Archiv der Kategorie: Presseberichte


Wetterauer Zeitung – »Der Rechtsstaat hat Flagge gezeigt«

Nachdem das Landgericht Gießen Patrick Wolf unter anderem wegen Drogenhandels und Volksverhetzung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hat, herrscht Erleichterung bei den Menschen, die sich gegen die rechtsextremen Aktivitäten des »Schlitzers« engagiert haben.

Einige von ihnen sind Echzells Bürgermeister Dieter Müller und Ordnungsamtsleiter Thomas Alber, der Grätsche-Vorsitzender Manfred Linss und der Vorsitzende der Antifaschistischen Bildungsinitiative (Antifa-BI), Andreas Balser. In einem sind sie sich einig: Die Aufklärungsarbeit in der Wetterau ist mit dem Urteil noch lange nicht zu Ende.

Bürgermeister Müller ist »überrascht über die Höhe des Strafmaßes«; das Urteil liege nahe an der Forderung der Staatsanwaltschaft (sieben Jahre und vier Monate). Auch wenn für die Echzeller Verwaltung, weil sie häufig mit Wolf zu tun hatte, sicher mehr erkennbar gewesen sei als für andere, habe man nicht alle Aktivitäten überblickt. Das Ausmaß habe erst der Prozess offenbart. »Angesichts der Vielfalt und des breiten Spektrums, das er negativerseits abgedeckt hat, ist das Urteil in Ordnung. Der Rechtsstaat hat Flagge gezeigt.«

Auch Ordnungsamtsleiter Alber hatte regelmäßig mit Wolf zu tun. Als er am 24. April 2010 eine Party des »Schlitzers« auflöste, wurde er von ihm als »Zecke« beschimpft – was Wolf eine Verurteilung wegen Beleidigung einbrachte.

»Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden«, sagt Alber. »Es dokumentiert das, was schon längere Zeit unsere Einschätzung war: Bei Patrick Wolf treffen kriminelle Energie und rechtsextreme Ideologie zusammen, was eine brisante und gefährliche Gemengelage darstellt.«

Das Thema Rechtsextremismus ist für Alber nicht dadurch abgehakt, dass Wolf nun mehrere Jahre hinter Gittern verwahrt wird. Der Lokale Aktionsplan habe trotzdem seine Berechtigung. »Man kann Patrick Wolf fast ›dankbar» sein, denn er hat deutlich aufgezeigt, was wir für ein Problem in der Mittleren Wetterau haben.« Wolf habe ja nicht alleine gefeiert. »Er hat mit seinem Wirkungskreis nicht nur einige Anhänger gefunden, sondern es gab auch Menschen, bis in Behörden- und Polizeistrukturen hinein, die das Ganze als Nachbarschaftsstreit abgetan haben und das auch so sehen wollten.«

Man müsse »das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich hierbei um eine Ideologie, eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit handelt.« Die werde gefährlich, wenn sie, wie bei Wolf, auf eine narzisstische Persönlichkeit treffe, die »einen Hang zu führenden Eigenschaften« habe. »Dagegen muss man bewusst vorgehen und Vielfalt, Respekt und Toleranz vermitteln. Weil das kein Eintagesgeschäft ist, brauchen wir den Lokalen Aktionsplan und seine Einzelprojekte.«

Auch Manfred Linss, Vorsitzender der Grätsche gegen Rechtsaußen, betont, der Verein werde seine Arbeit fortsetzen. Das Urteil sei ein Erfolg für alle, »die sich zivilgesellschaftlich engagiert haben«, doch das Thema sei mit dem Weggang einer Person nicht erledigt: »Wolf hatte ja eine Riesenklientel.«

Das Urteil empfindet Linss als »angemessen«. »Was mir besonders gut gefällt, ist, dass der Vorsitzende Richter Wolf attestiert hat, ein Rassist zu sein, ein menschenverachtendes Menschenbild zu haben und sich antisemitisch zu verhalten.« Darauf habe die Grätsche von Anfang an hingewiesen, doch sei es zunächst schwierig gewesen, die Mitbürger und auch die Polizei davon zu überzeugen, dass es sich bei dem Ärger in der Wiesengasse nicht um einen Nachbarschaftsstreit handele. »Nun kann kein Bürger mehr sagen: ›Wolf ist ein netter Mensch».«

Dass einige Anklagepunkte fallengelassen wurden, weil sie das Gesamtstrafmaß kaum beeinflusst, den Prozess aber in die Länge gezogen hätten, kann Linss nachvollziehen. »Den Großteil des Urteils machen die Drogendelikte aus.« Er wünsche Wolf, »dass er sich in den nächsten Jahren im Gefängnis mit sich selbst beschäftigt und sein Menschenbild überdenkt«.

»Ich hoffe, dass sich seine Einstellung ändert und er die Chance wahrnimmt, um darüber nachzudenken, was er angestellt hat«, sagt auch Antifa-BI-Vorsitzender Andreas Balser. »Bislang hat er sich nicht von seiner politischen Position distanziert. Seine Statements vor Gericht waren teilweise heftig.«

Vertreter der Antifa-BI waren bei den meisten Prozesstagen vertreten. »Ein mildes Urteil«, findet Balser. Er sei dennoch zufrieden: »Es wurde klargestellt, dass Wolf ein Antisemit und Rassist ist.«

Für die Antifa-BI bedeute das Prozessende den »Auftakt der richtigen Arbeit, sprich: die Aufarbeitung«. Man werde die Strukturen der Neonazi-Szene durchleuchten, die Workshops an den Schulen ausbauen und mit den Bürgermeistern sprechen: »Es gibt im Kreis deutlich zu wenig Angebote für junge Menschen.«

© Wetterauer Zeitung  5.12.2012

 

Wetterauer Zeitung – Resigniert nimmt »Schlitzer« Urteil zur Kenntnis

Patrick Wolf muss für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Nach mehrmonatigem Prozess verurteilte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen den rechtsextremen »Schlitzer« am Montag wegen Drogenhandel, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Strafmaß liegt geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wolf nahm das Urteil sichtlich resigniert zur Kenntnis. Mit hängenden Schultern und unter Vermeidung jeden Blickkontakts mit den zahlreichen Zuschauern und Medienvertretern lauschte er der fast einstündigen Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Die siebte Strafkammer hat den als »Schlitzer« in der Wetterau bekannten Neonazi wegen insgesamt 40 Drogendelikten, zwei Fällen von Volksverhetzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung verurteilt.

Es sei ein »regelrechtes Drogenimperium« gewesen, so Steinbach, das sich der 27-jährige Betreiber eines Tätowierstudios innerhalb kürzester Zeit in seiner Hofreite in Echzell-Gettenau aufgebaut habe. Anders als von Wolf dargestellt, sei er »keineswegs nur Mitläufer und Handlanger von anderen Dealern« gewesen. Sein Geschäft sei vielmehr gut organisiert, effizient und auf Gewinn ausgerichtet gewesen. Zwar habe der Angeklagte bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 nur knapp ein Jahr mit Drogen gehandelt, in dieser Zeit – Wolf stand unter Bewährung – jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Straftaten begangen. Besitz, Handel, Abgabe, Einfuhr, Beihilfe: Unter den 40 nachgewiesenen Taten findet sich fast jede Art von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vier Fälle fallen besonders ins Gewicht, weil ein Handel »in nicht geringer Menge vorliegt«. Zwei davon – Wolf und ein Partner führten 2 und 4,5 Kilo Amphetamin aus den Niederlanden ein – hätten »die Schwelle zur nicht geringen Menge in hohem Maß überschritten«, so Steinbach.

Schüsse im Partykeller

Hinzu kommt ein Verstoß gegen das Waffengesetz: Wolf hat nicht nur ein Schrotgewehr, eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, eine halbautomatische Pistole sowie einen Schießkugelschreiber besessen, er hat sie auch benutzt. »Er hantierte mit ihnen ständig herum, schoss mit ihnen im Beisein seiner Freunde in einem nicht renoviertem Zimmer, im Partykeller und in der Scheune«, hieß es in der Urteilsbegründung. Bauteile für weitere Schusswaffen hat Wolf demnach besessen, nämlich für eine weitere Maschinenpistole und den Lauf eines Maschinengewehrs – womit er zweimal gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat. Der 27-Jährige hatte den Besitz der Waffen lange geleugnet und zudem versucht, den Besitz »anderen in die Schuhe zu schieben«, sagte Steinbach. »Erst nachdem die zahlreichen Waffen weitestgehend sichergestellt wurden, hat der Angeklagte notgedrungen ein umfassendes Geständnis abgeliefert.«

Als »gänzlich uneinsichtig« bezeichneten die Richter den Angeklagten in Bezug auf seine politischen Straftaten, für die er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. In den Augen der Richter ist Wolfs Gesinnung eindeutig: »Zwar ist er aus der NPD ausgetreten, von der rechten Szene gelöst hat er sich aber nicht«. Das lasse sich schon an Wolfs Tätowierung erkennen, die er sich nicht entfernen lassen will. Sie zeigt einen am Galgen hängenden Davidstern, der ein blutgerändertes Einschussloch aufweist. Daneben ein Soldat, der darauf schießt, darunter zahlreiche Totenköpfe, darüber ein Reichsadler. Steinbach bezeichnete die Tätowierung als »antisemitisch und rassistisch«. Von einem Ausstieg aus der rechten Szene könne keine Rede sein.

»Völkermord gebilligt«

Vielmehr hat der Angeklagte den Richtern zufolge in Echzell »ein regionales Zentrum für seine Gesinnungsgenossen und seine menschenverachtende Ansichten zum Holocaust aufgebaut«. Trauriger Höhepunkt seien die »Gaskammerpartys« gewesen, bei denen Wolf laut Steinbach »auf Knopfdruck« Kunstnebel aus an den Decken montierten Duschköpfen in seinen Partyraum ausströmen ließ, an dessen Tür der Schriftzug »Brausebad« geprangt hätte. »Es handelte sich unverkennbar um eine Anspielung auf Beschriftungen, die an den Gaskammern der nationalsozialistischen Vernichtungslagern gestanden haben«, sagte Steinbach. Wolf habe den Völkermord der Nazis auf diese Weise »gebilligt und verharmlost«. Bei einer dieser Veranstaltungen habe der 27-Jährige zudem den Leiter des Ordnungsamtes als »Zecke« beleidigt.

 Zu Wolfs Gunsten sprach, dass er sich letztlich in vielen Anklagepunkten geständig gezeigt und durch seine Aussagen gegen Abnehmer sowie Lieferanten Aufklärungshilfe geleistet habe. Auch deshalb blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sieben Jahren und vier Monaten. Allerdings, gaben die Richter in der Urteilsbegründung zu bedenken, stamme Wolf aus gutem Hause und sei überdurchschnittlich intelligent. Daher habe er »seine kriminelle Entwicklung selbst zu verantworten«. Auch seine vielen Vorstrafen und die Tatsache, dass Wolf die Taten während einer Bewährungszeit begangen hat, führten dazu, dass die Strafe deutlich über dem von Wolfs Anwalt Jürgen Häller gefordertem Strafmaß von vier Jahren und fünf Monaten blieb.

© Wetterauer Zeitung  4.12.2012

 

Kreis Anzeiger – Volksverhetzung, Drogen, Waffen und wenig Glaubhaftes

Die Hofreite war „ein wahres Drogenimperium und regionales Zentrum für rechtsradikale, menschenverachtende Überzeugungen“. Jenen, die geglaubt hatten, der Mann aus Echzell habe mit Drogen, Waffen und antisemitischen Tattoos nur provozieren wollen, erteilten die Richter mit dem gestrigen Urteil eine Absage: Sechs Jahre und drei Monate muss der 27-Jährige nun hinter Gitter.

Vom „Mehrfachtäter“ sprach der Vorsitzende Richter, Dr. Dietwin Johannes Steinbach, nachdem er die allein 40 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und „die Vielzahl an verschiedenen Waffen, mit denen der Angeklagte im Schießzimmer und im Partyraum seines Anwesens herumgeballert hat“, aufgezählt hatte. Darüber hinaus geht das Urteil der Siebten Strafkammer des Landgerichts von einer Beleidigung – der 27-Jährige hatte den Mitarbeiter des Echzeller Ordnungsamtes „Zecke“ genannt – und Volksverhetzung in zwei Fällen aus.

Für seine „antisemitischen Tattoos“ auf dem Oberarm und seine „Gaskammerpartys“ kassierte der Angeklagte deutliche Worte: „Er mag zwar aus der NPD ausgetreten sein, von seinem rechtsradikalen Gedankengut“ habe er sich keineswegs distanziert. Galgen, Davidstern und Reichsadler über leidvoll aufgerissenen Mündern, die sich der Echzeller auf den Oberarm hatte stechen lassen „sind menschenverachtend“. Gleiches gelte für seine Partys, bei denen die Gäste unter dem Schild „Brausebad“ in einen Raum eingetreten waren, der mit einer Konstruktion aus Rohren und Duschköpfen an der Decke an die Gaskammern der Nationalsozialisten habe erinnern sollen. „Keines Kommentars würdig“ sei, was der Angeklagte selbst dazu gesagt habe: „Partygag.“ Und zu den Tattoos, dass sie lediglich ein historisches Ereignis abbildeten.

„Völlig neben der Sache“ sei auch sein vermeintliches Geständnis zu den Waffendelikten gewesen. Erst als der Koffer voll mit Maschinenpistolen, Revolver und Schießkugelschreiber gegen Ende des Prozesses aufgetaucht war, habe der Angeklagte „notgedrungen“ den Mund aufgemacht.

Von einem „weitestgehenden Geständnis von Beginn“ an, könne man allenfalls bei den Drogen sprechen. Nur „weitestgehend“ deshalb, weil der 27-Jährige seine Geschäfte mit Amphetamin gern als „kleine Mengen, die unter Freunden konsumiert“ worden seien, dargestellt habe.

„Sie waren niemals nur Mitläufer oder Helfer“, so Steinbach. „Vor allem nicht bei den Beschaffungsfahrten in die Niederlande.“ Mit den Trips nach Holland, für die er eigens ein Motorrad angemietet hatte, will der Angeklagte einem Freund „nur einen Gefallen getan“ haben. „Das passt überhaupt nicht zu ihm“, der immer darauf bedacht gewesen sei, aus allem das Beste und möglichst viel Geld herauszuholen, heißt es dazu vom Vorsitzenden. Mehrere Kilo Amphetamin und Marihuana hatten der Angeklagte und ein damaliger Freund am 7. Juli vergangenen Jahres über die Grenze gebracht und waren bei ihrer Ankunft in Echzell festgenommen worden. Die Freundschaft ist seitdem dahin. Der Echzeller hatte sich während des Prozesses mächtig darüber aufgeregt, dass der andere „mit weniger als drei Jahren und einem Deal davon gekommen“ sei.

Die knapp einstündige Urteilsbegründung galt auch den Opfern. Zwei Männer hatten an dem Prozess als Nebenkläger teilgenommen. Einer soll auf einer Party verprügelt worden sein, von einem anderen habe er ein beschämendes Video ins Internet gestellt, hatte es in der Anklage geheißen. Es seien nicht die Opfer, die hier zurückstehen müssen. Diese Taten seien lediglich zur Verfahrensbeschleunigung eingestellt worden, erklärte Steinbach.

In den Wochen vor dem Urteil war es leer geworden im Zuschauerraum, den zu Prozessauftakt Mitte August noch Freunde und Familie des Angeklagten sowie seine Gegner von der „Antifa BI“ und von der „Grätsche gegen Rechtsaußen“ bevölkert hatten. Zum Urteil waren viele von ihnen wieder da.

© Kreis Anzeiger  4.12.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Volksverhetzung und Drogendelikte

Gießener Landgericht schickt Wetterauer Rechtsradikalen für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der einstige Anführer der rechten Szene in der Wetterau, ein 27-Jähriger aus Echzell, ist verurteilt worden. Er muss für seine zahlreichen Drogendelikte, für die Verstöße gegen das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und wegen Beleidigung für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Von den ursprünglich über 70 Anklagepunkten waren im Laufe der 16 Verhandlungstage seit Mitte August fast 30 wegen Geringfügigkeit oder weil ihm die Taten nicht nachgewiesen werden konnten, eingestellt worden. Am Ende blieben 44 Straftatbestände übrig, für die das Gießener Landgericht eine Strafe von sechs Jahren und drei Monate als angemessen, aber auch als ausreichend ansah. 

Mit dem Strafrahmen schien der Angeklagte wohl auch in etwa gerechnet zu haben, denn noch während der Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Dietwin Johannes Steinbach nahm der gelernte Koch und spätere Tattoo-Studiobesitzer bereits wieder Sichtkontakt zu seinen Bekannten im Zuschauerraum auf und signalisierte ihnen irgendwelche Botschaften.

Auch mit seinem Anwalt Jürgen Häller unterhielt er sich fortwährend. Dabei schien sich der Angeklagte im Laufe des Gerichtsverfahrens deutlich geändert zu haben. War er ursprünglich arrogant und hatte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwältin Yvonne Vockert fortwährend in Diskussionen verwickelt, um sie von der Richtigkeit seiner Ansichten zu überzeugen, so war in den zurückliegenden Verhandlungstagen doch eine sichtbare Verwandlung bei ihm zu verzeichnen gewesen.

Volksverhetzung und Drogendelikte

Er zeigte sich plötzlich einsichtig und gestand Taten, die er zuvor auf das Heftigste bestritten hatte. Keine Einsicht, und das bemerkte der Kammervorsitzende ausdrücklich, zeigte der Echzeller jedoch in Sachen seiner Delikte wegen Volksverhetzung. Es wurde vom Gericht zwar registriert, dass der Angeklagte mittlerweile aus der NPD austrat, jedoch befürworte er deren Gedankengut immer noch. Deshalb habe er sich eine eigene „rechte Szene“ in dem Wetterau-Ort geschaffen, die auch über einen längeren Zeitraum hinweg regen Zulauf gehabt habe. 

Zwar habe der harte Kern nur knapp 45 Personen betragen, doch seien zu seinen „Gaskammer-Partys“, wie sie von seinen Bekannten menschenverachtend genannt wurden, über das Internet auch unbeteiligte Dritte geladen worden. Und der 27-Jährige konnte bis zum Prozessende nichts Verächtliches an den Utensilien im Partyraum finden, wie das Schild „Brausebad“ über dem Eingang oder die Duschköpfe an der Decke, aus denen bei den Partys Nebel waberte, sowie die zahlreichen Hakenkreuze an den Wänden.

Das sei ein „allenfalls ein makabrer Partyscherz“, so der Angeklagte in seiner persönlichen Stellungnahme. Auch von seinem Tattoo am rechten Oberarm, das einen blutenden Davidsstern am Galgen über Köpfen mit schmerzverzerrten Gesichtern und einem Soldaten, der auf die Toten uriniert, wollte er nicht ablassen. Das Bild stelle lediglich eine historische Aufarbeitung dar, meinte er.

Ganz anderer Meinung war auch in diesem Fall das Gericht. Diese Tätowierung greife die Würde anderer Menschen an. Es mache Minderheiten verächtlich und verharmlose zudem den Holocaust. Deshalb sei das Tattoo auch auf keinen Fall vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Für die Beleidigung des Ordnungsamtsleiters der Gemeinde Echzell, der an einem Abend die Hofreite des Angeklagten aufgesucht hatte, weil er dort eine Party in Form einer unangemeldeten öffentlichen Veranstaltung vermutete und dieser ihn deshalb mit „Du Zecke“ beschimpfte, erhielt der 27-Jährige eine Geldstrafe. Das Gericht blieb nur wenig unter dem Strafrahmen der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und vier Monate gefordert hatte, aber deutlich über der Forderung der Verteidigung, die vier Jahre und fünf Monate als ausreichend bezeichnete.

Das Gericht würdigte damit die Aufklärungsbereitschaft des Angeklagten am Ende der Verhandlung und auch den nur kurzen Zeitraum, in dem er vom kleinen Drogenkonsumenten zum Drogendealer aufstieg. Während die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, wollte sich die Verteidigung nach der Urteilsverkündung noch nicht dazu äußern. Der Echzeller bleibt im Gefängnis, da der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils verlängert wurde

© Frankfurter Neue Presse  3.12.2012

 

/li

Frankfurter Rundschau – Sechs Jahre für den Schlitzer

Das war’s fürs erste mit den „Gaskammer-Partys“ in der Wetterau: Der 27 Jahre alte „Deutschnationale“ Patrick W. aus Echzell wandert für sechs Jahre und drei Monate hinter Gittern. Vor allem wegen seiner Drogengeschäfte.

Regungslos und in sich zusammengesunken sitzt Patrick W. da, der Blick starr, die Augenbrauen hochgezogen, die Stirn in Falten. Für sechs Jahre und drei Monate soll der 27-Jährige in Haft. So lautet das Urteil gegen den als „Schlitzer“ bekannten Rechtsextremisten aus Echzell. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vier Jahre und fünf Monate beantragt.

Nicht nur ein „Drogenimperium“ habe der Angeklagte in seiner Hofreite und seinem Tattoo-Studio aufgebaut, sondern auch „ein regelrechtes Zentrum für seine Gesinnungsgenossen und für seine menschenverachtenden Ansichten zum Holocaust“, resümiert der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach. Zudem sei er schuldig, „diverse Waffen teils erworben, teils besessen, teils überlassen“ zu haben.

44 Einzeltaten

Nach 15 Verhandlungstagen endete am Montag der Prozess am Landgericht Gießen, für den ursprünglich sieben Anklagen zusammengefasst worden waren. Die Hauptanklage warf W. knapp 60 Betäubungsmitteldelikte vor, die übrigen beinhalteten Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, Volksverhetzung, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und Verstoß gegen das Kunsturheberrecht.

Mehrere Verfahren wurden mit der Zeit eingestellt, was aber nicht heiße, dass in diesen Fällen niemand geschädigt worden sei, so Steinbach. Es sei lediglich zur „Prozessbeschleunigung“ geschehen. Das Gesamtstrafmaß bezieht sich somit auf 44 Einzeltaten, die W. in den Jahren 2009 bis 2011 begangen hat: 40 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, diverse zu einem Komplex zusammengezogene waffenrechtliche Vergehen, zwei Fälle von Volksverhetzung und eine Beleidigung.

„Der Angeklagte mag aus der NPD ausgetreten sein“, bemerkt Steinbach, „von der rechten Szene hat er sich jedoch nicht distanziert.“ Mit seinen „Gaskammer-Partys“, für die er in seinem Partyraum drei Duschköpfe an Deckenrohren montierte, aus denen Kunstnebel strömte, habe er „die Menschenwürde anderer angegriffen durch böswillige Verächtlichmachung“ und den Holocaust „gebilligt und verharmlost“. Fast gleichlautend äußert sich der Richter zum Auftritt des „Schlitzers“ in der Psychiatrie des Friedberger Bürgerhospitals, bei dem er seine Tätowierungen zeigte, etwa den an einem Galgen baumelnden Davidstern mit Einschusslöchern. W.s Behauptung, das Motiv stelle bloß ein historisches Ereignis dar, „hält das Gericht für abwegig und keines weiteren Kommentars würdig“.

Verteidiger will Revision prüfen

Der Hauptteil der Strafe geht jedoch auf den rasanten Aufstieg des „Schlitzers“ zum Großdealer zurück. Im August 2010 will er erstmals Drogen probiert haben, im Juli 2011 wurde er mit 4,5 Kilo Amphetamin verhaftet. Auch die Waffendelikte schlagen stark zu Buche angesichts der „Vielzahl der Waffen und der Reichweite der Vergehen bis hin zum Gebrauch von Maschinenpistolen“. Zugunsten W.s hätten sich bei der Strafbildung seine Geständigkeit und Aufklärungshilfe ausgewirkt – obwohl er in manchen Fällen versucht habe, seine Taten zu „bagatellisieren“ oder sie anderen „in die Schuhe zu schieben“.

Verteidiger Jürgen Häller will nun prüfen, ob er Revision einlegt. Sein Mandant sei „ein anderer Mensch geworden“. W.s Nachbarn und die Echzeller „Grätsche gegen Rechtsaußen“ sind „erleichtert“, wie Manfred Linss sagt. „W. wurde das Zeugnis ausgestellt, dass er rassistisch, antisemitisch und menschenverachtend ist.“ Andreas Balser von der Antifaschistischen Bildungsinitiative wertet das Urteil als „Startsignal, das Kapitel Rechtsextremismus aufzuarbeiten“. Zwar bedeute die Haft des „Schlitzers“ eine „Schwächung der Szene“. Doch diese sei „weiterhin Bestandteil der Jugendkultur in der Wetterau“.

© Frankfurter Rundschau  3.12.2012

 

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Patrick Wolf ist am Montag in Gießen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und Drogenhandels zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Landgericht sprach den 27-jährigen »Schlitzer« aus Echzell nach rund vier Verhandlungsmonaten unter anderem schuldig, Waffen wie eine Maschinenpistole und ein Schrotgewehr besessen zu haben. Zudem hatte er in zahlreichen Fällen mit Amphetaminen, Ecstasy oder »Crystal« gedealt. Die Richter waren auch überzeugt, dass der Angeklagte einen Partyraum mit Duschköpfen und Schildern wie in einem Konzentrationslager ausgestattet hatte.

© Wetterauer Zeitung  3.12.2012

 

Frankfurter Rundschau – Die Schlitzer-Story

Nach geschlagenen vier Monaten und 16 Verhandlungstagen und zig Monaten wird heute das Urteil gegen den „Deutschnationalen“ Patrick W., genannt „Schlitzer“, gesprochen. Das vorläufige Ende der Story um eine armselige braune Existenz zwischen Drogendeals und Gaskammer-Partys.

An fast allen Verhandlungstagen ist er da, der junge Mann im Zuschauerraum. Und wenn er mal nicht da ist, löchert er beim nächsten Termin die Journalisten oder Vertreter der Antifa, was denn alles passiert sei. Er habe den Beginn des Prozesses verfolgt, jetzt wolle er auch wissen, wie die Geschichte ausgehe.

Er könnte sich auch Gerichts-Shows im Fernsehen anschauen. Doch warum sich über fiktive Fälle gruseln, wenn die Realität zuweilen noch erschreckender und absurder ist. Verhandeltes Beispiel böte gar Stoff für etliche Folgen „Lindenstraße“: Mit Schicksalen, Dramen, Streit; mit sozialen Randgruppen und fragwürdigen Sitten; mit Gewalt, Drogen, Waffen, Neonazis, Polizei und Verfassungsschutz. Und mit einem Hauptdarsteller, der als berüchtigter Outlaw das Hinterland aufmischt und eine bunte, obgleich überwiegend braun kolorierte Gefolgschaft um sich schart.

Es ist die Geschichte des „Schlitzers“. So nennt sich Patrick W., mittlerweile 27 Jahre alt und zuletzt wohnhaft in Echzell. Seit Mitte August wird ihm am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. An diesem Montag, dem 16. Sitzungstag, fällt Richter Dietwin Johannes Steinbach das Urteil. Sieben Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe hatte Staatsanwältin Yvonne Vockert in ihrem Plädoyer vor einer Woche gefordert, W.s Verteidiger Jürgen Häller vier Jahre und fünf Monate.

Davidstern am Galgen

„Schlitzer“ heißt Patrick W., seit er als Jugendlicher einem Migranten ein Messer in den Hals stach, „aus Notwehr“, wie er auch jetzt im Prozess behauptet. Er sei kein Ausländerfeind und kein Judenhasser. Die Duschköpfe an der Decke seines Partyraum habe er bloß montiert, damit sich der Kunstnebel besser verteile.

Seine Tätowierungen, darunter ein Davidstern an einem Galgen, seien zwar Ausdruck einer „gewissen Grundhaltung“, aber nicht verächtlich oder volksverhetzend gemeint. Seinen Kunden, denen er in seinem Tattoo-Studio ähnliche Motive in die Haut tackerte, habe er eingebläut: „Schwimmbäder könnt ihr damit vergessen.“

Binnen eines Jahres entwickelt sich Patrick W. vom Drogen-Erstkonsumenten zum Großdealer, der in dem Geschäft seine Kenntnisse als gelernter Koch anzuwenden weiß und Amphetaminpaste zum Strecken durch den Fleischwolf zwirbelt.

20 Verfahren wieder aufgerollt

Und er ist ein „Waffennarr“. Das sagen Zeugen, und das sagt der psychologische Gutachter, der ihm außerdem eine „narzistische Persönlichkeit“, einen hohen IQ und eine schwierige Kindheit attestiert. Zu Beginn des Prozesses charakterisiert sich Patrick W. selbst als „sehr dominant“, als einen Macher mit unzähligen Freunden und Kontakten auch zu Polizei und Verfassungsschutz.
Doch er wird zunehmend kleinlauter und geständiger. Und er tut sich selbst leid. Sein Leben sei „die absolute Katastrophe“: Haus weg, Job weg, Auto weg, Freunde weg, die Frau neuerdings auch. Patrick W. beginnt zu „babbeln“, meist, wenn irgendwer „zuerst gebabbelt“ hat. Oder wenn neue Beweise aufgetaucht sind, wie der ominöse Waffenkoffer. Er nennt Namen, mehr als 20 Verfahren werden neu aufgenommen.

Die Anhänger des „Schlitzers“, die lange die vorderen Bankreihen an der Panzerglasscheibe besetzt hielten, kommen nicht mehr. In Gießen wird auch ihre Geschichte ans Tageslicht gezerrt.

Die Geschichte von jungen Menschen in der Wetterau, die mehr oder weniger tief im braunen Morast stecken, die Patrick W.s Truppe „Old Brothers“ angehören, in seiner Hofreite „Gaskammer-Partys“ feiern und sich Hakenkreuze, Hitler oder KZ-Szenen tätowieren lassen.

Bei Oma im Gefrierfach

Von jungen Menschen, die sich Drogen „wie Smarties“ (Patrick W.) oder „wie Erdnüsschen“ (Richter Steinbach) einfahren, Kokain in Wurstbüchsen schmuggeln und Amphetamin bei der Oma im Gefrierfach lagern. Von jungen Menschen, die arglos zusehen, wenn mit Maschinenpistolen, Schrotflinten und sonstigem Geschütz auf Zimmerwände oder Autos geballert wird und die Waffen in Tupper-Dosen verstecken.

Und es ist die Geschichte von W.s Nachbarn, die irgendwann genug haben von grölenden Glatzen und kläffenden Kampfhunden nebenan. Als ein Anwohner vom Mob verprügelt wird, gründen Echzeller die „Grätsche gegen Rechtsaußen“. Patrick W. wähnt sich einem „Propagandafeldzug“ ausgesetzt. „Die tun so, als würde ich Kinder fressen und Atombomben im Keller bunkern.“ Er sei nicht der „Obernazi von Hessen“.

An diesem 3. Dezember wird die Geschichte vor Gericht ihr Ende finden. Doch für alle Beteiligten wird sie irgendwie weitergehen. Jener anfangs erwähnte Zuschauer muss sich nun einen neuen Prozess suchen. Oder sich mit TV-Gerichtsshows begnügen.

© Frankfurter Rundschau  3.12.2012

 

Frankfurter Rundschau – Unverblümte Menschenverachtung

Der rechtsradikale Patrick W., derzeit in Gießen unter Anklage wegen zig Vergehen, wollte angeblich aus der rechten Szene raus, wie er beteuert. Das hessische Ausstiegs-Programm „Ikarus“ wollte ihn aber nicht. Die Begründung ist praktisch ein Urteil.

Er wolle keinen Kontakt mehr haben zu seinen rechten Kumpels, er wolle sich überhaupt zurückziehen aus der Szene. Das hatte Patrick W., der sich „Schlitzer“ nennen lässt und bislang als Kopf der braunen Truppe „Old Brothers“ galt, vor einer Woche am 14. Verhandlungstag seines Prozesses am Landgericht Gießen erklärt. Bereits im Dezember 2011 habe er sich deshalb an das hessische Landeskriminalamt (LKA) gewandt und um Aufnahme in das Programm des „Informations- und Kompetenzzentrums Ausstiegshilfen Rechtsextremismus“ , kurz Ikarus, gebeten. Die „zwei komischen Typen“, mit denen er damals gesprochen habe, hätten ihn jedoch abgelehnt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft faxte das LKA auf knapp drei Seiten die Begründung dafür, die am 15. Prozesstag am Montag vor den Plädoyers verlesen wurde – und die gewisse Zweifel am Distanzierungswillen des „Schlitzers“ nährt.

Rein strategische Motivation

So habe W.s Bewerbung eine „rein strategische Motivation“ zugrunde gelegen, heißt es in dem Schreiben. Sein Ziel sei es offenbar gewesen, die einschlägigen Verfahren, die Ende 2011 bereits gegen ihn im Gang waren, günstig zu beeinflussen. Im Gespräch mit den Beamten, das Anfang Dezember vergangenen Jahres in Wiesbaden geführt wurde, sei W. „sehr kontrolliert und selbstsicher“ und mit einer geradezu als „dreist zu bezeichnenden Überheblichkeit“ aufgetreten. Er habe „kokettiert“ damit, angeblich „viele gute Bekannte bei der Polizei zu haben“. Und er habe geprahlt mit seiner Geschäftstüchtigkeit, die sich bis ins „Rotlichtmilieu“ erstrecke.

Mit „abfälligem Grinsen“ sei er zum Beispiel über seine Nachbarn in Echzell-Gettenau hergezogen. Diese nämlich hatten schon länger zuvor begonnen, sich gegen das fragwürdige Treiben in „Old Brothers Castle“, wie W. seine Hofreite nannte, zu wehren.

„Gewisse Grundeinstellung“

Der heute 27-Jährige habe außerdem behauptet, „kein Rechtsextremist“ zu sein, sondern lediglich eine „gewisse Grundeinstellung“ zu besitzen. Auf Nachfrage habe er zugegeben, „bestimmte Bevölkerungsgruppen abzulehnen“ und ganz „unverblümt“ seine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck gebracht.

Aus all diesen Gründen sei W. „kein Kandidat“ für Ikarus gewesen. Überdies sei es nicht Aufgabe des Programms, „Menschen ein Testat im Hinblick auf Unbelastetheit auszustellen“.

© Frankfurter Rundschau  28.11.2012

 

T-Online – Vom Drogenhandel bis zu „Gaskammerpartys“

Das Strafregister, das dem Neonazi aus Echzell im hessischen Wetteraukreis zur Last gelegt wird, ist lang: Mehrfacher Drogenhandel mit nicht unbeträchtlichen Mengen, Verstöße gegen das Waffenrecht und das Kriegswaffenkontrollgesetz, Volksverhetzung und Beleidigung werden dem 27-jährigen Betreiber eines Tätowierstudios vorgeworfen. Nach 15 Verhandlungstagen spricht das Landgericht Gießen am Montag (3. Dezember) das Urteil gegen den Rechtsextremisten, der sogar „Gaskammerpartys“ veranstaltet haben soll.

Geht es nach Staatsanwältin Yvonne Vockert muss der Angeklagte anschließend für sieben Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Dieses Strafmaß forderte sie in ihrem Plädoyer am vergangenen Montag. Verteidiger Jürgen Häller hält dagegen eine niedrigere Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und fünf Monaten für schuldangemessen und ausreichend. Immerhin hätte der Angeklagte, wenn auch spät, in vielen Fällen Aufklärungshilfe geleistet. Durch seine Aussagen seien insgesamt 23 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es.

Ursprünglich waren dem Angeklagten auch noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrecht zur Last gelegt worden. Allerdings waren die vier letztgenannten Punkte zur Beschleunigung des Verfahrens fallen gelassen worden. Der Neonazi ist mehrfach vorbestraft, während der ihm zur Last gelegten Vergehen stand er noch unter Bewährung.

Vorwürfe zum Drogenhandel eingeräumt

Was die ihm zur Last gelegten Drogendelikte betrifft, so hat der Angeklagte nach anfänglichem Abstreiten mittlerweile fast alle Vorwürfe eingeräumt. Er war im Juli 2011 mit 4,5 Kilogramm Amphetamin und über einem halben Kilogramm Marihuana festgenommen worden. Die Drogen hatte er kurz zuvor im niederländischen Maastricht zusammen mit einem Bekannten erworben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Neonazi seit Ende 2010 „in kurzer Zeit sein Drogengeschäft ausgeweitet und perfektioniert“. Meist habe es sich um kleinere Mengen Amphetamin, Ecstasy oder Crystal-Meth gehandelt, jedoch habe es auch einige Fälle gegeben, in denen „eine nicht geringe Menge“ von 100 oder 200 Gramm der auch als „Speed“ oder „Pep“ bekannten Substanzen verkauft worden seien. In einem Fall soll sogar ein ganzes Kilo den Besitzer gewechselt haben.

Auch soll der Angeklagte selbst die Drogen konsumiert haben. Allerdings nicht in einem Ausmaß, das eine Minderung der Schuldfähigkeit zuließe, so lautet zumindest die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Hans-Hermann Höll. Er erachtete den Angeklagten für voll schuldfähig.

Auch Schießkugelschreiber gefunden

Das gelte auch für den Komplex bezüglich der Verstöße gegen das Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 27-Jährige hatte nach langem Zögern eingeräumt, tatsächlich im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, wie es in der Anklageschrift hieß. Zu Beginn der Verhandlung waren die Waffen noch verschollen gewesen, erst im Oktober führte ein ehemaliger Freund des Angeklagten die Polizei zu dem Versteck. Die Beamten fanden Teile für eine Maschinenpistole, einen Revolver sowie einen Schießkugelschreiber. Noch sind nicht alle von dem Mann aus Echzell beschriebenen Waffen gefunden, die Ermittler suchen weiterhin nach einer Maschinenpistole mit Schalldämpfer und einer halbautomatischen Pistole. Der Angeklagte erklärte, er habe die Waffen als Pfand für einen Privatkredit erhalten und im Beisein von Freunden wiederholt ausprobiert. Nach seiner Festnahme versteckten demnach Freunde die Waffen.

Aber auch politische Straftaten werden ihm vorgeworfen. So trägt der Angeklagte auf seinem rechten Arm eine Tätowierung, die einen Davidstern am Galgen zeigt, während ein Soldat ein Loch hineinschießt. Normalerweise verdecke er das Tatoo, hatte er ausgesagt, doch einmal habe er dies in einem Friedberger Krankenhaus vergessen. Die Tätowierung war dort einem Polizisten aufgefallen.

Ein weiterer Punkt in diesem Komplex waren auch die sogenannten „Gaskammerpartys“. Diese gingen „von der Intensität weit über das hinaus, was man gemeinhin unter Volksverhetzung versteht“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei diesen Feiern soll im Partyraum des Angeklagten, an dessen Tür das Wort „Brausebad“ stand, über Duschköpfe an der Decke Kunstnebel verströmt worden sein. Es handele sich um eindeutige Parallelen zu Vernichtungslagern der Nationalsozialisten, sagte Staatsanwältin Vockert. Rechtsanwalt Häller hingegen wollte die Apparatur nur als „makabren Partygag“ verstanden wissen.

© T-Online  30.11.2012

 

Frankfurter Rundschau – Der Schlitzer packt aus

Das Landgericht Gießen überzieht den Neonazi Patrick W. mit Klage um Klage. Das Leben des 27-Jährigen gerät endgültig aus allen Fugen. Und deshalb redet er nun. Wie ein Wasserfall… der in einer Kloake endet.

Sein Leben sei derzeit „die absolute Katastrophe“: Haus weg, Tattoo-Studio weg, Auto weg. Nicht, dass er mit alledem momentan viel anfangen könnte im Knast, wo er seit März nach Aufhebung von zwei Bewährungsstrafen sitzt. Doch auch Freunde seien weg. Und „im Prinzip“ auch seine Frau, bedauert Patrick W., genannt „Schlitzer“, am zwölften Verhandlungstag.

Seit August muss sich der 27-jährige Neonazi aus Echzell vor dem Landgericht Gießen verantworten. Sieben Anklagen wurden für den ursprünglich auf zehn Sitzungstage angesetzten Prozess zusammengefasst. W. werden Volksverhetzung, Körperverletzung, Nötigung, diverse Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie gegen das Betäubungsmittelgesetz angelastet. Inzwischen wurden sechs zusätzliche Termine anberaumt, etwa der am Montag, an dem sich W. vor allem zu Drogen- und Waffen-Vorwürfen äußerte.

Waffenkoffer als Pfand

„Ich will das jetzt alles komplett hinter mir haben“, lässt er verlauten. Ganz so umfassend fällt sein Geständnis zwar nicht aus. Doch einzelne Punkte, die W. bisher abgestritten hatte, räumt er nun ein, unter anderem den zeitweiligen Besitz und Gebrauch diverser Schusswaffen. Vor allem aber nennt er gut ein Dutzend Namen und belastet Bekannte. Das Video von seinem Nachbarn etwa, den seine Kumpels im Frühjahr 2010 verprügelt und entkleidet hatten, habe ein Freund unter „pauldeprinz“ bei Youtube eingestellt. Sein eigenes Profil laute dagegen „Schlitzer 8888“.

Der Großteil seiner Einlassung kreist indes um einen Koffer, der seinerseits offenbar durch die halbe Wetterau kreiste. Im Gepäck: eine Maschinenpistole, ein Revolver, eine Pistole, Schalldämpfer, ein Schießkugelschreiber sowie Teile einer Ceska-Maschinenpistole. Ein Bekannter, der ihm 1750 Euro schuldete, habe ihm den Koffer samt Inhalt im Winter 2009/2010 gegeben, „quasi als Pfand“, wie W. sagt. Separat habe er zudem den Rahmen der Ceska bekommen. Bis Sommer 2010 habe er alles bei sich zu Hause oder im Tattoo-Studio aufbewahrt.

„Der taucht nie wieder auf“

Dann wurde der Koffer hin und her geschoben. Mal beherbergte ihn dieser Kumpel, mal jener, mal wieder Patrick W. So auch „für drei Tage“ im Februar 2011. Bei der Gelegenheit habe ein Freund ihn aufgefordert: „Komm, wir gehen mal ballern.“ Was man dann auch im „Schießzimmer“ seiner Hofreite getan habe. Bislang hatte W. diese Episode abgestritten und wiederholt betont, dass die Polizei keine funktionstüchtigen Waffen bei ihm habe finden können.

Noch ist auch der Koffer nicht gefunden worden. Er selbst habe ihn „zum letzten Mal gesehen“, als er ihn im Februar 2011 bei einer Freundin seiner Frau deponieren ließ, sagt W. Im November 2011, W. war just aus der U-Haft entlassen worden, habe er entschieden: „Der Koffer muss endgültig weg.“ Das sei bereits geschehen, „der taucht nie wieder auf“, habe die Gattin beschwichtigt. Doch wo und wie er Koffer entsorgt worden sei, habe sie nicht verraten. Erst vorige Woche habe er erfahren, dass ihn Bekannte auf Geheiß seiner Frau vergraben hätten.
„Ich hätte ja alle ans Messer liefern müssen“, begründet W. seine späte Einlassung. Jetzt aber sei ihm das „scheißegal“. Die Staatsanwaltschaft hat auf seine Aussage hin neue Verfahren eingeleitet, erste polizeiliche Vernehmungen erfolgten am Dienstag. Für den nächsten Prozesstag am Freitag sind Zeugen nachgeladen worden, darunter auch W.’s Frau.

Amphetamin bei Oma

Überdies verblüfft der 27-Jährige am Montag mit Angaben zu seinem Dasein als Drogen-Dealer und -konsument. Er gibt zu, kiloweise Amphetamin bezogen zu haben und dafür selbst nach Holland gefahren zu sein. Treibende Kraft sei allerdings sein bereits verurteilter Kompagnon gewesen. Das Amphetamin habe er zuweilen bei der „Oma im Gemüsefach“ gelagert, zwei Kilo habe er mit Wodka und Koffeinpulver per Fleischwolf gestreckt. Er spricht über Crystal Meth, Koks und LSD, nennt Abnehmer und weitere Händler. „Die ganze Wetterau ist verseucht mit Drogendealern.“

 

 © Frankfurter Rundschau  28.11.2012