Patrick W. wird zu hoher Gefängnisstrafe verurteilt

Der Echzeller  Verein und frühere Bürgerinitiative Grätsche gegen Rechtsaussen e.V. zieht, nach dem Urteil vom 3. Dezember gegen Patrick W., Bilanz.

 „Die Verurteilung von Herrn W. ist zu einem großen Teil auch der Arbeit unseres Vereins zu verdanken“, sagt Manfred Linss, erster Vorsitzender des Vereins.  Fast drei Jahre setzte sich der Verein immer wieder für die betroffenen Anwohner der Gemeinde ein. Der Erfolg gibt ihnen Recht: “Unser Beispiel soll anderen Initiativen und Organisationen Mut machen sich gegen Rechtsextremis-mus einzusetzen.“  Dabei war es nicht immer leicht. Bedrohungen, Untätigkeit der Behörden, ja sogar den Vorwurf, der Verein wäre dafür verantwortlich eine ganze Gemeinde ins „rechte Licht“ zu zerren, mussten sich die Mitglieder des Vereins, teilweise sogar von Vertretern der Behörden, vorwerfen lassen. Der Fall Patrick W. füllt mittlerweile ganze Aktenordner des Vereins. Anzeigen und Beschwerden wurden seitens der Behörden nicht ernstgenommen oder einfach ausgesessen .  Der Versuch durch Patrick W., einen Nachbarn mit dem Auto zu überfahren, wurde als Nachbarschafts-streitigkeit  gewertet. Laut grölende Neonazis, die auf Partys  Naziparolen skandierten, wurden als Ruhestörung und als „ein bisschen über die Stränge schlagen“ seitens der verantwortlichen Behörden gewertet. Ein Nachbar von Patrick W. musste am eigenen Leib erfahren was es mit „ein bisschen über die Stränge schlagen“ so  auf sich hat. Er wurde, weil er sich über den Lärm bei einer der Partys beschwerte, zusammengeschlagen.

Erst das Einbinden der Öffentlichkeit durch Pressearbeit und zahlreiche Veranstaltungen, wie beispielweise ein Festival  gegen Rechts, machte es den Behörden schwer, einfach nur wegzusehen oder halbherzig zu reagieren.  Mit den Worten, „keine Angst zeigen, nicht aufgeben und immer wieder Druck machen“, beschreibt Manfred Linss die Tätigkeit der Grätsche gegen Rechtsaussen im Fall Patrick W..

So ist auch die Bemerkung des Vorsitzenden Richters, Johannes Steinbach, der Patrick W. bei der Urteilsverlesung attestierte  ein Rassist mit einem menschenverachtendem Weltbild zu sein, für den Verein der größte Erfolg. Manfred Linss: „Es gibt keine rechtsextremistischen unpolitischen Menschen. Wer sich mit Symbolik des Naziregimes umgibt, antisemitische Tätowierungen auf dem Arm trägt und Gaskammer Partys feiert, ist nicht unpolitisch und schon gar kein übermütiger dummer Junge, wie Patrick W. so gern von Vertretern der Behörden oder nicht direkt Betroffener bezeichnet wurde. Rassisten sind keine nette Menschen !!“ 

Der Verein, dessen Arbeit in den letzten Jahren auch mit zahlreichen Preisen für Zivilcourage und den Einsatz für Demokratie und Toleranz geehrt wurde, wird weitermachen. Manfred Linss: „Fremdenfeindlichkeit und ein rechtes Weltbild sind bereits in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Wir müssen  gerade jungen Menschen zeigen, dass es sich lohnt  für Demokratie und den damit verbundenen Privilegien wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit  und Gleichberechtigung einzutreten. “

 

Pressekontakt: Manfred Linss 01711960693

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über eine kurze Nachricht.

GRÄTSCHE GEGEN RECHTSAUSSEN e.V.
Verein zur Förderung demokratischen Bewusstseins
Postfach 1102
61207 Echzell
www.graetsche-gegen-rechtsaussen.de

 

  


 

 

Frankfurter Rundschau – Lob für das Schlitzer-Urteil

Die Echzeller Initiative „Grätsche gegen Rechts“ sieht nach der Verhängung von mehr als sechs Jahren Haft gegen den rechtsradikalen Patrick W. ihren Einsatz bestätigt. 

Dass das Landgericht Gießen den unter dem Spitznamen „Schlitzer“ bekannten Rechtsextremisten Patrick W. aus Echzell am Montag zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt hat, wertet die „Grätsche gegen Rechtsaußen“ auch als ihr Verdienst. „Die Verurteilung von Herrn W. ist zu einem großen Teil auch der Arbeit unseres Vereins zu verdanken“, schreibt der Vorsitzende Manfred Linss in einer Mitteilung.

Seit 2009 habe sich die „Grätsche“ für die Anwohner eingesetzt, die unter den braunen Umtrieben in und um Patrick W.s Hofreite im Ortsteil Gettenau zu leiden hatten. Und dieser Einsatz sei „nicht immer leicht“ gewesen. „Bedrohungen“ und sogar den Vorwurf, der Verein wäre dafür verantwortlich, die ganze Gemeinde ins „rechte Licht“ zu zerren, hätten sich die Mitglieder des Vereins anhören müssen. Anzeigen oder Beschwerden seien seitens der Behörden oft „nicht ernst genommen oder einfach ausgesessen“ worden, so Linss. Wenn der braune Mob Nazi-Parolen grölend durch die Straßen tobte, sei dies als „Ruhestörung“ verharmlost worden. Der „Schlitzer“ und seine Kumpels, die „Old Brothers“, seien eben „ein bisschen über die Stränge geschlagen“.

Richter Dietwin Johannes Steinbach habe Patrick W. attestiert, „ein Rassist mit einem menschenverachtenden Weltbild zu sein“, was für die „Grätsche“ der „größte Erfolg“ sei. „Wer sich mit Symbolik des Naziregimes umgibt, antisemitische Tätowierungen auf dem Arm trägt und Gaskammer-Partys feiert, ist nicht unpolitisch und schon gar kein übermütiger, dummer Junge“, betont Linss. „Rassisten sind keine netten Menschen.“ Doch leider seien rechtsextreme Ansichten längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Auch deshalb will der bereits mehrfach ausgezeichnete Verein weitermachen.

© Frankfurter Rundschau  5.12.2012

 

Respekt TV – Weihnachtsfeier im Nachtleben in Frankfurt

Ein toller Abend. Tolle Menschen die sich gegen Rassismus für mehr Toleranz engagieren. Und wir durften auch dabei sein.              

                                                                                                                                   

 

 

 

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Wetterauer Zeitung – Patrick »Schlitzer« Wolf eine Chronik

Patrick Wolf bleibt hinter Gittern. Nach dem Urteil gegen den »Schlitzer« (sechs Jahre und drei Monate) hofft die Wetterau auf ein Ende der unruhigen Zeiten. Der 27-jährige Neonazi war Ende 2007 in seine Heimat zurückgekehrt, der Ärger mit ihm begann Anfang 2009.

Eine Chronik:

  • November 2007: der gebürtige Florstädter zieht vom südhessischen Eppertshausen in die Wiesengasse nach Gettenau
  • Oktober 2008: Wolf eröffnet das Tattoostudio »Old Brothers Inc.« in Wölfersheim
  • März 2009: es gibt Ärger, weil Wolf auf der Internetseite seines Ladens für einen Onlineshop wirbt, der T-Shirts mit rechtsradikalem Aufdruck vertreibt; ihm wird der Mietvertrag gekündigt
  • April 2009: die Antifa-BI weist darauf hin, dass Wolf auch eine Sicherheitsfirma betreibt, ihre Befürchtung: die Türsteher kennen durch die Ausweiskontrolle die Namen und Adressen von Partygästen aus dem anderen politischen Lager; der Veranstalter kündigt an, die Security zu wechseln
  • Wolf ist ein umtriebiger Geschäftsmann: von einem Inkassobüro und einer Firma, die Beschriftungen für Autos druckt, ist die Rede, von einem Taxiunternehmen, einem Kfz-Handel und einer Autowerkstatt sowie einem Versandhandel mit Textilien
  • Juni 2009: Wolf wird wegen Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt
  • August 2009: über die Internetplattform »wer kennt wen« wirbt Wolf für die Neueröffnung des Tattoostudios in seiner Hofreite in Gettenau
  • Herbst 2009: es gibt erste Hinweise ans Echzeller Ordnungsamt, Nachbarn beschweren sich über Lärm: Hunde bellen, es wird an Autos geschraubt, Parties steigen
  • Oktober 2009: Wolf greift einen Nachbarn an, der sich über die laute Feier beschwert hatte; für die Schläge und Tritte kassiert Wolf im September 2010 eine siebenmonatige Freiheitsstrafe (zur Bewährung) wegen gefährlicher Körperverletzung
  • Ende 2009: Wolf lädt via Internet zu »Gangbang«-Parties (zu Deutsch: Gruppensex) in die Wiesengasse ein
  • Januar 2010: nach dem Überfall auf den Nachbarn im Oktober gründet sich die Bürgerinitiative »Grätsche gegen Rechtsaußen«
  • Februar 2010: die Grätsche veranstaltet einen Infoabend zum Thema Rechtsextremismus, Motto: »Wölfe im Schafspelz«, Wolf wird der Zutritt verwehrt, er beschwert sich in der WZ: »Da wird öffentlich und klar Hetze gegen mich betrieben, die weder Hand noch Fuß hat, und Schwindel erzählt, den ich angeblich treiben soll.«
  • April 2010: das Ordnungsamt löst eine Veranstaltung auf Wolfs Hofreite auf; weil er übers Internet eingeladen hat und die Feier somit nicht privat, sondern öffentlich ist, wird ihm ein Verstoß gegen Gewerbeordnung und Gaststättengesetz vorgeworfen
  • April 2010: die Gemeinde Echzell, der Wetteraukreis, die Polizei und die Grätsche gründen ein Ämternetzwerk
  • Mai 2010: ein Nachbar wird von Wolfs Partygästen von der Leiter gezogen, weil er die Kamera an Wolfs Haus wegdrehen will; Wolf stellt das Video von dem Übergriff ins Internet; der Fall beschäftigt später auch das Regierungspräsidium, weil es verboten ist, den öffentlichen Raum zu überwachen
  • Juni 2010: die Echzeller Gemeindevertretung verabschiedet eine Resolution gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit
  • Mitte 2010: Wolf versucht offenbar, über einen Strohmann ein Bordell und einen Swingerclub in der Mühlgasse zu errichten; Ordnungsamt und Kreis schreiten ein: für einen gewerblichen Betrieb wäre eine baurechtliche Nutzungsänderung nötig
  • Sommer 2010: es gibt vermehrt Beschwerden der Nachbarn wegen Ruhestörung
  • Juli 2010: auf der 90-Jahr-Feier des SV Reichelsheim wird ein Kraftfahrer türkischer Herkunft von Wolfs Clique, den »Old Brothers«, zusammengeschlagen
  • Juli 2010: auf Wolfs Grundstück werden sieben gefährliche Hunde sichergestellt, für die Wolf weder Steuern zahlt noch eine Halterzulassung besitzt; die Tiernamen weisen auf ein rechtsextremes Milieu hin: sie stammen aus der keltischen Mythologie
  • August 2010: Wolf muss die Veranstaltung »Old Summer Special« nach Staden verlegen, weil das Echzeller Ordnungsamt sie untersagt hat; die Feier findet unter Polizeibeobachtung statt
  • August 2010: die Grätsche organisiert das »1. Echzell Festival – Gemeinsam gegen Rechtsaußen«; Fräulein Wunder tritt auf
  • Oktober 2010: Florstadt tritt der Grätsche bei, Reichelsheim im November, Wölfersheim und Echzell folgen im Januar 2011
  • Oktober 2010: die Grätsche wird ein Verein
  • Oktober 2010: das Ordnungsamt untersagt Wolf die Fortsetzung der Feiern in Echzell
  • Ende 2010: Echzell und Florstadt beantragen den Lokalen Aktionsplan Mittlere Wetterau, weil ordnungsrechtliche Mittel aus ihrer Sicht nicht mehr ausreichen; auch Reichelsheim und Wölfersheim machen mit
  • Januar 2011: wegen der »Gaskammerparties« wird Wolfs Anwesen durchsucht; der Vorwurf: Volksverhetzung
  • Februar 2011: Wolf eröffnet, trotz Proteste, ein Tattoostudio in Düdelsheim
  • April 2011: Hausdurchsuchung; Wolf soll gegen das Waffengesetz verstoßen haben
  • Mai 2011: der Lokale Aktionsplan ist bewilligt, er läuft erst einmal bis Ende 2013
  • Mai 2011: Unbekannte schießen mit einer Luftdruckpistole auf eine Fensterscheibe in Wolfs Nachbarschaft
  • 7. Juli 2011: Wolf wird verhaftet; die Polizei ertappt ihn nach einer Drogenfahrt auf frischer Tat; er hat 4,5 Kilogramm Amphetamin und 600 Gramm Marihuana bei sich
  • Juli 2011: zwei Wochen nach der Verhaftung wird die Hofreite wieder durchsucht
  • August 2011: Echzell rockt gegen Rechts
  • November 2011: der Haftbefehl gegen Wolf wird gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt; Wolf muss eine Fußfessel tragen
  • Februar 2012: im Netz taucht eine Bombendrohung gegen den Antifa-BI-Vorsitzenden auf, gepostet von einem »Patrick Paul Wolf«; Wolf sagt: »Ich war das nicht.«
  • März 2012: die beiden Bewährungsstrafen gegen Wolf aus den Jahren 2009 und 2010 werden im Hinblick aufs Betäubungsmittel-Verfahren widerrufen, er muss in Haft
  • 17. August 2012: der Prozess am Landgericht Gießen beginnt; die Vorwürfe: Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Volksverhetzung, Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Verletzung des Kunsturheberrechts
  • Oktober 2012: Wolfs Hofreite, das »Old-Brothers-Castle«, soll zwangsversteigert werden, doch niemand gibt ein Gebot ab; ein neuer Termin soll anberaumt werden
  • 3. Dezember: Wolf wird wegen Drogenhandels, Volksverhetzung, Verstößen gegen das Waffengesetz und Beleidigung zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt
     

© Wetterauer Zeitung  5.12.2012

 

Wetterauer Zeitung – »Der Rechtsstaat hat Flagge gezeigt«

Nachdem das Landgericht Gießen Patrick Wolf unter anderem wegen Drogenhandels und Volksverhetzung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hat, herrscht Erleichterung bei den Menschen, die sich gegen die rechtsextremen Aktivitäten des »Schlitzers« engagiert haben.

Einige von ihnen sind Echzells Bürgermeister Dieter Müller und Ordnungsamtsleiter Thomas Alber, der Grätsche-Vorsitzender Manfred Linss und der Vorsitzende der Antifaschistischen Bildungsinitiative (Antifa-BI), Andreas Balser. In einem sind sie sich einig: Die Aufklärungsarbeit in der Wetterau ist mit dem Urteil noch lange nicht zu Ende.

Bürgermeister Müller ist »überrascht über die Höhe des Strafmaßes«; das Urteil liege nahe an der Forderung der Staatsanwaltschaft (sieben Jahre und vier Monate). Auch wenn für die Echzeller Verwaltung, weil sie häufig mit Wolf zu tun hatte, sicher mehr erkennbar gewesen sei als für andere, habe man nicht alle Aktivitäten überblickt. Das Ausmaß habe erst der Prozess offenbart. »Angesichts der Vielfalt und des breiten Spektrums, das er negativerseits abgedeckt hat, ist das Urteil in Ordnung. Der Rechtsstaat hat Flagge gezeigt.«

Auch Ordnungsamtsleiter Alber hatte regelmäßig mit Wolf zu tun. Als er am 24. April 2010 eine Party des »Schlitzers« auflöste, wurde er von ihm als »Zecke« beschimpft – was Wolf eine Verurteilung wegen Beleidigung einbrachte.

»Ich bin mit dem Urteil sehr zufrieden«, sagt Alber. »Es dokumentiert das, was schon längere Zeit unsere Einschätzung war: Bei Patrick Wolf treffen kriminelle Energie und rechtsextreme Ideologie zusammen, was eine brisante und gefährliche Gemengelage darstellt.«

Das Thema Rechtsextremismus ist für Alber nicht dadurch abgehakt, dass Wolf nun mehrere Jahre hinter Gittern verwahrt wird. Der Lokale Aktionsplan habe trotzdem seine Berechtigung. »Man kann Patrick Wolf fast ›dankbar» sein, denn er hat deutlich aufgezeigt, was wir für ein Problem in der Mittleren Wetterau haben.« Wolf habe ja nicht alleine gefeiert. »Er hat mit seinem Wirkungskreis nicht nur einige Anhänger gefunden, sondern es gab auch Menschen, bis in Behörden- und Polizeistrukturen hinein, die das Ganze als Nachbarschaftsstreit abgetan haben und das auch so sehen wollten.«

Man müsse »das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich hierbei um eine Ideologie, eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit handelt.« Die werde gefährlich, wenn sie, wie bei Wolf, auf eine narzisstische Persönlichkeit treffe, die »einen Hang zu führenden Eigenschaften« habe. »Dagegen muss man bewusst vorgehen und Vielfalt, Respekt und Toleranz vermitteln. Weil das kein Eintagesgeschäft ist, brauchen wir den Lokalen Aktionsplan und seine Einzelprojekte.«

Auch Manfred Linss, Vorsitzender der Grätsche gegen Rechtsaußen, betont, der Verein werde seine Arbeit fortsetzen. Das Urteil sei ein Erfolg für alle, »die sich zivilgesellschaftlich engagiert haben«, doch das Thema sei mit dem Weggang einer Person nicht erledigt: »Wolf hatte ja eine Riesenklientel.«

Das Urteil empfindet Linss als »angemessen«. »Was mir besonders gut gefällt, ist, dass der Vorsitzende Richter Wolf attestiert hat, ein Rassist zu sein, ein menschenverachtendes Menschenbild zu haben und sich antisemitisch zu verhalten.« Darauf habe die Grätsche von Anfang an hingewiesen, doch sei es zunächst schwierig gewesen, die Mitbürger und auch die Polizei davon zu überzeugen, dass es sich bei dem Ärger in der Wiesengasse nicht um einen Nachbarschaftsstreit handele. »Nun kann kein Bürger mehr sagen: ›Wolf ist ein netter Mensch».«

Dass einige Anklagepunkte fallengelassen wurden, weil sie das Gesamtstrafmaß kaum beeinflusst, den Prozess aber in die Länge gezogen hätten, kann Linss nachvollziehen. »Den Großteil des Urteils machen die Drogendelikte aus.« Er wünsche Wolf, »dass er sich in den nächsten Jahren im Gefängnis mit sich selbst beschäftigt und sein Menschenbild überdenkt«.

»Ich hoffe, dass sich seine Einstellung ändert und er die Chance wahrnimmt, um darüber nachzudenken, was er angestellt hat«, sagt auch Antifa-BI-Vorsitzender Andreas Balser. »Bislang hat er sich nicht von seiner politischen Position distanziert. Seine Statements vor Gericht waren teilweise heftig.«

Vertreter der Antifa-BI waren bei den meisten Prozesstagen vertreten. »Ein mildes Urteil«, findet Balser. Er sei dennoch zufrieden: »Es wurde klargestellt, dass Wolf ein Antisemit und Rassist ist.«

Für die Antifa-BI bedeute das Prozessende den »Auftakt der richtigen Arbeit, sprich: die Aufarbeitung«. Man werde die Strukturen der Neonazi-Szene durchleuchten, die Workshops an den Schulen ausbauen und mit den Bürgermeistern sprechen: »Es gibt im Kreis deutlich zu wenig Angebote für junge Menschen.«

© Wetterauer Zeitung  5.12.2012

 

Wetterauer Zeitung – Resigniert nimmt »Schlitzer« Urteil zur Kenntnis

Patrick Wolf muss für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Nach mehrmonatigem Prozess verurteilte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen den rechtsextremen »Schlitzer« am Montag wegen Drogenhandel, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Strafmaß liegt geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wolf nahm das Urteil sichtlich resigniert zur Kenntnis. Mit hängenden Schultern und unter Vermeidung jeden Blickkontakts mit den zahlreichen Zuschauern und Medienvertretern lauschte er der fast einstündigen Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Die siebte Strafkammer hat den als »Schlitzer« in der Wetterau bekannten Neonazi wegen insgesamt 40 Drogendelikten, zwei Fällen von Volksverhetzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung verurteilt.

Es sei ein »regelrechtes Drogenimperium« gewesen, so Steinbach, das sich der 27-jährige Betreiber eines Tätowierstudios innerhalb kürzester Zeit in seiner Hofreite in Echzell-Gettenau aufgebaut habe. Anders als von Wolf dargestellt, sei er »keineswegs nur Mitläufer und Handlanger von anderen Dealern« gewesen. Sein Geschäft sei vielmehr gut organisiert, effizient und auf Gewinn ausgerichtet gewesen. Zwar habe der Angeklagte bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 nur knapp ein Jahr mit Drogen gehandelt, in dieser Zeit – Wolf stand unter Bewährung – jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Straftaten begangen. Besitz, Handel, Abgabe, Einfuhr, Beihilfe: Unter den 40 nachgewiesenen Taten findet sich fast jede Art von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vier Fälle fallen besonders ins Gewicht, weil ein Handel »in nicht geringer Menge vorliegt«. Zwei davon – Wolf und ein Partner führten 2 und 4,5 Kilo Amphetamin aus den Niederlanden ein – hätten »die Schwelle zur nicht geringen Menge in hohem Maß überschritten«, so Steinbach.

Schüsse im Partykeller

Hinzu kommt ein Verstoß gegen das Waffengesetz: Wolf hat nicht nur ein Schrotgewehr, eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, eine halbautomatische Pistole sowie einen Schießkugelschreiber besessen, er hat sie auch benutzt. »Er hantierte mit ihnen ständig herum, schoss mit ihnen im Beisein seiner Freunde in einem nicht renoviertem Zimmer, im Partykeller und in der Scheune«, hieß es in der Urteilsbegründung. Bauteile für weitere Schusswaffen hat Wolf demnach besessen, nämlich für eine weitere Maschinenpistole und den Lauf eines Maschinengewehrs – womit er zweimal gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat. Der 27-Jährige hatte den Besitz der Waffen lange geleugnet und zudem versucht, den Besitz »anderen in die Schuhe zu schieben«, sagte Steinbach. »Erst nachdem die zahlreichen Waffen weitestgehend sichergestellt wurden, hat der Angeklagte notgedrungen ein umfassendes Geständnis abgeliefert.«

Als »gänzlich uneinsichtig« bezeichneten die Richter den Angeklagten in Bezug auf seine politischen Straftaten, für die er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. In den Augen der Richter ist Wolfs Gesinnung eindeutig: »Zwar ist er aus der NPD ausgetreten, von der rechten Szene gelöst hat er sich aber nicht«. Das lasse sich schon an Wolfs Tätowierung erkennen, die er sich nicht entfernen lassen will. Sie zeigt einen am Galgen hängenden Davidstern, der ein blutgerändertes Einschussloch aufweist. Daneben ein Soldat, der darauf schießt, darunter zahlreiche Totenköpfe, darüber ein Reichsadler. Steinbach bezeichnete die Tätowierung als »antisemitisch und rassistisch«. Von einem Ausstieg aus der rechten Szene könne keine Rede sein.

»Völkermord gebilligt«

Vielmehr hat der Angeklagte den Richtern zufolge in Echzell »ein regionales Zentrum für seine Gesinnungsgenossen und seine menschenverachtende Ansichten zum Holocaust aufgebaut«. Trauriger Höhepunkt seien die »Gaskammerpartys« gewesen, bei denen Wolf laut Steinbach »auf Knopfdruck« Kunstnebel aus an den Decken montierten Duschköpfen in seinen Partyraum ausströmen ließ, an dessen Tür der Schriftzug »Brausebad« geprangt hätte. »Es handelte sich unverkennbar um eine Anspielung auf Beschriftungen, die an den Gaskammern der nationalsozialistischen Vernichtungslagern gestanden haben«, sagte Steinbach. Wolf habe den Völkermord der Nazis auf diese Weise »gebilligt und verharmlost«. Bei einer dieser Veranstaltungen habe der 27-Jährige zudem den Leiter des Ordnungsamtes als »Zecke« beleidigt.

 Zu Wolfs Gunsten sprach, dass er sich letztlich in vielen Anklagepunkten geständig gezeigt und durch seine Aussagen gegen Abnehmer sowie Lieferanten Aufklärungshilfe geleistet habe. Auch deshalb blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sieben Jahren und vier Monaten. Allerdings, gaben die Richter in der Urteilsbegründung zu bedenken, stamme Wolf aus gutem Hause und sei überdurchschnittlich intelligent. Daher habe er »seine kriminelle Entwicklung selbst zu verantworten«. Auch seine vielen Vorstrafen und die Tatsache, dass Wolf die Taten während einer Bewährungszeit begangen hat, führten dazu, dass die Strafe deutlich über dem von Wolfs Anwalt Jürgen Häller gefordertem Strafmaß von vier Jahren und fünf Monaten blieb.

© Wetterauer Zeitung  4.12.2012

 

Kreis Anzeiger – Volksverhetzung, Drogen, Waffen und wenig Glaubhaftes

Die Hofreite war „ein wahres Drogenimperium und regionales Zentrum für rechtsradikale, menschenverachtende Überzeugungen“. Jenen, die geglaubt hatten, der Mann aus Echzell habe mit Drogen, Waffen und antisemitischen Tattoos nur provozieren wollen, erteilten die Richter mit dem gestrigen Urteil eine Absage: Sechs Jahre und drei Monate muss der 27-Jährige nun hinter Gitter.

Vom „Mehrfachtäter“ sprach der Vorsitzende Richter, Dr. Dietwin Johannes Steinbach, nachdem er die allein 40 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und „die Vielzahl an verschiedenen Waffen, mit denen der Angeklagte im Schießzimmer und im Partyraum seines Anwesens herumgeballert hat“, aufgezählt hatte. Darüber hinaus geht das Urteil der Siebten Strafkammer des Landgerichts von einer Beleidigung – der 27-Jährige hatte den Mitarbeiter des Echzeller Ordnungsamtes „Zecke“ genannt – und Volksverhetzung in zwei Fällen aus.

Für seine „antisemitischen Tattoos“ auf dem Oberarm und seine „Gaskammerpartys“ kassierte der Angeklagte deutliche Worte: „Er mag zwar aus der NPD ausgetreten sein, von seinem rechtsradikalen Gedankengut“ habe er sich keineswegs distanziert. Galgen, Davidstern und Reichsadler über leidvoll aufgerissenen Mündern, die sich der Echzeller auf den Oberarm hatte stechen lassen „sind menschenverachtend“. Gleiches gelte für seine Partys, bei denen die Gäste unter dem Schild „Brausebad“ in einen Raum eingetreten waren, der mit einer Konstruktion aus Rohren und Duschköpfen an der Decke an die Gaskammern der Nationalsozialisten habe erinnern sollen. „Keines Kommentars würdig“ sei, was der Angeklagte selbst dazu gesagt habe: „Partygag.“ Und zu den Tattoos, dass sie lediglich ein historisches Ereignis abbildeten.

„Völlig neben der Sache“ sei auch sein vermeintliches Geständnis zu den Waffendelikten gewesen. Erst als der Koffer voll mit Maschinenpistolen, Revolver und Schießkugelschreiber gegen Ende des Prozesses aufgetaucht war, habe der Angeklagte „notgedrungen“ den Mund aufgemacht.

Von einem „weitestgehenden Geständnis von Beginn“ an, könne man allenfalls bei den Drogen sprechen. Nur „weitestgehend“ deshalb, weil der 27-Jährige seine Geschäfte mit Amphetamin gern als „kleine Mengen, die unter Freunden konsumiert“ worden seien, dargestellt habe.

„Sie waren niemals nur Mitläufer oder Helfer“, so Steinbach. „Vor allem nicht bei den Beschaffungsfahrten in die Niederlande.“ Mit den Trips nach Holland, für die er eigens ein Motorrad angemietet hatte, will der Angeklagte einem Freund „nur einen Gefallen getan“ haben. „Das passt überhaupt nicht zu ihm“, der immer darauf bedacht gewesen sei, aus allem das Beste und möglichst viel Geld herauszuholen, heißt es dazu vom Vorsitzenden. Mehrere Kilo Amphetamin und Marihuana hatten der Angeklagte und ein damaliger Freund am 7. Juli vergangenen Jahres über die Grenze gebracht und waren bei ihrer Ankunft in Echzell festgenommen worden. Die Freundschaft ist seitdem dahin. Der Echzeller hatte sich während des Prozesses mächtig darüber aufgeregt, dass der andere „mit weniger als drei Jahren und einem Deal davon gekommen“ sei.

Die knapp einstündige Urteilsbegründung galt auch den Opfern. Zwei Männer hatten an dem Prozess als Nebenkläger teilgenommen. Einer soll auf einer Party verprügelt worden sein, von einem anderen habe er ein beschämendes Video ins Internet gestellt, hatte es in der Anklage geheißen. Es seien nicht die Opfer, die hier zurückstehen müssen. Diese Taten seien lediglich zur Verfahrensbeschleunigung eingestellt worden, erklärte Steinbach.

In den Wochen vor dem Urteil war es leer geworden im Zuschauerraum, den zu Prozessauftakt Mitte August noch Freunde und Familie des Angeklagten sowie seine Gegner von der „Antifa BI“ und von der „Grätsche gegen Rechtsaußen“ bevölkert hatten. Zum Urteil waren viele von ihnen wieder da.

© Kreis Anzeiger  4.12.2012

 

Frankfurter Neue Presse – Volksverhetzung und Drogendelikte

Gießener Landgericht schickt Wetterauer Rechtsradikalen für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Der einstige Anführer der rechten Szene in der Wetterau, ein 27-Jähriger aus Echzell, ist verurteilt worden. Er muss für seine zahlreichen Drogendelikte, für die Verstöße gegen das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und wegen Beleidigung für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Von den ursprünglich über 70 Anklagepunkten waren im Laufe der 16 Verhandlungstage seit Mitte August fast 30 wegen Geringfügigkeit oder weil ihm die Taten nicht nachgewiesen werden konnten, eingestellt worden. Am Ende blieben 44 Straftatbestände übrig, für die das Gießener Landgericht eine Strafe von sechs Jahren und drei Monate als angemessen, aber auch als ausreichend ansah. 

Mit dem Strafrahmen schien der Angeklagte wohl auch in etwa gerechnet zu haben, denn noch während der Urteilsbegründung durch den Vorsitzenden Richter Dietwin Johannes Steinbach nahm der gelernte Koch und spätere Tattoo-Studiobesitzer bereits wieder Sichtkontakt zu seinen Bekannten im Zuschauerraum auf und signalisierte ihnen irgendwelche Botschaften.

Auch mit seinem Anwalt Jürgen Häller unterhielt er sich fortwährend. Dabei schien sich der Angeklagte im Laufe des Gerichtsverfahrens deutlich geändert zu haben. War er ursprünglich arrogant und hatte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwältin Yvonne Vockert fortwährend in Diskussionen verwickelt, um sie von der Richtigkeit seiner Ansichten zu überzeugen, so war in den zurückliegenden Verhandlungstagen doch eine sichtbare Verwandlung bei ihm zu verzeichnen gewesen.

Volksverhetzung und Drogendelikte

Er zeigte sich plötzlich einsichtig und gestand Taten, die er zuvor auf das Heftigste bestritten hatte. Keine Einsicht, und das bemerkte der Kammervorsitzende ausdrücklich, zeigte der Echzeller jedoch in Sachen seiner Delikte wegen Volksverhetzung. Es wurde vom Gericht zwar registriert, dass der Angeklagte mittlerweile aus der NPD austrat, jedoch befürworte er deren Gedankengut immer noch. Deshalb habe er sich eine eigene „rechte Szene“ in dem Wetterau-Ort geschaffen, die auch über einen längeren Zeitraum hinweg regen Zulauf gehabt habe. 

Zwar habe der harte Kern nur knapp 45 Personen betragen, doch seien zu seinen „Gaskammer-Partys“, wie sie von seinen Bekannten menschenverachtend genannt wurden, über das Internet auch unbeteiligte Dritte geladen worden. Und der 27-Jährige konnte bis zum Prozessende nichts Verächtliches an den Utensilien im Partyraum finden, wie das Schild „Brausebad“ über dem Eingang oder die Duschköpfe an der Decke, aus denen bei den Partys Nebel waberte, sowie die zahlreichen Hakenkreuze an den Wänden.

Das sei ein „allenfalls ein makabrer Partyscherz“, so der Angeklagte in seiner persönlichen Stellungnahme. Auch von seinem Tattoo am rechten Oberarm, das einen blutenden Davidsstern am Galgen über Köpfen mit schmerzverzerrten Gesichtern und einem Soldaten, der auf die Toten uriniert, wollte er nicht ablassen. Das Bild stelle lediglich eine historische Aufarbeitung dar, meinte er.

Ganz anderer Meinung war auch in diesem Fall das Gericht. Diese Tätowierung greife die Würde anderer Menschen an. Es mache Minderheiten verächtlich und verharmlose zudem den Holocaust. Deshalb sei das Tattoo auch auf keinen Fall vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Für die Beleidigung des Ordnungsamtsleiters der Gemeinde Echzell, der an einem Abend die Hofreite des Angeklagten aufgesucht hatte, weil er dort eine Party in Form einer unangemeldeten öffentlichen Veranstaltung vermutete und dieser ihn deshalb mit „Du Zecke“ beschimpfte, erhielt der 27-Jährige eine Geldstrafe. Das Gericht blieb nur wenig unter dem Strafrahmen der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre und vier Monate gefordert hatte, aber deutlich über der Forderung der Verteidigung, die vier Jahre und fünf Monate als ausreichend bezeichnete.

Das Gericht würdigte damit die Aufklärungsbereitschaft des Angeklagten am Ende der Verhandlung und auch den nur kurzen Zeitraum, in dem er vom kleinen Drogenkonsumenten zum Drogendealer aufstieg. Während die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, wollte sich die Verteidigung nach der Urteilsverkündung noch nicht dazu äußern. Der Echzeller bleibt im Gefängnis, da der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils verlängert wurde

© Frankfurter Neue Presse  3.12.2012

 

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Frankfurter Rundschau – Sechs Jahre für den Schlitzer

Das war’s fürs erste mit den „Gaskammer-Partys“ in der Wetterau: Der 27 Jahre alte „Deutschnationale“ Patrick W. aus Echzell wandert für sechs Jahre und drei Monate hinter Gittern. Vor allem wegen seiner Drogengeschäfte.

Regungslos und in sich zusammengesunken sitzt Patrick W. da, der Blick starr, die Augenbrauen hochgezogen, die Stirn in Falten. Für sechs Jahre und drei Monate soll der 27-Jährige in Haft. So lautet das Urteil gegen den als „Schlitzer“ bekannten Rechtsextremisten aus Echzell. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vier Jahre und fünf Monate beantragt.

Nicht nur ein „Drogenimperium“ habe der Angeklagte in seiner Hofreite und seinem Tattoo-Studio aufgebaut, sondern auch „ein regelrechtes Zentrum für seine Gesinnungsgenossen und für seine menschenverachtenden Ansichten zum Holocaust“, resümiert der Vorsitzende Richter Dietwin Johannes Steinbach. Zudem sei er schuldig, „diverse Waffen teils erworben, teils besessen, teils überlassen“ zu haben.

44 Einzeltaten

Nach 15 Verhandlungstagen endete am Montag der Prozess am Landgericht Gießen, für den ursprünglich sieben Anklagen zusammengefasst worden waren. Die Hauptanklage warf W. knapp 60 Betäubungsmitteldelikte vor, die übrigen beinhalteten Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, Volksverhetzung, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und Verstoß gegen das Kunsturheberrecht.

Mehrere Verfahren wurden mit der Zeit eingestellt, was aber nicht heiße, dass in diesen Fällen niemand geschädigt worden sei, so Steinbach. Es sei lediglich zur „Prozessbeschleunigung“ geschehen. Das Gesamtstrafmaß bezieht sich somit auf 44 Einzeltaten, die W. in den Jahren 2009 bis 2011 begangen hat: 40 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, diverse zu einem Komplex zusammengezogene waffenrechtliche Vergehen, zwei Fälle von Volksverhetzung und eine Beleidigung.

„Der Angeklagte mag aus der NPD ausgetreten sein“, bemerkt Steinbach, „von der rechten Szene hat er sich jedoch nicht distanziert.“ Mit seinen „Gaskammer-Partys“, für die er in seinem Partyraum drei Duschköpfe an Deckenrohren montierte, aus denen Kunstnebel strömte, habe er „die Menschenwürde anderer angegriffen durch böswillige Verächtlichmachung“ und den Holocaust „gebilligt und verharmlost“. Fast gleichlautend äußert sich der Richter zum Auftritt des „Schlitzers“ in der Psychiatrie des Friedberger Bürgerhospitals, bei dem er seine Tätowierungen zeigte, etwa den an einem Galgen baumelnden Davidstern mit Einschusslöchern. W.s Behauptung, das Motiv stelle bloß ein historisches Ereignis dar, „hält das Gericht für abwegig und keines weiteren Kommentars würdig“.

Verteidiger will Revision prüfen

Der Hauptteil der Strafe geht jedoch auf den rasanten Aufstieg des „Schlitzers“ zum Großdealer zurück. Im August 2010 will er erstmals Drogen probiert haben, im Juli 2011 wurde er mit 4,5 Kilo Amphetamin verhaftet. Auch die Waffendelikte schlagen stark zu Buche angesichts der „Vielzahl der Waffen und der Reichweite der Vergehen bis hin zum Gebrauch von Maschinenpistolen“. Zugunsten W.s hätten sich bei der Strafbildung seine Geständigkeit und Aufklärungshilfe ausgewirkt – obwohl er in manchen Fällen versucht habe, seine Taten zu „bagatellisieren“ oder sie anderen „in die Schuhe zu schieben“.

Verteidiger Jürgen Häller will nun prüfen, ob er Revision einlegt. Sein Mandant sei „ein anderer Mensch geworden“. W.s Nachbarn und die Echzeller „Grätsche gegen Rechtsaußen“ sind „erleichtert“, wie Manfred Linss sagt. „W. wurde das Zeugnis ausgestellt, dass er rassistisch, antisemitisch und menschenverachtend ist.“ Andreas Balser von der Antifaschistischen Bildungsinitiative wertet das Urteil als „Startsignal, das Kapitel Rechtsextremismus aufzuarbeiten“. Zwar bedeute die Haft des „Schlitzers“ eine „Schwächung der Szene“. Doch diese sei „weiterhin Bestandteil der Jugendkultur in der Wetterau“.

© Frankfurter Rundschau  3.12.2012

 

Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Patrick Wolf ist am Montag in Gießen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, wegen Volksverhetzung und Drogenhandels zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Das Landgericht sprach den 27-jährigen »Schlitzer« aus Echzell nach rund vier Verhandlungsmonaten unter anderem schuldig, Waffen wie eine Maschinenpistole und ein Schrotgewehr besessen zu haben. Zudem hatte er in zahlreichen Fällen mit Amphetaminen, Ecstasy oder »Crystal« gedealt. Die Richter waren auch überzeugt, dass der Angeklagte einen Partyraum mit Duschköpfen und Schildern wie in einem Konzentrationslager ausgestattet hatte.

© Wetterauer Zeitung  3.12.2012