit einer geradezu als „dreist zu bezeichnenden Überheblichkeit“ aufgetreten. Er habe „kokettiert“ damit, angeblich „viele gute Bekannte bei der Polizei zu haben“. Und er habe geprahlt mit seiner Geschäftstüchtigkeit, die sich bis ins „Rotlichtmilieu“ erstrecke.

Mit „abfälligem Grinsen“ sei er zum Beispiel über seine Nachbarn in Echzell-Gettenau hergezogen. Diese nämlich hatten schon länger zuvor begonnen, sich gegen das fragwürdige Treiben in „Old Brothers Castle“, wie W. seine Hofreite nannte, zu wehren.

„Gewisse Grundeinstellung“

Der heute 27-Jährige habe außerdem behauptet, „kein Rechtsextremist“ zu sein, sondern lediglich eine „gewisse Grundeinstellung“ zu besitzen. Auf Nachfrage habe er zugegeben, „bestimmte Bevölkerungsgruppen abzulehnen“ und ganz „unverblümt“ seine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck gebracht.

Aus all diesen Gründen sei W. „kein Kandidat“ für Ikarus gewesen. Überdies sei es nicht Aufgabe des Programms, „Menschen ein Testat im Hinblick auf Unbelastetheit auszustellen“.

© Frankfurter Rundschau  28.11.2012

 

T-Online – Vom Drogenhandel bis zu „Gaskammerpartys“

Das Strafregister, das dem Neonazi aus Echzell im hessischen Wetteraukreis zur Last gelegt wird, ist lang: Mehrfacher Drogenhandel mit nicht unbeträchtlichen Mengen, Verstöße gegen das Waffenrecht und das Kriegswaffenkontrollgesetz, Volksverhetzung und Beleidigung werden dem 27-jährigen Betreiber eines Tätowierstudios vorgeworfen. Nach 15 Verhandlungstagen spricht das Landgericht Gießen am Montag (3. Dezember) das Urteil gegen den Rechtsextremisten, der sogar „Gaskammerpartys“ veranstaltet haben soll.

Geht es nach Staatsanwältin Yvonne Vockert muss der Angeklagte anschließend für sieben Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Dieses Strafmaß forderte sie in ihrem Plädoyer am vergangenen Montag. Verteidiger Jürgen Häller hält dagegen eine niedrigere Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und fünf Monaten für schuldangemessen und ausreichend. Immerhin hätte der Angeklagte, wenn auch spät, in vielen Fällen Aufklärungshilfe geleistet. Durch seine Aussagen seien insgesamt 23 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es.

Ursprünglich waren dem Angeklagten auch noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrecht zur Last gelegt worden. Allerdings waren die vier letztgenannten Punkte zur Beschleunigung des Verfahrens fallen gelassen worden. Der Neonazi ist mehrfach vorbestraft, während der ihm zur Last gelegten Vergehen stand er noch unter Bewährung.

Vorwürfe zum Drogenhandel eingeräumt

Was die ihm zur Last gelegten Drogendelikte betrifft, so hat der Angeklagte nach anfänglichem Abstreiten mittlerweile fast alle Vorwürfe eingeräumt. Er war im Juli 2011 mit 4,5 Kilogramm Amphetamin und über einem halben Kilogramm Marihuana festgenommen worden. Die Drogen hatte er kurz zuvor im niederländischen Maastricht zusammen mit einem Bekannten erworben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Neonazi seit Ende 2010 „in kurzer Zeit sein Drogengeschäft ausgeweitet und perfektioniert“. Meist habe es sich um kleinere Mengen Amphetamin, Ecstasy oder Crystal-Meth gehandelt, jedoch habe es auch einige Fälle gegeben, in denen „eine nicht geringe Menge“ von 100 oder 200 Gramm der auch als „Speed“ oder „Pep“ bekannten Substanzen verkauft worden seien. In einem Fall soll sogar ein ganzes Kilo den Besitzer gewechselt haben.

Auch soll der Angeklagte selbst die Drogen konsumiert haben. Allerdings nicht in einem Ausmaß, das eine Minderung der Schuldfähigkeit zuließe, so lautet zumindest die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Hans-Hermann Höll. Er erachtete den Angeklagten für voll schuldfähig.

Auch Schießkugelschreiber gefunden

Das gelte auch für den Komplex bezüglich der Verstöße gegen das Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 27-Jährige hatte nach langem Zögern eingeräumt, tatsächlich im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, wie es in der Anklageschrift hieß. Zu Beginn der Verhandlung waren die Waffen noch verschollen gewesen, erst im Oktober führte ein ehemaliger Freund des Angeklagten die Polizei zu dem Versteck. Die Beamten fanden Teile für eine Maschinenpistole, einen Revolver sowie einen Schießkugelschreiber. Noch sind nicht alle von dem Mann aus Echzell beschriebenen Waffen gefunden, die Ermittler suchen weiterhin nach einer Maschinenpistole mit Schalldämpfer und einer halbautomatischen Pistole. Der Angeklagte erklärte, er habe die Waffen als Pfand für einen Privatkredit erhalten und im Beisein von Freunden wiederholt ausprobiert. Nach seiner Festnahme versteckten demnach Freunde die Waffen.

Aber auch politische Straftaten werden ihm vorgeworfen. So trägt der Angeklagte auf seinem rechten Arm eine Tätowierung, die einen Davidstern am Galgen zeigt, während ein Soldat ein Loch hineinschießt. Normalerweise verdecke er das Tatoo, hatte er ausgesagt, doch einmal habe er dies in einem Friedberger Krankenhaus vergessen. Die Tätowierung war dort einem Polizisten aufgefallen.

Ein weiterer Punkt in diesem Komplex waren auch die sogenannten „Gaskammerpartys“. Diese gingen „von der Intensität weit über das hinaus, was man gemeinhin unter Volksverhetzung versteht“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei diesen Feiern soll im Partyraum des Angeklagten, an dessen Tür das Wort „Brausebad“ stand, über Duschköpfe an der Decke Kunstnebel verströmt worden sein. Es handele sich um eindeutige Parallelen zu Vernichtungslagern der Nationalsozialisten, sagte Staatsanwältin Vockert. Rechtsanwalt Häller hingegen wollte die Apparatur nur als „makabren Partygag“ verstanden wissen.

© T-Online  30.11.2012

 

Frankfurter Rundschau – Der Schlitzer packt aus

Das Landgericht Gießen überzieht den Neonazi Patrick W. mit Klage um Klage. Das Leben des 27-Jährigen gerät endgültig aus allen Fugen. Und deshalb redet er nun. Wie ein Wasserfall… der in einer Kloake endet.

Sein Leben sei derzeit „die absolute Katastrophe“: Haus weg, Tattoo-Studio weg, Auto weg. Nicht, dass er mit alledem momentan viel anfangen könnte im Knast, wo er seit März nach Aufhebung von zwei Bewährungsstrafen sitzt. Doch auch Freunde seien weg. Und „im Prinzip“ auch seine Frau, bedauert Patrick W., genannt „Schlitzer“, am zwölften Verhandlungstag.

Seit August muss sich der 27-jährige Neonazi aus Echzell vor dem Landgericht Gießen verantworten. Sieben Anklagen wurden für den ursprünglich auf zehn Sitzungstage angesetzten Prozess zusammengefasst. W. werden Volksverhetzung, Körperverletzung, Nötigung, diverse Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz angelastet. Inzwischen wurden sechs zusätzliche Termine anberaumt, etwa der am Montag, an dem sich W. vor allem zu Drogen- und Waffen-Vorwürfen äußerte.

Waffenkoffer als Pfand

„Ich will das jetzt alles komplett hinter mir haben“, lässt er verlauten. Ganz so umfassend fällt sein Geständnis zwar nicht aus. Doch einzelne Punkte, die W. bisher abgestritten hatte, räumt er nun ein, unter anderem den zeitweiligen Besitz und Gebrauch diverser Schusswaffen. Vor allem aber nennt er gut ein Dutzend Namen und belastet Bekannte. Das Video von seinem Nachbarn etwa, den seine Kumpels im Frühjahr 2010 verprügelt und entkleidet hatten, habe ein Freund unter „pauldeprinz“ bei Youtube eingestellt. Sein eigenes Profil laute dagegen „Schlitzer 8888“.

Der Großteil seiner Einlassung kreist indes um einen Koffer, der seinerseits offenbar durch die halbe Wetterau kreiste. Im Gepäck: eine Maschinenpistole, ein Revolver, eine Pistole, Schalldämpfer, ein Schießkugelschreiber sowie Teile einer Ceska-Maschinenpistole. Ein Bekannter, der ihm 1750 Euro schuldete, habe ihm den Koffer samt Inhalt im Winter 2009/2010 gegeben, „quasi als Pfand“, wie W. sagt. Separat habe er zudem den Rahmen der Ceska bekommen. Bis Sommer 2010 habe er alles bei sich zu Hause oder im Tattoo-Studio aufbewahrt.

„Der taucht nie wieder auf“

Dann wurde der Koffer hin und her geschoben. Mal beherbergte ihn dieser Kumpel, mal jener, mal wieder Patrick W. So auch „für drei Tage“ im Februar 2011. Bei der Gelegenheit habe ein Freund ihn aufgefordert: „Komm, wir gehen mal ballern.“ Was man dann auch im „Schießzimmer“ seiner Hofreite getan habe. Bislang hatte W. diese Episode abgestritten und wiederholt betont, dass die Polizei keine funktionstüchtigen Waffen bei ihm habe finden können.

Noch ist auch der Koffer nicht gefunden worden. Er selbst habe ihn „zum letzten Mal gesehen“, als er ihn im Februar 2011 bei einer Freundin seiner Frau deponieren ließ, sagt W. Im November 2011, W. war just aus der U-Haft entlassen worden, habe er entschieden: „Der Koffer muss endgültig weg.“ Das sei bereits geschehen, „der taucht nie wieder auf“, habe die Gattin beschwichtigt. Doch wo und wie er Koffer entsorgt worden sei, habe sie nicht verraten. Erst vorige Woche habe er erfahren, dass ihn Bekannte auf Geheiß seiner Frau vergraben hätten.
„Ich hätte ja alle ans Messer liefern müssen“, begründet W. seine späte Einlassung. Jetzt aber sei ihm das „scheißegal“. Die Staatsanwaltschaft hat auf seine Aussage hin neue Verfahren eingeleitet, erste polizeiliche Vernehmungen erfolgten am Dienstag. Für den nächsten Prozesstag am Freitag sind Zeugen nachgeladen worden, darunter auch W.’s Frau.

Amphetamin bei Oma

Überdies verblüfft der 27-Jährige am Montag mit Angaben zu seinem Dasein als Drogen-Dealer und -konsument. Er gibt zu, kiloweise Amphetamin bezogen zu haben und dafür selbst nach Holland gefahren zu sein. Treibende Kraft sei allerdings sein bereits verurteilter Kompagnon gewesen. Das Amphetamin habe er zuweilen bei der „Oma im Gemüsefach“ gelagert, zwei Kilo habe er mit Wodka und Koffeinpulver per Fleischwolf gestreckt. Er spricht über Crystal Meth, Koks und LSD, nennt Abnehmer und weitere Händler. „Die ganze Wetterau ist verseucht mit Drogendealern.“

 

 © Frankfurter Rundschau  28.11.2012

 

Frankfurter Rundschau – Rechtes Vergnügen

Im Prozess gegen den rechtsradikalen „Schlitzer“ Patrick W. werden frühere Urteile verlesen. Und so entsteht ein recht detailreiches Bild vom Freizeitverhalten des gemeinen Rechten zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

Wer nicht dabei war, weiß schlechterdings nicht, wie sich Partys und sonstige Aktivitäten in Patrick W.s Hofreite gestalteten. Mittlerweile aber, nach elf Verhandlungstagen, mehreren Dutzend Zeugenaussagen und der Vorlage von Beweismitteln können sich auch Andersgesinnte ein Bild davon malen, womit sich die rechtsextreme Szene der Wetterau offenbar so vergnügt hat.

Mit Drogen, vorzugsweise mit Amphetamin, aber auch mit Ecstasy, Kokain und Crystal Meth; mit Waffen und Ballereien im eigens dafür eingerichteten Schießraum; mit tätowierten Hakenkreuzen, SS-Parolen und KZ-Motiven; mit Musik, die, wie Staatsanwältin Yvonne Vockert bemerkte, nicht von Justin Bieber stammte; mit Partys in einem als „Brausebad“ deklarierten Raum, in dem aus Duschköpfen Kunstnebel auf die Tanzfläche geströmt sein soll.

 

 © Frankfurter Rundschau  28.11.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Sieben Jahre für den „Schlitzer“?

Sieben Jahre und vier Monate Haft hat die Staatsanwaltschaft für den als „Schlitzer“ bekannt gewordenen Rechtsradikalen Patrick W. aus Echzell gefordert. In ihrem fast zweistündigen Plädoyer stellte sie den 27-jährigen Echzeller als „arrogant, unbelehrbar und im Umgang mit den Behörden als uneinsichtig“ dar.

Die Vielzahl seiner einschlägigen Vorstrafen ließe es nicht zu, trotz seiner Geständnisse am Ende des Verfahrens seine Straftaten als minderschwer einzustufen. Zwar seien von den 65 Anklagepunkten zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 23 inzwischen fallengelassen worden.

Doch die restlichen Verstöße gegen dieses Gesetz sowie gegen das Waffen- und Kriegswaffengesetz und die Vorwürfe wegen Beleidung und das öffentliche zur Schaustellen von verfassungsfeindlichen Symbolen reichte der Staatsanwältin, das hohe Strafmaß von über sieben Jahre Haft zu fordern. Ausschlaggebend für die Höhe der Strafe sei auch die Tatsache gewesen, dass sich W. trotz seiner Einlassung zum Schluss des Verfahrens weiterhin uneinsichtig zeige und auch heute nach 15 Verhandlungstagen immer noch auf seinen menschenverachtenden Einstellung bestehen würde.

Strategie im Prozess

Die Staatsanwaltschaft unterstellt dem Angeklagten, seine Bereitschaft zur Aufklärung von Straftaten Dritter nur aus prozessstrategischen Motiven erklärt zu haben. Das belege auch die Tatsache, dass er vom Landeskriminalamt, an das er sich zur Aufnahme in das Programm des „Informations- und Kompetenzzentrums für Ausstiegshilfen aus dem Rechtsextremismus“ (kurz Ikarus) gewandt hatte, aufgrund seiner persönlichen Grundeinstellung abgelehnt wurde.

Ganz anders sah dies der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Häller. Für ihn habe sich W. während der Verhandlungsdauer stark verändert. Aus dem anfangs selbstsicheren und teilweise überheblich auftretenden Angeklagten sei zum Ende des Prozesses ein stiller, ernsthafter Mann geworden, der im Laufe des Verfahrens einen „persönlichen Total-Crash“ erfahren habe. Seine Existenz sei kaputt, die Ehe zerbrochen und alle Freunde hätten ihn mittlerweile verlassen.

Makabrer Partygag

Auch hinsichtlich des Partyraums in seinem Anwesen in Echzell, in dem Brauseköpfe für eine Vernebelungsanlage angebracht waren und den die Staatsanwältin Yvonne Vockert deshalb als „Gaskammer“ bezeichnete, wollte die Verteidigung nur einen „makabren Partygag“ sehen. Rechtsanwalt Häller forderte deshalb für seinen Mandanten lediglich vier Jahre und fünf Monate. Und auch den Besitz der beiden Maschinenpistolen und der Revolver sowie der Munition nannte Häller einen unglücklichen Zufall, keinesfalls aber gezieltes Handeln, um damit eine Straftat zu begehen.

Nach den Plädoyers nutzte W. die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Darin entschuldigte er sich für seine Gesetzesübertretungen und versprach, nach der Haft ein neues Leben beginnen zu wollen. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

© Frankfurter Neue Presse  28.11.2012

 

Frankfurter Rundschau – Drogen, Waffen, Volksverhetzung

15 Tage wurde gegen den rechtsradikalen „Schlitzer“ verhandelt. Nun endlich scheint seine abstruse Existenz in Echzell öffentlich dargelegt. Anklage und Verteidigung gehen zu ihren Plädoyers über. Sieben Jahre Haft sind die Forderung der Staatsanwaltschaft.

Nach 15 Verhandlungstagen, etwa sechzig Zeugenaussagen, der Vorlage etlicher Beweismittel und mehreren Einlassungen des Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft am Montag „keinen Zweifel mehr“, dass Patrick W. die ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Taten auch begangen hat. Nachdem einige Verfahren der sieben für den Prozess am Landgericht Gießen zusammengefassten Anklagen eingestellt worden sind, bleiben am Ende der Hauptverhandlung noch drei große Komplexe übrig: Drogen, Waffen und politische Straftaten. Staatsanwältin Yvonne Vockert fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten.

Nach seinem ersten Kontakt mit Drogen im August 2010 habe W. „in kurzer Zeit sein Drogengeschäft ausgeweitet und perfektioniert“. Als „Waffennarr“ habe W. diverse Waffen – vom Schießkugelschreiber bis zur Maschinenpistole – besessen und im Beisein von Freunden damit geschossen, etwa im eigens dafür eingerichteten „Schießzimmer“ in seiner Hofreite in Echzell.

„Kein Kick“

„Keinen Zweifel“ hat Vockert in ihrem Plädoyer auch daran, dass der 27-Jährige, der sich „Schlitzer“ nennen lässt und als Chef der braunen Truppe „Old Brothers“ gilt, in „der rechten Szene verwurzelt ist“. 2003 sei er diesbezüglich erstmals aktenkundig geworden. „Wer das so lange betreibt, kann das nicht mit der Suche nach einem Kick begründen.“ Damit weicht die Staatsanwaltschaft von dem vorige Woche eingebrachten psychologischen Gutachten ab, demzufolge W. keine „feste NS-Ideologie“ vertrete, sondern vieles getan habe, weil es verboten war, und um „Anerkennung in gewissen Kreisen zu gewinnen“.

Doch allein seine „Gaskammer-Partys“, seien, so Vockert, „weit über das hinausgegangen, was den Vorwurf der Volksverhetzung“ erfülle. Mit den Duschköpfen an der Decke, aus denen per Knopfdruck Kunstnebel strömte, und dem an der Tür angebrachten „Brausebad“-Schild habe W. in seinem Partyraum „ganz gezielt ein Szenario“ geschaffen, um ein „schreckliches historisches Ereignis als Party-Gag zu benutzen“.

Urteil am 3. Dezember

Von einem „makabren Party-Gag“ spricht auch W.s Verteidiger Jürgen Häller, weist allerdings darauf hin, „dass es viele Menschen gibt, die zu verschiedenen Themen eine makabre Einstellung haben“. Dies sei noch kein Grund, von einer Gesinnung auszugehen, die das Strafmaß nach oben treibe. Überhaupt fehle der Forderung der Staatsanwaltschaft die „Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit“, vor allem angesichts der Aufklärungshilfen, die W. geleistet habe. Zahlreiche Ermittlungsverfahren hätten eingeleitet werden können, weil W. ausgepackt habe und etwa Namen von Drogenabnehmern und -händlern genannt habe – mit der Folge, dass der seit März in Haft sitzende 27-Jährige nun „keine Freunde“ mehr habe. Häller hält eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten für angemessen. Mit einem Urteil wird für den 3. Dezember gerechnet.

© Frankfurter Rundschau 28.11.2012

 

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf drohen über sieben Jahre Haft

Im Prozess gegen Patrick Wolf sind am Montag am Landgericht Gießen die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft will den 27-Jährigen wegen diverser Drogendelikte, Verstößen gegen das Waffenrecht, Volksverhetzung und Beleidigung für sieben Jahre und vier Monate hinter Gitter bringen

In den 15 Verhandlungstagen, die der Prozess gegen Patrick Wolf mittlerweile andauert, hat sich der Angeklagte stark verändert. Aus dem anfangs so selbstsicheren jungen »Macher«, der sich auf rhetorische Duelle mit Richtern, Staatsanwälten und Zeugen einließ, ist ein stiller, ernsthafter Mann geworden. Das gab auch sein Rechtsanwalt Jürgen Häller in seinem Plädoyer zu bedenken. Es sei ein »Total-Crash«, den der Angeklagte im Zuge des Verfahrens erlitten habe. »Hier ist ein Kollateralschaden entstanden, der ein Ausmaß hat, das man sich nicht vorstellen kann.«

Die Freunde hätten den Angeklagten verlassen, seine Ehe liege in Trümmern, sein Haus werde zwangsversteigert, zählte der Verteidiger auf. Alles nur, weil Wolf sich schlussendlich doch dazu durchgerungen habe, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten. »Seit Herr Wolf sein Wissen offenbart hat, will niemand mehr etwas mit ihm zu tun haben.« Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten sei daher mehr als unverständlich. »Sie sehen mich entsetzt, über das Strafmaß, dass Sie heute gefordert haben«, sagte Häller. Angesichts der Aufklärungshilfe, die sein Mandant geleistet habe – 23 Ermittlungsverfahren wurden aufgrund seiner Aussagen eröffnet – und der letztlich doch noch erfolgten Einlassungen, dürfe die Freiheitsstrafe nicht höher als vier Jahre und fünf Monate ausfallen.

Zuvor hatte Staatsanwältin Yvonne Vockert in ihrem Plädoyer dargestellt, dass es an der Schuld des Angeklagten bezüglich der ihm zur Last gelegten Drogendelikte, den Verstößen gegen das Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz, der Beleidigung und Volksverhetzung »keinen Zweifel« gebe. Zwischen Ende 2010 und Mitte 2011 hätte der Angeklagte einen regen Handel mit Amphetamin, Crystal-Meth und Ecstasy betrieben. Geschnappt wurde er schließlich, als er mit seinem »Geschäftspartner« nach einer Beschaffungsfahrt von der Polizei gestellt wurde. 4,5 Kilogramm wurden damals aus den Niederlanden mitgebracht. Sein Partner von einst ist mittlerweile rechtskräftig verurteilt, wobei Rechtsanwalt Häller der Staatsanwaltschaft vorwarf, mit zweierlei Maß zu messen. So hätten sein Mandant und dessen Partner für dasselbe Vergehen eine vollkommen andere Schuldzumessung erhalten.

Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich insbesondere in der Bewertung der Glaubwürdigkeit eben jenes »Geschäftspartners« uneinig. Im Prozess gegen den »Schlitzer« war er der Hauptbelastungszeuge. Während Vockert keinen Grund sah, warum der Mann Wolf unnötig hätte belasten sollen, erklärte Häller, die Zeugenaussage sei »der größte Blödsinn gewesen, den ich je in einer Hauptverhandlung gehört habe«.

Was Wolfs mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung betraf, gingen die Bewertungen im ähnlichen Maße auseinander. Vockert erklärte, der Angeklagte sei »uneinsichtig und unbelehrbar« in seiner politischen Einstellung. Nicht nur, dass Wolf weder die klar rechtsextreme Tätowierung auf seinem rechten Arm entfernen lassen wolle, auch die sogenannten »Gaskammerpartys« würden »von der Intensität weit über das hinausgehen, was man gemeinhin unter Volksverhetzung versteht«. In den Augen der Staatsanwältin sind klare Parallelen zu den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten erkennbar, Rechtsanwalt Häller hingegen wollte die Apparatur nur als »makabren Partygag« verstanden wissen.

Die Staatsanwaltschaft machte Wolf in Bezug auf die Anklage wegen Waffenbesitz zum Vorwurf, dass er nicht bei der Auffindung der Waffen mitgeholfen hätte. Häller hielt seinem Mandanten zugute, dass er nicht versucht hätte, in den Besitz der Waffen zu kommen. Es sei ein »unglücklicher Zufall« gewesen, dass er die Waffen erhalten habe.

Der nutzte die Gelegenheit zur Stellungnahme am Ende der Verhandlung und entschuldigte sich für die Vergehen. Das Urteil soll kommende Woche verkündet werden.

© Wetterauer Zeitung 27.11.2012

 

Verein zur Förderung demokratischen Bewusstseins