Wetterauer Zeitung – Für den »Schlitzer« Waffen versteckt

Ein 24-Jähriger ist am Amtsgericht Friedberg zu einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Der gelernte Metallbauer hatte für den »Schlitzer« von Gettenau, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, Schusswaffen versteckt.
 Es war der Wendepunkt im Verfahren gegen Patrick W. Dass der »Schlitzer« ein Waffennarr war, dass er unter anderem eine Maschinenpistole, einen Revolver, einen Schießkugelschreiber und diverse Munition dafür besessen haben soll, das vermutete die Polizei schon lange – aufgrund von Zeugenaussagen, eines Handyvideos und nicht zuletzt wegen des »Schusszimmers« in W.s Hofreite in Gettenau. Nur: Die diesbezüglichen Ermittlungen gegen ihn waren seit April 2010 erfolglos geblieben. Nun stand der »Schlitzer« vor dem Landgericht Gießen, und noch immer waren die scharfen Waffen nicht aufgetaucht. Die Gewehre und Pistolen, die man bei ihm gefunden hatte, waren lediglich Schreckschusswaffen und unbrauchbar gemachte Gewehre, die W. zur Dekoration an die Wand gehängt hatte.

»Kein politischer Mitläufer«

Dann, im Oktober 2012, tauchte plötzlich eine Tasche auf – prall gefüllt mit Schusswaffen, Waffenteilen und passender Munition, exakt 377 Patronen. Ein 24-jähriger Freund von W. hatte die Polizei ins Haus seiner Mutter geführt, wo er die Waffen für den Neonazi versteckt hatte. Er hatte sich ihrer an dem Tag angenommen, als W. mit mehreren Kilo Drogen ertappt und festgenommen worden war. Wegen dieses vermeintlichen Freundschaftsdienstes – der sich strafrechtlich Verstoß gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Strafvereitelung und Begünstigung nennt – musste sich der gelernte Metallbauer gestern vor dem Amtsgericht Friedberg verantworten. Hauptsächlich, weil für ihn die Kronzeugenregelung angewendet wurde, da er bei der Aufklärung einer schwerwiegenden Straftat geholfen hat, kam der 24-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, davon.

»Dass ich ein politischer Mitläufer der Bande war, kann man nicht behaupten«, betonte der geständige Angeklagte. Er habe W. noch aus Schulzeiten gekannt, lange bevor er in die Schlagzeilen wegen seiner rechtsradikalen Gesinnung gekommen sei. Mit W.s bestem Freund sei er häufiger am Wochenende unterwegs gewesen, man habe gegrillt, auch W. sei öfter dabei gewesen, und ja, er habe auch zwei Feiern von W. besucht, aber keine der berüchtigten »Gaskammerparties«.

Wenige Stunden, nachdem W. im Juli 2011 verhaftet worden war, habe dessen bester Freund ihn bei sich zu Hause in Ranstadt abgeholt und gebeten, mit ihm zu seiner Wohnung nach Florstadt zu fahren. Dort war ein Fliegerkoffer, der W. gehörte, in einer Dachluke versteckt. Er wisse nicht, was drin sei, habe W.s »rechte Hand« behauptet. Der Angeklagte habe sich, wie er gestern vor Gericht sagte, dazu hinreißen lassen, den Koffer zu öffnen. »Ich wollte ihn nicht transportieren, ohne zu wissen, was drin ist.« Als er seine Neugier befriedigt hatte, habe er Panik bekommen, weil er die Waffen, die in dem Koffer lagen, nicht nur angeschaut, sondern auch angefasst hatte. »Jetzt waren meine Fingerabdrücke drauf.«

Der gemeinsame Freund habe darauf gedrungen, die Waffen loszuwerden. Er selber habe dann vorgeschlagen, sie zu vergraben – im Garten seiner Oma in Dorheim. »Das war eine blöde Idee.« Als später auch das Haus des Freundes in Florstadt durchsucht wurde, habe er Angst bekommen, dass er verraten werden könnte, woraufhin er die Waffen im April 2012 ausbuddelte und in seinem Elternhaus auf dem Dachboden versteckte. Der Freund verpfiff ihn tatsächlich, bloß wurde die Polizei in Omas Garten nicht mehr fündig. Am Ende kooperierte der Angeklagte mit der Polizei, führte sie zu dem neuen Versteck und sagte am Landgericht Gießen umfassend gegen den »Schlitzer« aus. Gegen dessen besten Freund soll demnächst vor dem Amtsgericht Büdingen verhandelt werden.

Ein Revolver war sogar geladen 

Wenn er die Waffen habe loswerden wollen, wieso habe er sie dann nicht, wie man es aus Filmen kenne, irgendwo im Wasser versenkt, wollte Richterin Dr. Gerlinde Kimpel wissen. Auch Staatsanwältin Yvonne Vockert äußerte Zweifel: Wenn er gehofft habe, dass die Waffen nach 20 Jahren in der Erde unbrauchbar seien, wieso habe er sie von dem Koffer in eine Plastikwanne umgeladen und das Loch im Garten mit einer Plastikplane ausgelegt? Doch wohl eher, um die Waffen zu schützen.

Gänzlich unerfahren im Umgang mit Waffen ist der Angeklagte nicht, einen Waffenschein besitzt er indes nicht. Zweimal wurde er wegen unerlaubten Waffenbesitzes jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt, beide Male sei es um eine Schreckschusspistole gegangen, sagte er. »Sie wussten, dass die Waffen in dem Koffer keine Spielzeugrevolver waren und erhebliche Strafen auf Sie zukommen. Das war ein Verbrechen wie Raub, keine Bagatellkriminalität«, betonte die Richterin. Es sei nicht auszudenken, wenn die funktionsfähigen Waffen in falsche Hände gelangt wären. Zumal, wie die Staatsanwältin ergänzte, die passende Munition dabei war; ein Revolver war sogar geladen.

Kein Kontakt mehr zu W.

Der »Schlitzer« selbst habe von den Waffen später nichts mehr wissen wollen, sagte der Angeklagte. Als der Gettenauer zwischenzeitlich aus dem Gefängnis entlassen worden war, habe er ihn darauf angesprochen. Der habe abgewunken, wohl aus Angst, von der Polizei abgehört zu werden. Zu W. habe er heute keinen Kontakt mehr, überhaupt habe er sich von der Gruppe abgekapselt, sagte der Angeklagte. Sein Verteidiger, Rolf Kärcher, betonte, das Verfahren habe einen starken Eindruck auf seinen Mandanten gemacht. »Ich bin absolut sicher, dass er sich endgültig davon distanziert hat.« – »Ich habe daraus gelernt, es wird nicht wieder vorkommen«, versprach der 24-Jährige.

Sowohl Richterin als auch Staatsanwältin redeten dem 24-Jährigen ins Gewissen, Waffen besser nie wieder in die Hand zu nehmen. »Kein Mensch braucht Waffen. Wir alle haben keine und vermissen sie auch nicht«, sagte Vockert. Das Strafmaß, welches das Schöffengericht letztlich festsetzte, hatten Staatsanwalt und Verteidiger übereinstimmend beantragt. »Sie waren durch die Situation überfahren, hatten anfangs sicher keinen großen Plan. Sie haben so gehandelt, um einem Freund aus der Klemme zu helfen. Doch das war eine ganz falsche Entscheidung. Hätten Sie gleich Nein gesagt, wäre Ihnen das alles erspart geblieben«, sagte Richterin Kimpel. »Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen«, dafür ist der 24-Jährige jetzt aber vorbestraft.

 

© Wetterauer Zeitung  08.05.2013

 

HR – Hauptsache Kultur vom 18.4.2013

Bericht und Interview mit Peter Ohlendorf, dem Regisseur von „Blut muss fließen“, in Echzell auf der Hofreite von Patrick W..           

                                                                                                                                   

 

 

 

{mp4}hauptsache_kultur_20130418{/mp4}