Patrick Wolf

Wetterauer Zeitung – Resigniert nimmt »Schlitzer« Urteil zur Kenntnis

Patrick Wolf muss für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter. Nach mehrmonatigem Prozess verurteilte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen den rechtsextremen »Schlitzer« am Montag wegen Drogenhandel, Beleidigung, Volksverhetzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Das Strafmaß liegt geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Wolf nahm das Urteil sichtlich resigniert zur Kenntnis. Mit hängenden Schultern und unter Vermeidung jeden Blickkontakts mit den zahlreichen Zuschauern und Medienvertretern lauschte er der fast einstündigen Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Die siebte Strafkammer hat den als »Schlitzer« in der Wetterau bekannten Neonazi wegen insgesamt 40 Drogendelikten, zwei Fällen von Volksverhetzung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigung verurteilt.

Es sei ein »regelrechtes Drogenimperium« gewesen, so Steinbach, das sich der 27-jährige Betreiber eines Tätowierstudios innerhalb kürzester Zeit in seiner Hofreite in Echzell-Gettenau aufgebaut habe. Anders als von Wolf dargestellt, sei er »keineswegs nur Mitläufer und Handlanger von anderen Dealern« gewesen. Sein Geschäft sei vielmehr gut organisiert, effizient und auf Gewinn ausgerichtet gewesen. Zwar habe der Angeklagte bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 nur knapp ein Jahr mit Drogen gehandelt, in dieser Zeit – Wolf stand unter Bewährung – jedoch eine Vielzahl unterschiedlicher Straftaten begangen. Besitz, Handel, Abgabe, Einfuhr, Beihilfe: Unter den 40 nachgewiesenen Taten findet sich fast jede Art von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Vier Fälle fallen besonders ins Gewicht, weil ein Handel »in nicht geringer Menge vorliegt«. Zwei davon – Wolf und ein Partner führten 2 und 4,5 Kilo Amphetamin aus den Niederlanden ein – hätten »die Schwelle zur nicht geringen Menge in hohem Maß überschritten«, so Steinbach.

Schüsse im Partykeller

Hinzu kommt ein Verstoß gegen das Waffengesetz: Wolf hat nicht nur ein Schrotgewehr, eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, eine halbautomatische Pistole sowie einen Schießkugelschreiber besessen, er hat sie auch benutzt. »Er hantierte mit ihnen ständig herum, schoss mit ihnen im Beisein seiner Freunde in einem nicht renoviertem Zimmer, im Partykeller und in der Scheune«, hieß es in der Urteilsbegründung. Bauteile für weitere Schusswaffen hat Wolf demnach besessen, nämlich für eine weitere Maschinenpistole und den Lauf eines Maschinengewehrs – womit er zweimal gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat. Der 27-Jährige hatte den Besitz der Waffen lange geleugnet und zudem versucht, den Besitz »anderen in die Schuhe zu schieben«, sagte Steinbach. »Erst nachdem die zahlreichen Waffen weitestgehend sichergestellt wurden, hat der Angeklagte notgedrungen ein umfassendes Geständnis abgeliefert.«

Als »gänzlich uneinsichtig« bezeichneten die Richter den Angeklagten in Bezug auf seine politischen Straftaten, für die er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. In den Augen der Richter ist Wolfs Gesinnung eindeutig: »Zwar ist er aus der NPD ausgetreten, von der rechten Szene gelöst hat er sich aber nicht«. Das lasse sich schon an Wolfs Tätowierung erkennen, die er sich nicht entfernen lassen will. Sie zeigt einen am Galgen hängenden Davidstern, der ein blutgerändertes Einschussloch aufweist. Daneben ein Soldat, der darauf schießt, darunter zahlreiche Totenköpfe, darüber ein Reichsadler. Steinbach bezeichnete die Tätowierung als »antisemitisch und rassistisch«. Von einem Ausstieg aus der rechten Szene könne keine Rede sein.

»Völkermord gebilligt«

Vielmehr hat der Angeklagte den Richtern zufolge in Echzell »ein regionales Zentrum für seine Gesinnungsgenossen und seine menschenverachtende Ansichten zum Holocaust aufgebaut«. Trauriger Höhepunkt seien die »Gaskammerpartys« gewesen, bei denen Wolf laut Steinbach »auf Knopfdruck« Kunstnebel aus an den Decken montierten Duschköpfen in seinen Partyraum ausströmen ließ, an dessen Tür der Schriftzug »Brausebad« geprangt hätte. »Es handelte sich unverkennbar um eine Anspielung auf Beschriftungen, die an den Gaskammern der nationalsozialistischen Vernichtungslagern gestanden haben«, sagte Steinbach. Wolf habe den Völkermord der Nazis auf diese Weise »gebilligt und verharmlost«. Bei einer dieser Veranstaltungen habe der 27-Jährige zudem den Leiter des Ordnungsamtes als »Zecke« beleidigt.

 Zu Wolfs Gunsten sprach, dass er sich letztlich in vielen Anklagepunkten geständig gezeigt und durch seine Aussagen gegen Abnehmer sowie Lieferanten Aufklärungshilfe geleistet habe. Auch deshalb blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von sieben Jahren und vier Monaten. Allerdings, gaben die Richter in der Urteilsbegründung zu bedenken, stamme Wolf aus gutem Hause und sei überdurchschnittlich intelligent. Daher habe er »seine kriminelle Entwicklung selbst zu verantworten«. Auch seine vielen Vorstrafen und die Tatsache, dass Wolf die Taten während einer Bewährungszeit begangen hat, führten dazu, dass die Strafe deutlich über dem von Wolfs Anwalt Jürgen Häller gefordertem Strafmaß von vier Jahren und fünf Monaten blieb.

© Wetterauer Zeitung  4.12.2012

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.