Das Strafregister, das dem Neonazi aus Echzell im hessischen Wetteraukreis zur Last gelegt wird, ist lang: Mehrfacher Drogenhandel mit nicht unbeträchtlichen Mengen, Verstöße gegen das Waffenrecht und das Kriegswaffenkontrollgesetz, Volksverhetzung und Beleidigung werden dem 27-jährigen Betreiber eines Tätowierstudios vorgeworfen. Nach 15 Verhandlungstagen spricht das Landgericht Gießen am Montag (3. Dezember) das Urteil gegen den Rechtsextremisten, der sogar „Gaskammerpartys“ veranstaltet haben soll.
Geht es nach Staatsanwältin Yvonne Vockert muss der Angeklagte anschließend für sieben Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Dieses Strafmaß forderte sie in ihrem Plädoyer am vergangenen Montag. Verteidiger Jürgen Häller hält dagegen eine niedrigere Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und fünf Monaten für schuldangemessen und ausreichend. Immerhin hätte der Angeklagte, wenn auch spät, in vielen Fällen Aufklärungshilfe geleistet. Durch seine Aussagen seien insgesamt 23 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es.
Ursprünglich waren dem Angeklagten auch noch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrecht zur Last gelegt worden. Allerdings waren die vier letztgenannten Punkte zur Beschleunigung des Verfahrens fallen gelassen worden. Der Neonazi ist mehrfach vorbestraft, während der ihm zur Last gelegten Vergehen stand er noch unter Bewährung.
Vorwürfe zum Drogenhandel eingeräumt
Was die ihm zur Last gelegten Drogendelikte betrifft, so hat der Angeklagte nach anfänglichem Abstreiten mittlerweile fast alle Vorwürfe eingeräumt. Er war im Juli 2011 mit 4,5 Kilogramm Amphetamin und über einem halben Kilogramm Marihuana festgenommen worden. Die Drogen hatte er kurz zuvor im niederländischen Maastricht zusammen mit einem Bekannten erworben. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Neonazi seit Ende 2010 „in kurzer Zeit sein Drogengeschäft ausgeweitet und perfektioniert“. Meist habe es sich um kleinere Mengen Amphetamin, Ecstasy oder Crystal-Meth gehandelt, jedoch habe es auch einige Fälle gegeben, in denen „eine nicht geringe Menge“ von 100 oder 200 Gramm der auch als „Speed“ oder „Pep“ bekannten Substanzen verkauft worden seien. In einem Fall soll sogar ein ganzes Kilo den Besitzer gewechselt haben.
Auch soll der Angeklagte selbst die Drogen konsumiert haben. Allerdings nicht in einem Ausmaß, das eine Minderung der Schuldfähigkeit zuließe, so lautet zumindest die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Hans-Hermann Höll. Er erachtete den Angeklagten für voll schuldfähig.
Auch Schießkugelschreiber gefunden
Das gelte auch für den Komplex bezüglich der Verstöße gegen das Waffenrecht und Kriegswaffenkontrollgesetz. Der 27-Jährige hatte nach langem Zögern eingeräumt, tatsächlich im Besitz mehrerer Waffen gewesen zu sein, wie es in der Anklageschrift hieß. Zu Beginn der Verhandlung waren die Waffen noch verschollen gewesen, erst im Oktober führte ein ehemaliger Freund des Angeklagten die Polizei zu dem Versteck. Die Beamten fanden Teile für eine Maschinenpistole, einen Revolver sowie einen Schießkugelschreiber. Noch sind nicht alle von dem Mann aus Echzell beschriebenen Waffen gefunden, die Ermittler suchen weiterhin nach einer Maschinenpistole mit Schalldämpfer und einer halbautomatischen Pistole. Der Angeklagte erklärte, er habe die Waffen als Pfand für einen Privatkredit erhalten und im Beisein von Freunden wiederholt ausprobiert. Nach seiner Festnahme versteckten demnach Freunde die Waffen.
Aber auch politische Straftaten werden ihm vorgeworfen. So trägt der Angeklagte auf seinem rechten Arm eine Tätowierung, die einen Davidstern am Galgen zeigt, während ein Soldat ein Loch hineinschießt. Normalerweise verdecke er das Tatoo, hatte er ausgesagt, doch einmal habe er dies in einem Friedberger Krankenhaus vergessen. Die Tätowierung war dort einem Polizisten aufgefallen.
Ein weiterer Punkt in diesem Komplex waren auch die sogenannten „Gaskammerpartys“. Diese gingen „von der Intensität weit über das hinaus, was man gemeinhin unter Volksverhetzung versteht“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei diesen Feiern soll im Partyraum des Angeklagten, an dessen Tür das Wort „Brausebad“ stand, über Duschköpfe an der Decke Kunstnebel verströmt worden sein. Es handele sich um eindeutige Parallelen zu Vernichtungslagern der Nationalsozialisten, sagte Staatsanwältin Vockert. Rechtsanwalt Häller hingegen wollte die Apparatur nur als „makabren Partygag“ verstanden wissen.
© T-Online 30.11.2012
- Frankfurter Rundschau – Der Schlitzer packt aus
- Frankfurter Rundschau – Rechtes Vergnügen
- Frankfurter Neue Presse – Sieben Jahre für den „Schlitzer“?
- Frankfurter Rundschau – Drogen, Waffen, Volksverhetzung
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf drohen über sieben Jahre Haft
- NH24.de – Mehrjährige Haftstrafe für Neonazi gefordert
- Kreis Anzeiger – Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Echzeller
- Kreis Anzeiger – Gutachter: Eine narzisstische Persönlichkeit
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf »voll schuldfähig«
- Kreis Anzeiger – Mitwisser führt die Polizei zu den Waffen
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- Kreis Anzeiger – Mann von Leiter geholt und die Hose ausgezogen
- Frankfurter Neue Presse – Nackter Nachbar landet im Internet
- Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf mit Prügelvideo konfrontiert
- Frankfurter Rundschau – Braune Volksbelustigung
- Frankfurter Neue Presse – Angeklagter streitet alles ab
- Wetterauer Zeitung – Keine Kriegswaffen bei Patrick Wolf gefunden
- Wetterauer Zeitung -Geständnis: Kiloweise Drogen für den »Schlitzer« gekauft
- Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« zeigt dem Gericht seine Tattoos
- Frankfurter Rundschau – Hitler unter der Haut
- Kreis Anzeiger – Echzeller weist jede Schuld von sich
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- Wetterauer Zeitung – Prozess: Unter Duschköpfen im »Brausebad« gefeiert?
- Frankfurter Rundschau – Das Schluchzen des Schlitzers
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- Frankfurter Neue Presse – Für den „Schlitzer“ wird‘s ernst
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- Wetterauer Zeitung – »Schlitzer« gibt Drogengeschäfte teilweise zu
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