Wetterauer Zeitung – Prozess gegen Patrick Wolf: Waffennarr ohne Waffen?

Das Waffenarsenal, das der Beschuldigte Patrick Wolf besessen haben soll, liest sich beeindruckend: eine Schrotflinte, ein Vorderschaftrepetiergewehr, besser bekannt als »Pump Gun«, einen Revolver Kaliber .44 Magnum, eine Pistole, eine Maschinenpistole und einen Schießkugelschreiber soll der 26-Jährige laut Anklageschrift besessen haben.

Es sind insgesamt vier Fälle, in denen die Anklage dem Echzeller Patrick Wolf, auch bekannt als »Schlitzer«, Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorwirft. Doch die Staatsanwaltschaft hat ein Problem: Die besagten Waffen sind nicht aufzufinden.

Dem der rechten Szene zugeordneten Patrick Wolf wird seit vier Verhandlungstagen am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. Es geht unter anderem um Drogendelikte, Körperverletzung, Volksverhetzung und um Verstöße gegen das Waffengesetz. Nachdem bislang hauptsächlich Wolfs mutmaßliche Drogengeschäfte im Mittelpunkt standen, wandte sich die siebte Strafkammer nun dem Komplex »Waffen« zu.

Seit April 2010 ermittelt die Polizei in dieser Hinsicht gegen den Angeklagten, nachdem dessen Nachbarn ihn auf dem Gelände seiner Hofreite in Gettenau mit einem Gewehr gesehen haben wollen, sagte ein Kriminalbeamter. Zu bestätigen schien sich dieser Verdacht, nachdem ein Freund von Wolf der Polizei ein Handyvideo übergab, auf dem Wolf mit einer Schrotflinte schießen soll. Der 25-jährige Rettungsassistent war bei der Polizei zu einer Anhörung wegen Körperverletzung vorgeladen, in deren Verlauf er »aus heiterem Himmel«, so der zuständige Beamte«, das Video anbot. Vermutlich erhoffte er sich Vorteile im Strafverfahren gegen ihn, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Auf den verwackelten Aufnahmen soll ein Schuss aus einer Schrotflinte auf einen alten, abgemeldeten Golf 3 zu sehen sein, der Schütze jedoch sei beim Abdrücken nicht im Bild, erklärte der Kriminalbeamte, der das Video erhalten hatte. Auf den Bildern ist allerdings später der Angeklagte beim Tragen der Waffe zu sehen.

Das genügte der Staatsanwaltschaft für eine Hausdurchsuchung bei Wolf. Am 11. April 2011 durchstöberten Beamte die Hofreite nach »Waffen und Sprengstoff«, wie ein Polizist aussagte. Bald lagen mehrere Gewehre und Pistolen vor den Gutachtern des Landeskriminalamts. Jedoch: Es handelte sich um Schreckschusswaffen und unbrauchbar gemachte Gewehre, die ein Dasein als Wanddekoration fristeten. Ins Fäustchen lachen konnte Wolf sich dennoch nicht. Zwar fanden die Beamten keine scharfen Waffen, dafür jedoch zwei Kisten Gewehrmunition und Schrotpatronen sowie den Lauf und die Verschlusskappe eines Maschinengewehrs. Laut Staatsanwaltschaft kann man letzteres mit entsprechenden Kenntnissen wieder in einen gebrauchsfertigen Zustand bringen, Wolf bestreitet das: »Ich bin kein Büchsenmacher.« Das Gericht wird einen Gutachter zu Rate ziehen. Wolf bestreitet zudem, dass die gefundene Munition ihm gehört.

Die Durchsuchung brachte noch weitere Funde: So erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht, er habe im Schlafzimmer Folienvorlagen mit rechtsradikalen Aufschriften für T-Shirt-Aufdrucke gefunden, darunter ein Motiv mit dem – verbotenen – Wahlspruch der SS »Meine Ehre heißt Treue«.

Wolfs Freunde stellten sich im Zeugenstand des Gerichts zwar oft als überaus vergesslich dar, was vielleicht auch an der nicht geringen Anhängerschaft Wolfs im Saalpublikum lag; in den verlesenen Polizeiprotokollen hatten sie jedoch weniger Zurückhaltung gezeigt. Denn: Das mutmaßliche Waffenarsenal des Angeklagten rekonstruierte die Staatsanwaltschaft, außer durch das Handyvideo, allein durch Aussagen von Wolfs Freunden. Sie beschrieben, wie der 26-Jährige ihnen Revolver, Schießkugelschreiber und Maschinenpistole vorgeführt habe. Wolf hatte demnach einen eigens dafür eingerichteten »Schussraum«, dessen Wand mit Einschusslöchern übersät war. Als es ihm »zu heiß« wurde, nachdem die Polizei ihn immer stärker ins Visier nahm, soll Wolf seine Tasche mit den Waffen einem Freund anvertraut haben, erklärte der Macher des Handyvideos. Doch auch im Haus des mutmaßlichen Empfängers wurde die Polizei nicht fündig: Die angeblich vorhandenen Waffen bleiben verschwunden.

© Wetterauer Zeitung 12.09.2012

 

Wetterauer Zeitung – Prozess gegen Wolf: Polizist mit Deckname »Kai« sagt aus

»Wenn er eine Bühne findet, dann nutzt er sie auch« – so schätzte ein Kriminaloberkommissar den vor Gericht stehenden Patrick Wolf ein. Und konnte kurz darauf erleben, wie richtig er damit lag: Der »Schlitzer« legte sich vor seiner 15-köpfigen Anhängerschaft im Publikum mächtig ins Zeug, befragte den Beamten persönlich, warf ihm und seinen Kollegen unsaubere Ermittlungen und Leichtgläubigkeit gegenüber denjenigen vor, die ihn in seinen Augen angeschwärzt hatten.

Am Dienstag war der dritte Verhandlungstag gegen den Rechtsextremen Patrick Wolf. Die Staatsanwaltschaft legt dem 26-Jährigen unter anderem zahlreiche Drogendelikte zur Last, aber auch Verstöße gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und Volksverhetzung.

Wolf gefiel sich und seinem Publikum sichtlich in der Rolle des redegewandten Verteidigers. Unterdrücktes Kichern, zustimmendes Gemurmel und unterstützendes Kopfnicken raunten durch den selten so gut gefüllten Zuschauerraum am Landgericht Gießen, als Wolf wieder einmal einen Kripo-Beamten mit seinen Fragen und Feststellungen in die Sprachlosigkeit drängte. Lächelnd suchte Wolf dann den Blick seiner Anhänger und lehnte sich zurück, wenn ein gegen ihn ermittelnder Beamter einräumen musste, dass er dieses oder jenes nicht mehr so genau wisse.

Am dritten Prozesstag befasste sich die siebte Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Dietwin Johannes Steinbach erneut mit Wolfs mutmaßlicher Karriere als Drogenhändler. Der »Schlitzer« hatte bereits am ersten Verhandlungstag einige kleinere Geschäfte eingeräumt, die Verantwortung für die großen Deals aber von sich gewiesen.

Wolf war am 6. Juli 2011 in seiner Hofreite in Echzell festgenommen worden; in seinem Rucksack fanden die Beamten 4,5 Kilogramm Amphetamin und mehr als ein halbes Kilo Marihuana. Die Drogen soll er zuvor zusammen mit einem Bekannten im niederländischen Maastricht erworben haben. Wolf erklärte, er habe die Drogen nur transportiert. Sie seien für seinen Begleiter, einen 23-jährigen Fliesenleger aus Weilmünster, bestimmt gewesen, der regen Handel mit den verbotenen Substanzen betreibe. Persönlich danach fragen konnten die Richter den Handwerker nicht: Er verweigerte die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Dem Polizeiprotokoll zufolge hatte der Mann aber Patrick Wolf als Initiator der Drogenbeschaffungstour bezichtigt.

Mit großem Interesse verfolgte das Gericht auch die Aussagen von »Kai«. Unter diesem Decknamen hatte ein Kriminalbeamter im Mai 2011 versucht, bei Wolf Ecstasy-Pillen zu kaufen, »bis zu 10 000« seien ihm dabei angeboten worden. Doch der Deal kam nicht zustande. »Ihm wurde das zu heiß. Er sah in jedem zweiten Auto ein Polizeifahrzeug«, erklärte der Beamte den gescheiterten Versuch des Drogengeschäfts. Nicht einmal ein kleiner Deal über 100 Pillen sei zustande gekommen. Als Wolf nach mehreren neuen Anläufen misstrauisch wurde und den Mann nach seinem Ausweis und Details aus seinem Leben fragte, wurde die Aktion abgebrochen. Die Frage, ob Wolf tatsächlich hätte liefern können, oder ob er sich mit seinem Angebot nur aufspielen wollte, konnte der Beamte nicht beantworten.

Neben mehreren Polizei- und Kriminalbeamten wurde auch der mutmaßliche erste Lieferant Wolfs befragt. Der gelernte Schornsteinfeger hatte den »Schlitzer« laut Anklage bis Ende 2010 mit Amphetamin beliefert. Das gab der Mann auch unumwunden zu, allerdings habe es sich dabei nur um geringe Mengen gehandelt. »Das waren kleine banale Geschichten für mich«, so der 25-Jährige, dem dafür bereits der Prozess gemacht wurde. »Nur« wenige Hundert Gramm seien es im Verlauf mehrerer Monate gewesen. »Ich bin für die paar Gramm, die ich dem Herrn Wolf freundschaftlich weitergereicht habe, ausreichend bestraft.« Seiner Meinung nach ist Wolf das Opfer eines »Rachefeldzugs«.

Am Ende des Verhandlungstages trafen sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch, »um Zwischenbilanz zu ziehen«, wie Richter Steinbach erklärte. Am Mittwoch wird sich das Gericht möglicherweise bereits mit dem nächsten Komplex an Vorwürfen beschäftigen, der sich um verbotenen Waffenbesitz und Waffenhandel dreht.

© Wetterauer Zeitung 12.09.2012

 

Frankfurter Rundschau – Waffenreplika als Deko

Der Prozess gegen den Rechtsextremen Patrick W., genannt „Schlitzer“, nimmt immer absurdere Formen an. Am vierten Tag waren Waffen und Munition, die die Polizei bei ihm zuhauf gefunden hat, Thema vor Gericht.

Manche stellen sich Blümchen oder Figürchen hin, um es heimelig zu haben. Andere verteilen Waffenreplika und Munition in ihrer Wohnung. Patrick W. zum Beispiel hat derlei Rüstzeug „als Deko rumstehen gehabt“, wie er am vierten Tag seines Prozesses am Gießener Landgericht einräumt. Am Mittwochmorgen hat er eingangs die Gelegenheit, sich zu den Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu äußern, die ihm angelastet werden. Zu den meisten Vorwürfen will er sich jedoch erst einlassen, wenn alle Zeugen in der Sache ausgesagt haben, weil „das dumme Geschwätz“, das am nächsten Tag in der Zeitung stehe, diese ansonsten beeinflussen könnte. Am Vortag hatte W. bereits gefordert, die Öffentlichkeit während seiner Stellungnahme auszuschließen, was das Gericht ablehnte.

Vor nicht allzu langer Zeit noch war der 26-jährige Neonazi, der als Kopf der rechten Truppe „Old Brothers gilt und seit März in Haft ist, weniger medienscheu. Er gab Interviews und ließ sich für einen Fernsehbeitrag in einem T-Shirt mit dem Aufdruck „Arier“ filmen. Einer Journalistin, die für die FR recherchierte, gewährte er 2010 sogar Zutritt zu einer seiner Partys, bei denen in einem Raum mit der Aufschrift „Brausebad“ Kunstnebel aus Duschköpfen an der Decke waberte.

Pistole, Revolver, Schrotflinte…

Die „Gaskammer-Partys“ sind Inhalt einer der sieben Anklagen, die für den auf zehn Sitzungstage anberaumten Prozess zusammengefasst wurden. Am vierten Tag geht es allerdings um die diversen Waffen, die W. unerlaubt besessen haben soll, darunter ein Maschinengewehr, eine Pistole, einen Revolver, eine doppelläufige Schrotflinte, eine Pumpgun und einen Schießkugelschreiber. Und er soll damit auch geschossen haben, vorzugsweise in einem eigens dafür reservierten „Schießzimmer“. „Andere Leute richten sich ein Bibliothekszimmer ein“, flüstert jemand im Zuschauerraum.

Wiederholt weist der Angeklagte darauf hin, dass die Polizei nie funktionsfähige Waffen bei ihm gefunden habe. Tatsächlich wurden bei Hausdurchsuchungen lediglich Modell- und Schreckschusswaffen sowie untauglich gemachte Waffen sichergestellt, allerdings auch der Lauf eines Maschinengewehrs sowie Patronen verschiedenen Kalibers, die laut Staatsanwältin Carina Häublein teils zu den Schießgeräten passen würden, die in W.s Besitz gewesen sein sollen. Die Beamten stießen auch auf den „Schießraum“ und dort ebenfalls auf Patronen und Patronenhülsen, von denen ein paar noch in der mit zahlreichen Schusslöchern übersäten Wand steckten.

„Liegt da immer mal rum“

Immerhin die Munitionsfunde kommentiert der 26-Jährige, der sich seit einer Messerattacke auf einen Migranten „Schlitzer“ nennen lässt, in seiner Einlassung: Die Kiste mit hunderten Patronen, die in einem Bierwagen auf seinem Grundstück entdeckt wurden („Bei der letzten Party muss die da jemand abgestellt haben.“), die Patrone im Nachtschrank („Eine Patrone liegt immer mal irgendwo rum.“), die Schrotpatrone unter der Sitzbank im Partyraum („Wie die da hinkommt, weiß ich nicht“), die Munition unter der Küchenplatte („Die habe ich da hingelegt, damit die Polizei auch mal ein Erfolgserlebnis hat.“). Weiteres soll erst nach Anhörung aller Zeugen in diesem Anklagekomplex, den Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, folgen.

Der erste Zeuge dieses Verhandlungstages schildert dann, wie des „Schlitzers“ Waffenarsenal ausgesehen und was er damit so angestellt haben soll. Er berichtet – teils erst auf intensives Nachfragen von Richter Dietwin Johannes Steinbach – von der Pumpgun, der doppelläufigen Schrotflinte, der Pistole, dem Revolver, dem Maschinengewehr und dem Schießkugelschreiber. W. habe die Waffen ihm und einigen „Old Brothers“ auch präsentiert und damit geschossen: Auf einen alten VW-Golf in der Werkstattscheune, im Partyraum ins Holz und im Schießzimmer in die Wand. Der zweite Zeuge bestätigt derlei Übungen ebenfalls, wenn auch weit widerwilliger. Auch vor ihm und einem weiteren Freund („Der hat mehr Angst als Vaterlandsliebe gehabt.“) habe W. im Schießraum mit dem MG eine „Salve“ über die Wand gefeuert. Allerdings habe das erst beim zweiten Versuch geklappt, weil die Waffe, bei der es sich um ein altes russisches oder englisches Modell gehandelt haben könnte, beim ersten Versuch „Ladehemmungen“ gehabt habe, so der Zeuge. „Und wegen so nem Scheiß haben wir den Krieg verloren.“ Noch des Öfteren lassen Zeugen Rückschlüsse auf ihre Gesinnung zu.

„Old Brothers“ fühlen sich bedrängt

Woher der Angeklagte das Maschinengewehr gehabt habe, will der Richter wissen. „Vom Zoll“, antwortet der erste Zeuge, das jedenfalls habe W. erzählt. Steinbach möchte sich der Vorstellung verwehren, „dass der Zoll Waffen verscherbelt“. Das sei ja ungefähr so, „als würden Polizisten in der Asservatenkammer Joints rauchen“.

Einige Zeugen, speziell die „Old Brothers“ unter ihnen, unterstellen der Polizei indes ganz anderes: Sie behaupten, dass die Beamten sie beim Verhör „unter Druck gesetzt“ hätten, damit sie ihren Kumpel Patrick belasten. Vieles hätten sie nur erzählt, weil ihnen in Aussicht gestellt worden sei, dass gegen sie laufende Verfahren – beispielsweise wegen Körperverletzung, Drogenbesitz oder Diebstahl – dann glimpflicher für sie ausgingen.

Ein Aussageverweigerungsrecht greift jedoch für die am Dienstag geladenen Zeugen nur partiell, wenn überhaupt. Und so wollen sich die „Old Brothers“ im Zeugenstand einfach nicht mehr an die Dinge erinnern, die sie bei der Polizei noch angegeben haben. „Wissen Sie, das wird aufgeschrieben“, weist Steinbach sie auf das Vernehmungsprotokoll hin, aus dem immer wieder zitiert werden muss. Manchmal hilft auch das dem Erinnerungsvermögen nicht auf die Sprünge („Das weiß ich nicht mehr, das ist ja schon fast zwei Jahre her.“), manches wird bestritten („Das habe ich so nie gesagt.“ Steinbach: „Aha, dann lügt die Polizei also?“), manches wird als erfunden dargestellt („Ja, da habe ich gelogen.“).

Totalverweigerer im Zeugenstand

Und am liebsten würden viele Zeugen sowieso die Aussage vor Gericht ganz verweigern, wo im Zuschauerraum wieder ein gutes Dutzend Anhänger des „Schlitzers“ sitzt. Alles in allem bestätigen die Zeugen aber, dass W. unerlaubt Waffen, etwa das Maschinengewehr oder den Schießkugelschreiber, besessen habe. Teils räumen sie ein, diese mit eigenen Augen gesehen zu haben, teils hätten W. oder Dritte ihnen davon erzählt.

Auch einige Polizisten, die mit den Ermittlungen und der Vernehmung im Fall Patrick W. betraut waren, sagen am vierten Prozesstag aus. Es geht noch einmal kurz um die Nacht, in der bei W. nach einer Drogenfahrt nach Holland ein Rucksack mit 4,5 Kilo Amphetamin und 600 Gramm Haschisch gefunden wurde, es geht um verschiedene Durchsuchungen, bei denen in verschiedenen Räumen in W.s Hofreite die Deko-Waffen und die Munition gefunden wurden. Auch Folien für T-Shirt-Drucke mit Hakenkreuzen, SS-Runen und -Losungen stellten die Beamten dabei sicher. Der Sachverständige will wissen, welchen Eindruck das Haus in Sachen Sauberkeit und Ordnung auf die Beamten gemacht habe: „Eigentlich normal – abgesehen vom Hakenkreuz auf den Fliesen im Badezimmer.“

Am Dienstag, 18. September, wird der Prozess fortgesetzt.

 

© Frankfurter Rundschau 12.09.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Für den „Schlitzer“ wird‘s ernst

Echzeller Neonazi steht wegen einer Vielzahl von Anklagepunkten vor dem Landgericht Gießen Verletzung des Kunsturheberrechts und Verstöße gegen das Waffen- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Wolf wird der rechten Szene zugeordnet, seinen Spitznamen »Schlitzer« erhielt er, weil er einen Ausländer niedergestochen haben soll. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

Unter anderem wegen Drogenhandel, Volksverhetzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss sich seit gestern ein als „Schlitzer“ bekannter Neonazi aus Echzell vor dem Gießener Landgericht verantworten.

Gefesselt an Händen und Füßen wurde der Echzeller, der zurzeit eine Bewährungsstrafe absitzt, gestern durch einen Seiteneingang unter dem Blitzlichtgewitter der Fotografen in den Gerichtssaal geführt. Nach kurzer Feststellung seiner Personalien durch das Gericht verlas die Staatsanwältin Catrin Heublein eineinhalb Stunden die lange Anklageschrift.

Darin wird dem 26-Jährigen außer Drogenhandel, Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen noch Körperverletzung, Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Insgesamt sieben Anklagen sind bei dem Kopf der rechten Truppe „Old Brothers“, der von seinen Freunden wegen eines früheren Messerangriffs auf einen Mi-granten „Schlitzer“ genannt wird, inzwischen zusammengekommen (die FNP berichtete mehrfach).

Über vier Jahre erwartet

Hauptanklagepunkte sind jedoch der Fund von vier Kilo Ampheta-minen, einem Pfund Marihuana und Hunderter Speedpillen auf seiner Hofreite in Echzell im Juli 2011. Gleich schwer wiegen die diversen Verstöße gegen das Waffengesetz. So soll der Angeklagte bei der Durchsuchung seiner Hofreite im Besitz einer Maschinenpistole, eines Revolvers, einer Pistole sowie einem Schieß-Kugelschreiber gewesen sein. Damit soll er in seinem Haus des Öfteren geschossen haben. Da der junge Mann allein für diese Gesetzesverstöße mehr als vier Jahre Gefängnis zu erwarten hat, wird gegen ihn vor dem Landgericht verhandelt.

Bei den übrigen fünf Anklagepunkten handelt es sich hauptsächlich um Volksverhetzungsdelikte. Darunter fällt auch die Einladung seiner rechtsgerichteten Freunde zu einer „Gaskammer-Party“ Ende 2009 in seinem Keller. Dabei soll er den Raum mit Totenköpfen und der Aufschrift „Duschraum“ und später „Brausebad“ versehen haben. Auch Kunstnebel soll in dieser Nacht aus Duschköpfen gewabert sein. Für die Strafverfolger ein deutlicher Hinweis auf die Vernichtungslager der Nationalsozialisten. Angeklagt wird der 26-Jährige aber auch wegen des Besitzes von Hunderten von Tattoo-Schablonen mit Hakenkreuzen, SS-Runen und Totenschädeln.

Davidstern am Galgen

Aus seiner rechten Gesinnung macht der Inhaber eines Tattoo-Studios in Büdingen und einer Hofreite in Echzell, schon lange kein Geheimnis mehr. Beispielsweise durch größere Tätowierungen auf seinen Oberarmen. Gezeigt wird dabei unter anderem ein Galgen, an dem ein Davidstern aufgehängt ist. Darunter liegen mehrere Totenköpfe.

Aufgefallen ist diese ungewöhnliche Körperbemalung Mitarbeitern des Friedberger Bürgerhospitals, in dem sich der Mann im vergangenen Jahr in der Notaufnahme behandeln lassen musste. Laut Anklage dient auch diese Tätowierung eindeutig der Aufwiegelung gegen das Judentum. Schließlich wirft die Staatsanwältin dem Angeklagten noch Nötigung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. So soll der Echzeller im April 2011 in Echzell mit seinem Auto auf den Sohn eines Nachbarn zugefahren sein. Nur ein Sprung zur Seite konnte dabei Schlimmeres verhindern.

Außerdem soll er einem anderen Nachbarn, der vom braunen Mob beim Versuch eine Überwachungskamera von seinem Grundstück abzudrehen, malträtiert und entkleidet wurde, dabei gefilmt haben und das Video anschließend ins Internet gestellt haben. Deshalb wirft ihm die Staatsanwältin Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor.

Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte Gelegenheit, zu allen Punkten der Anklage Stellung zu nehmen. Punkt für Punkt ging deshalb der Vorsitzende Richter Steinbach mit ihm die vorgeworfenen Straftaten durch. Der 26-Jährige zeigte sich zwar dabei in fast allen Punkten geständig, versuchte aber immer wieder seinen Tatbeitrag herunterzuspielen.

So wollte er erst sehr spät zum gewerbsmäßigen Umgang mit Drogen gekommen sein, weil zunächst der „Stoff“ nur für ihn selbst und seine Freunde bestimmt war. Allerdings nahm ihm das Gericht seine Darstellung nicht ab, sondern forderte ihn immer wieder zur Wahrheit auf. Währenddessen demonstrierte vor dem Gerichtsgebäude eine Handvoll Bürger für mehr Respekt vor Glaubensgemeinschaften und Minderheiten. Am kommenden Mittwoch wird der Prozess mit Zeugenaussagen fortgesetzt.

© Frankfurter Neue Presse 01.09.2012

 

RTL Hessen vom 25.8.2012

Beitrag von RTL Hessen zum Prozessbeginn gegen Patrick W. unter anderem mit Interviews von Betroffenen , Grätsche-Mitgliedern und Informationen zu den zahlreichen Anklagepunkten.                 

                                                                                                                                   

 

 

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16. Echzeller „Kirchplatzfest“

Nach vielen Ideen, Treffen, Einkäufen, und unzähligen Mails war es am 18. und 19. August endlich soweit. Unsere erste Teilnahme am Echzeller „Kirchplatzfest“.

Und was sollen wir sagen – es war ein voller Erfolg. Unsere „Café-Bar International“ im malerischen Innenhof der Familie Bail bot, neben Internationaler Speisen, auch jede Menge Unterhaltung für unsere kleinen und großen Gäste. 

Als Domi, bade! am Samstagabend auftrat und einige seiner Lieder für uns spielte war der Hof berechend voll, was bis tief in die Nacht so blieb. Es wurde ausgelassen gefeiert, gesungen, getanzt und gelacht. 

Auch am Sonntag wurden wir, trotz der sengenden Hitze, gut besucht. Wir konnten nette Kontakte knüpfen und freuen uns schon auf das nächste „Kirchplatzfest“. 

Unser Dank gilt allen, die uns so tatkräftig unterstützt haben. Außerdem bedanken wir uns bei allen Organisatoren und den teilnehmenden Vereinen  des Kirchplatzfestes für die oft unkomplizierte Hilfe für „Kirchplatzfest-Neulinge“.

Hier einige Impressionen…. 

 

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Wetterauer Zeitung – Zeuge: Amphetamin wie Erdnüsse serviert

Im Prozess gegen den »Schlitzer« am Landgericht Gießen beginnt die Verteidigungsstrategie des Angeklagten zu bröckeln. Patrick Wolf werden dort unter anderem zahlreiche Drogendelikte vorgeworfen, von denen der 26-jährige Betreiber eines Tätowierstudios bisher lediglich kleinere Geschäfte, vor allem für den Eigenkonsum, eingeräumt hatte.

An großen Deals sei er jedoch nicht als Drahtzieher, sondern lediglich als Vermittler und Unterstützer beteiligt gewesen, hatte Wolf zu Prozessbeginn erklärt.

Am zweiten Verhandlungstag hatte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen die mutmaßlichen Käufer als Zeugen vorgeladen. Insbesondere die Aussage eines 27-Jährigen aus Berstadt ließ Zweifel an der bisherigen Version des Angeklagten aufkommen. Der Zeuge gab an, im Zeitraum zwischen Dezember 2010 und Juni 2011 alle zehn Tage zwischen 100 und 200 Gramm Amphetamin bei Wolf gekauft zu haben – direkt und ohne Umwege. »Er nahm es aus einem großen Beutel heraus und hat es vor meinen Augen für mich abgewogen«, erklärte der Mann, der schon in der Vergangenheit Erfahrung mit Drogengeschäften gemacht und dafür auch eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Er sei es auch gewesen, der Wolf Tipps für das Strecken des Stoffs mit Koffeinpulver gegeben habe. Bezahlt habe er die Ware bar, zu einem Festpreis von 6,50 Euro pro Gramm. »Der Preis war fix, da gab es nix dran zu rütteln.« Wolf sei dabei als Händler, nicht als Mittelsmann aufgetreten, eine dritte Person sei niemals beteiligt gewesen. Die Freundin des Zeugen, die »auf dessen Drängen« damals ein- bis zweimal als Drogenkurier eingesetzt worden war, bestätigte das.

Wolf, dessen Anhängerschaft aus Freunden und Verwandten diesmal die Mehrheit im Zuschauerraum stellte, gab sich während des Prozesses betont gelassen, grinste, winkte und feixte mit seinen Freunden hinter dem Panzerglas. Anders als viele Angeklagte ließ er den Kopf während der Zeugenbefragung nicht hängen, sondern tüftelte flüsternd mit seinem Anwalt Jürgen Häller an seiner Verteidigungsstrategie. Mehrfach ergriff er das Wort, stellte Aussagen richtig oder befragte die Zeugen persönlich, wobei er stets ruhig und selbstsicher blieb.

Es ist wohl diese von sich selbst überzeugte Art, die Wolf im zweiten Halbjahr 2011 zu Kopf gestiegen war und zu seinem Verhängnis wurde. Er soll seinen Drogenhandel erweitert, »Werbung« gemacht und mit seinen Geschäften nicht hinter dem Berg gehalten haben. Freunde, die vor Gericht als Zeugen aussagten, bestätigten die prahlerische und offene Art, mit der Wolf sein Drogenkartell zur Schau gestellt habe. Bei einer größeren Party, so ein Zeuge, habe er beispielsweise seinen Gästen mehrere Linien Amphetamin auf einem Tisch serviert. »Wie andere Leute Erdnüsse servieren«, schlussfolgerte der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach, was der Zeuge bestätigte.

Auch sollen Freunde von Wolf für Fahrdienste kleinere Mengen der Drogen erhalten haben. Seine Hofreite in Gettenau, die am 15. Oktober zwangsversteigert werden soll, sei zum reinsten Umschlagplatz geworden. »Die Kunden gaben sich die Klinke in die Hand«, erklärte der 27-jährige Zeuge. Auch das Angebot sei ausgeweitet worden: Zum Angebot von Amphetamin gesellten sich Meth-Amphetamin, auch bekannt als Crystal-Meth, und Ecstasy. Wolf selbst konsumierte seinen eigenen Stoff in offenbar immer stärkeren Mengen, so die übereinstimmenden Zeugenaussagen. »Es sprach nicht mehr die Intelligenz aus ihm, die früher da war«, erklärte sein mutmaßlich größter Abnehmer.

Seinen Spürsinn hatte Wolf sich mit seinem Drogenkonsum aber nicht weggedröhnt. Als ein Polizist alias »Kai« im Mai 2011 von ihm 10 000 Ecstasy-Pillen kaufen wollte, wurde der »Schlitzer« misstrauisch, forschte nach und ließ den Mann teilweise sogar überwachen. Das Geschäft sei schließlich an Wolfs Misstrauen gescheitert, erklärte ein Zeuge, der in dessen Tätowier-Studio gearbeitet hatte.

Das Verfahren gegen Patrick Wolf war am vergangenen Freitag eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 26-Jährigen, neben zahlreichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Volksverhetzung, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Verletzung des Kunsturheberrechts und Verstöße gegen das Waffen- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Wolf wird der rechten Szene zugeordnet, seinen Spitznamen »Schlitzer« erhielt er, weil er einen Ausländer niedergestochen haben soll. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

 

© Wetterauer Zeitung 23.08.2012

 

Mittelhessen Bote – Gegen das Vergessen

Der Echzeller Verein “Grätsche gegen Rechtsaussen e.V.” veranstaltet am 30. September eine Bildungsfahrt zur KZ-Gedenkstätte Buchenwald.
Noch vor 20 Jahren fuhr beinahe jede Schule mit Ihren Klassen zu einer Gedenkstätte der Opfer des dritten Reichs Das hat sich in den letzten Jahren geändert. „Mit der Fahrt wollen wir nicht den Zeigefinger erheben sondern erinnern. In Buchenwald kann man eindringlich erleben wozu radikalisierte Menschen fähig sind“, erklärt Manfred Linss, der erste Vorsitzende des Vereins. Und das Thema ist aktueller denn je. „Die Anschläge der NSU zeigen, dass es auch in der heutigen aufgeklärten Gesellschaft Menschen gibt, die selbst vor Mord nicht zurückschrecken um Ihre radikalen menschenverachtenden Anschauungen durchzusetzen“.
Neben einer Filmvorführung wird es Führungen durch geschultes Personal der Gedenkstätte geben. Ebenso ist ein gemeinsames Mittagessen geplant.
Die Fahrt wird vom lokalen Aktionsplan “BUNTerLEBEN“ finanziell gefördert. Der Fahrpreis beträgt 5 Euro oder 15 Euro inklusive Mittagessen.Das Mindestalter für die Teilnahme ist 12 Jahre. Anmeldungen sind bis Donnerstag, 30. August, möglich unter www.graetsche-gegen-rechtsaussen.de.

© Mittelhessen Bote 22.08.2012  


Kreis Anzeiger – Gleich sieben Anklagen in einem Verfahren

Prozess gegen 26-jährigen Echzeller am Landgericht Gießen – Vorwurf des Drogenhandels und der Volksverhetzung

Schon seit geraumer Zeit ist der Echzeller bekannt für seine Nähe zu Drogen, Waffen und zur rechten Szene.

Und bereits zwei Stunden nach Prozessbeginn am Landgericht zweifelt wohl niemand mehr daran, dass der 26-Jährige zumindest in seiner Welt etwas zu sagen hatte.

„Ohnehin schon dominant“, wie er von sich selbst sagt, gibt er sich auch im Gerichtsaal. Perfekt vorbereitet, eloquent, höflich ohne jede Unterwürfigkeit, drängt sich die Verbindung von Intelligenz und Gefährlichkeit geradezu auf.

Gleich sieben Anklagen sind vor der Siebten Strafkammer zu einem Verfahren verbunden worden. Neben Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenhandel und Volksverhetzung sind auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz darunter.

Beim Prozessauftakt widmet sich die Kammer ausschließlich den Drogen. Bis auf wenige der zahlreichen Anklagepunkte räumt der Echzeller Erwerb, Besitz und Handel mit Amphetamin, LSD und Extasypillen ein. Viel diskutiert wird allerdings über die Mengen im Einzelnen und darüber, ob etliche Freundschaftsdienste nicht doch gewinnbringende Geschäfte waren.

Im Sommer 2010 war er erstmals mit Drogen in Berührung gekommen, wenige Monate später offenbar bereits ganz gut im Geschäft, teils um den eigenen Konsum zu finanzieren, teils um Geld zu machen. Trotz vieler schrecklicher Details aus sieben Anklagen ist die Stimmung im Gerichtssaal gut.

Der Vorsitzende Richter, Dr. Johannes Steinbach, macht „Einwürfe, die der Auflockerung dienen sollen“ und selbst der Angeklagte bringt Verfahrensbeteiligte und Zuschauer zum Lachen. Zumindest dann, wenn die offenkundige Abgeklärtheit des Tattoo-Studio-Inhabers, der sich „ständig die Bullen vom Hals halten“ musste, so gar nicht zum Wetterauer Einschlag im Ausdruck und dem Gesicht, das den Babyspeck noch nicht ganz verloren hat, passen will.

Bleibt abzuwarten, ob sich die Stimmung an den kommenden Prozesstagen ändern wird, wenn die makabersten unter den Vorwürfen näher beleuchtet werden: In seinem Partyraum soll der Angeklagte Gaskammerpartys veranstaltet haben – mit Duschköpfen, die Diskonebel versprüht haben sollen, um an die Vernichtungslager der Nationalsozialisten zu erinnern.

Aus seiner rechten Gesinnung macht der verheiratete Mann kein Geheimnis, trägt sie in Form von Tattoos auf dem Oberarm geradezu ständig mit sich herum. Am Landgericht sind Galgen, Davidstern und Totenköpfe von einem ordentlichen schwarzen Hemd verborgen. Insbesondere für seine politische Gesinnung interessieren sich auch ein paar Besucher der „Grätsche gegen Rechtsaußen“, die zu Prozessbeginn Buttons verteilten und Interviews geben.

Derzeit sieht es so aus, als bliebe es bei den anberaumten zehn Verhandlungstagen, nachdem die ursprünglich erwartete Verständigung der Verfahrensbeteiligten den Prozess, der am Mittwoch fortgesetzt wird, bis jetzt noch nicht verkürzt hat.

 

© Kreis Anzeiger 18.08.2012

 

Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« gibt Drogengeschäfte teilweise zu

»Drecksau.« Das geflüsterte Wort ist der einzig hörbare Ausdruck des Grauens und Entsetzens, das die Menschen im Zuschauerraum erfasst hat. In Saal 207 am Landgericht Gießen gibt Staatsanwältin Dr. Carina Heublein gerade eine konkrete Beschreibung dessen, was manche Menschen sich auf T-Shirts drucken oder sogar auf die Haut stechen lassen.

Sie beschreibt ein Massengrab voller ausgemergelter Menschen, in das ein deutscher Soldat noch mehr Leichen mit Hilfe eines Baggers schiebt. Daneben steht ein weiterer Soldat, die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben, mit der anderen hält er sein Glied und uriniert einem Toten in den Mund.

In Handschellen vorgeführt

Diese Vorlage fand die Polizei Anfang Juli 2011 bei einer Hausdurchsuchung in dem Düdelsheimer Tattoo-Studio von Patrick Wolf. Unter der Theke hatte der »Schlitzer« einen Ordner mit Motiven stehen, so die Anklage, in dem sich verfassungswidrige Kennzeichen wie Hakenkreuze, Eiserne Kreuze und SS-Runen fanden, aber auch Adolf Hitler als Comicfigur, Odal-Runen und Schriftzüge wie »Meine Ehre heißt Treue«, der Spruch der SS.

Volksverhetzung ist nur einer der Anklagepunkte in der Hauptverhandlung gegen Patrick Wolf, die gestern begonnen hat. Auch Körperverletzung (das mutmaßliche Opfer: ein türkischstämmiger Mann), Verstöße gegen das Waffengesetz, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Verletzung des Kunsturheberrechts, vor allem aber Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden dem 26-Jährigen vorgeworfen.

Wolf wurde in Handschellen vorgeführt, machte einen ruhigen Eindruck, kannte sich in den Akten bestens aus – sein Verteidiger Jürgen Häller hatte fast nichts zu tun.

Am ersten Verhandlungstag ging es – nach eineinhalbstündiger Verlesung der Anklageschrift – hauptsächlich um die mutmaßlichen Drogengeschäfte des Gettenauers. Bis zu seiner Festnahme im Juli 2011, als er auf frischer Tat nach einer Drogenfahrt von Holland bei der Rückkehr auf seiner Hofreite erwischt wurde, soll er ein Jahr lang teilweise erhebliche Mengen vor allem an Amphetamin gekauft und auch damit Handel getrieben haben. In der Anklage ist von mehreren Fällen die Rede, in denen Wolf 600 bis 2000 Gramm Amphetamin erworben oder besessen, mit Koffein gestreckt und weiterverkauft haben soll.

Diese Mengen bestritt er ebenso wie die Hunderte von Ecstasy-Pillen, mit denen er gehandelt haben soll. Kleinere Mengen gab Wolf allerdings zu, auch dass er Geschäfte damit gemacht habe.

Vor allem aber zum Eigenbedarf habe er die Drogen gekauft, wobei er darunter offensichtlich den gemeinsamen Konsum mit Freunden versteht. Im August 2010 habe er das erste Mal in seinem Leben Drogen genommen, erzählte Wolf. Erst Amphetamin alias Pep, später Meth-Amphetamin alias Chrystal. »Es ging um Spaß.« Sein Händler sei regelmäßig zu ihm ins Tattoo-Studio gekommen und habe Drogen nach Bestellung mitgebracht, die unter den Freunden aufgeteilt worden seien. Die größte Menge, 100 bis 200 Gramm, sei für einen Mann bestimmt gewesen, dem Wolf die Drogen »übergeben«, das hieß: ohne Gewinn weiterverkauft habe, falls dieser erst später kommen konnte. Als Provision habe er je 10 bis 20 Gramm Amphetamin bekommen.

Auch seien mit seinem Wissen und seiner Hilfe einige Drogengeschäfte in seinem Wohnzimmer und im Studio abgewickelt worden. Er selber habe jedoch nie mehr als 20 Gramm Amphetamin besessen, beteuerte Wolf – schließlich habe er bemerkt, dass er von der Polizei beobachtet und sein Telefon abgehört werde. Außerdem seien alle zwei bis drei Monate bei ihm Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.

Die Fahrt nach Holland mit seinem Dealer, bei der die beiden auf frischer Tat ertappt wurden, will Wolf aus Freundschaft zu dem Mann unternommen haben. Kurz zuvor soll es schon eine ähnliche Fahrt gegeben haben, bei der Wolf 400 Gramm Amphetamin eingeführt haben soll. Auch das eine Gefälligkeit, schließlich habe der Mann ihm 2000 Euro für die Einrichtung seines Tattoo-Studios geliehen. »Und dafür riskieren Sie eine hohe Gefängnisstrafe?«, fragte der Vorsitzende Richter

Zehn Verhandlungstage

Ja, für seinen Freund hätte er sich auch den Arm abschneiden lassen, sagte Wolf, der für die Fahrten ein Motorrad geliehen hatte. Die Hälfte der Drogen zu übernehmen, so wie angeklagt, hätte er sich gar nicht leisten können.

Wieso er den Stoff bei sich gehabt habe, im Rucksack? »Weil ich nicht angehalten hätte, ich bin früher Motorradrennen gefahren«, sagte Wolf. Auch wollte der Richter wissen, warum er in dieser Nacht nicht woanders geschlafen hätte, wenn die Polizei ihn doch beobachtet habe? »Wenn ich nicht nach Hause gekommen wäre – da kennen Sie meine Frau nicht«, sagte Wolf.

Die Verhandlung wird fortgesetzt, zehn Tage sind angesetzt.

 

© Wetterauer Zeitung 18.08.2012

 

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