Patrick Wolf muss für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Nach mehrmonatigem Prozess verurteilte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen den rechtsextremen »Schlitzer« am Montag wegen Drogenhandel, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Strafmaß liegt geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Wolf nahm das Urteil sichtlich resigniert zur Kenntnis. Mit hängenden Schultern und unter Vermeidung jeden Blickkontakts mit den zahlreichen Zuschauern und Medienvertretern lauschte er der fast einstündigen Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Die siebte Strafkammer hat den als »Schlitzer« in der Wetterau bekannten Neonazi wegen insgesamt 40 Drogendelikten, zwei Fällen von Volksverhetzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung verurteilt.
Es sei ein »regelrechtes Drogenimperium« gewesen, so Steinbach, das sich der 27-jährige Betreiber eines Tätowierstudios innerhalb kürzester Zeit in seiner Hofreite in Echzell-Gettenau aufgebaut habe. Anders als von Wolf dargestellt, sei er »keineswegs nur Mitläufer und Handlanger von anderen Dealern« gewesen. Sein Geschäft sei vielmehr gut organisiert, effizient und auf Gewinn ausgerichtet gewesen. Zwar habe der Angeklagte bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 nur knapp ein Jahr mit Drogen gehandelt, in dieser Zeit – Wolf stand unter Bewährung – jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Straftaten begangen. Besitz, Handel, Abgabe, Einfuhr, Beihilfe: Unter den 40 nachgewiesenen Taten findet sich fast jede Art von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vier Fälle fallen besonders ins Gewicht, weil ein Handel »in nicht geringer Menge vorliegt«. Zwei davon – Wolf und ein Partner führten 2 und 4,5 Kilo Amphetamin aus den Niederlanden ein – hätten »die Schwelle zur nicht geringen Menge in hohem Maß überschritten«, so Steinbach.
Schüsse im Partykeller
Hinzu kommt ein Verstoß gegen das Waffengesetz: Wolf hat nicht nur ein Schrotgewehr, eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, eine halbautomatische Pistole sowie einen Schießkugelschreiber besessen, er hat sie auch benutzt. »Er hantierte mit ihnen ständig herum, schoss mit ihnen im Beisein seiner Freunde in einem nicht renoviertem Zimmer, im Partykeller und in der Scheune«, hieß es in der Urteilsbegründung. Bauteile für weitere Schusswaffen hat Wolf demnach besessen, nämlich für eine weitere Maschinenpistole und den Lauf eines Maschinengewehrs – womit er zweimal gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat. Der 27-Jährige hatte den Besitz der Waffen lange geleugnet und zudem versucht, den Besitz »anderen in die Schuhe zu schieben«, sagte Steinbach. »Erst nachdem die zahlreichen Waffen weitestgehend sichergestellt wurden, hat der Angeklagte notgedrungen ein umfassendes Geständnis abgeliefert.«
Als »gänzlich uneinsichtig« bezeichneten die Richter den Angeklagten in Bezug auf seine politischen Straftaten, für die er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. In den Augen der Richter ist Wolfs Gesinnung eindeutig: »Zwar ist er aus der NPD ausgetreten, von der rechten Szene gelöst hat er sich aber nicht«. Das lasse sich schon an Wolfs Tätowierung erkennen, die er sich nicht entfernen lassen will. Sie zeigt einen am Galgen hängenden Davidstern, der ein blutgerändertes Einschussloch aufweist. Daneben ein Soldat, der darauf schießt, darunter zahlreiche Totenköpfe, darüber ein Reichsadler. Steinbach bezeichnete die Tätowierung als »antisemitisch und rassistisch«. Von einem Ausstieg aus der rechten Szene könne keine Rede sein.
»Völkermord gebilligt«
Vielmehr hat der Angeklagte den Richtern zufolge in Echzell »ein regionales Zentrum für seine Gesinnungsgenossen und seine menschenverachtende Ansichten zum Holocaust aufgebaut«. Trauriger Höhepunkt seien die »Gaskammerpartys« gewesen, bei denen Wolf laut Steinbach »auf Knopfdruck« Kunstnebel aus an den Decken montierten Duschköpfen in seinen Partyraum ausströmen ließ, an dessen Tür der Schriftzug »Brausebad« geprangt hätte. »Es handelte sich unverkennbar um eine Anspielung auf Beschriftungen, die an den Gaskammern der nationalsozialistischen Vernichtungslagern gestanden haben«, sagte Steinbach. Wolf habe den Völkermord der Nazis auf diese Weise »gebilligt und verharmlost«. Bei einer dieser Veranstaltungen habe der 27-Jährige zudem den Leiter des Ordnungsamtes als »Zecke« beleidigt.
Zu Wolfs Gunsten sprach, dass er sich letztlich in vielen Anklagepunkten geständig gezeigt und durch seine Aussagen gegen Abnehmer sowie Lieferanten Aufklärungshilfe geleistet habe. Auch deshalb blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sieben Jahren und vier Monaten. Allerdings, gaben die Richter in der Urteilsbegründung zu bedenken, stamme Wolf aus gutem Hause und sei überdurchschnittlich intelligent. Daher habe er »seine kriminelle Entwicklung selbst zu verantworten«. Auch seine vielen Vorstrafen und die Tatsache, dass Wolf die Taten während einer Bewährungszeit begangen hat, führten dazu, dass die Strafe deutlich über dem von Wolfs Anwalt Jürgen Häller gefordertem Strafmaß von vier Jahren und fünf Monaten blieb.
© Wetterauer Zeitung 4.12.2012
- Kreis Anzeiger – Volksverhetzung, Drogen, Waffen und wenig Glaubhaftes
- Frankfurter Neue Presse – Volksverhetzung und Drogendelikte
- Frankfurter Rundschau – Sechs Jahre für den Schlitzer
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
- Frankfurter Rundschau – Die Schlitzer-Story
- Frankfurter Rundschau – Unverblümte Menschenverachtung
- T-Online – Vom Drogenhandel bis zu „Gaskammerpartys“
- Frankfurter Rundschau – Der Schlitzer packt aus
- Frankfurter Rundschau – Rechtes Vergnügen
- Frankfurter Neue Presse – Sieben Jahre für den „Schlitzer“?
- Frankfurter Rundschau – Drogen, Waffen, Volksverhetzung
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf drohen über sieben Jahre Haft
- NH24.de – Mehrjährige Haftstrafe für Neonazi gefordert
- Kreis Anzeiger – Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Echzeller
- Kreis Anzeiger – Gutachter: Eine narzisstische Persönlichkeit
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf »voll schuldfähig«
- Kreis Anzeiger – Mitwisser führt die Polizei zu den Waffen
- Wetterauer Zeitung – Wolf: »Die ganze Wetterau ist verseucht von Dealern«
- Wetterauer Zeitung – Es geht um Wolfs Schuldnerliste und Vorstrafen
- Kreis Anzeiger – Einblick in Plastikbeutel und Schuldenlisten
- Wetterauer Zeitung – »Old-Brothers-Castle« nicht verkauft
- Kreis Anzeiger – Mann von Leiter geholt und die Hose ausgezogen
- Frankfurter Neue Presse – Nackter Nachbar landet im Internet
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf mit Prügelvideo konfrontiert
- Frankfurter Rundschau – Braune Volksbelustigung
- Frankfurter Neue Presse – Angeklagter streitet alles ab
- Wetterauer Zeitung – Keine Kriegswaffen bei Patrick Wolf gefunden
- Wetterauer Zeitung -Geständnis: Kiloweise Drogen für den »Schlitzer« gekauft
- Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« zeigt dem Gericht seine Tattoos
- Frankfurter Rundschau – Hitler unter der Haut
- Kreis Anzeiger – Echzeller weist jede Schuld von sich
- Frankfurter Rundschau – Vergessene Kopfnuss
- Frankfurter Rundschau – Hakenkreuze und Glatzentreffen
- Wetterauer Zeitung – Prozess: Unter Duschköpfen im »Brausebad« gefeiert?
- Frankfurter Rundschau – Das Schluchzen des Schlitzers
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf will nicht zurück in die Wiesengasse
- Wetterauer Zeitung – Idee der Wolf-Clique: »Zerballern wir die Karre«
- Wetterauer Zeitung – Prozess gegen Patrick Wolf: Waffennarr ohne Waffen?
- Wetterauer Zeitung – Prozess gegen Wolf: Polizist mit Deckname »Kai« sagt aus
- Frankfurter Rundschau – Waffenreplika als Deko
- Frankfurter Neue Presse – Für den „Schlitzer“ wird‘s ernst
- Wetterauer Zeitung – Zeuge: Amphetamin wie Erdnüsse serviert
- Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« gibt Drogengeschäfte teilweise zu
- Kreis Anzeiger – Gleich sieben Anklagen in einem Verfahren
- Kreis Anzeiger – „Gaskammer-Party“, Drogen und etliche Waffendelikte
- Wetterauer Zeitung – Prozess gegen den »Schlitzer« beginnt
- Frankfurter Rundschau – Weg mit den Nazi-Tattoos
- Frankfurter Rundschau – Hakenkreuze und MG
- Wetterauer Zeitung – Maschinengewehr beim »Schlitzer« entdeckt
- Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« Patrick Wolf wird in Kürze vor Gericht gestellt
- Frankfurter Neue Presse – Als der „Schlitzer“ ins „Brausebad“ einlud
- Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« Patrick Wolf ist seit Montag wieder in Haft
- Wetterauer Zeitung – Bombendrohung gegen Antifa-BI-Vorsitzenden
- Wetterauer Zeitung – Mit dem »Schlitzer« 5 Kilo Drogen gekauft
- Wetterauer Zeitung – Verdacht auf Drogenhandel
- Bild – Hessens Obernazi in Haft
- Frankfurter Rundschau – Neonazi in Haft
- HR Online – Neonazi wegen Drogen verhaftet
- Wetterauer Zeitung – Verdacht auf Drogendeal: »Schlitzer« verhaftet
- Wetterauer Zeitung – Ermittlungen wegen »Gaskammerpartys«
- Frankfurter Rundschau – Vergasung als Partygag
- Wetterauer Zeitung – Thema Wiesengasse »Wieso greifen die Behörden nicht ein?«
- Wetterauer Zeitung – 58-Jähriger von Rechtsetxremen angegriffen