Wetterauer Zeitung – Patrick Wolf »voll schuldfähig«

Am 14. Verhandlungstag gegen Patrick Wolf hat die Strafkammer am Landgericht Gießen die Beweisaufnahme beendet. Ein Schusswaffenexperte gab Auskunft über Wolfs Revolver und Maschinenpistole. Erstmals sprach Wolf detailliert über die Kunden bei seinen Drogengeschäften.

Das psychiatrische Gutachten bescheinigt Wolf eine »narzisstische Persönlichkeit«.

Der Prozess gegen Patrick Wolf neigt sich dem Ende entgegen. Von seinen Freunden und Verwandten, die zu Beginn des Prozesses noch zahlreich im Zuschauerraum vertreten waren, kam am Dienstag nur noch der Vater. Was der Angeklagte ausgesagt hat, werden die ehemaligen Freunde dennoch früher oder später erfahren. Staatsanwältin Yvonne Fockert schrieb fleißig mit, als Wolf detailliert über die knapp ein Dutzend Abnehmer berichtete, denen er Amphetamin, Crystal-Meth und Ecstasy-Tabletten verkauft habe. Noch vor wenigen Wochen hatte Wolf mit einigen der Genannten durch die Trennscheibe zwischen Verhandlungs- und Zuschauerraum gefeixt – damit ist es scheinbar vorbei. »Ich will komplett mit der ganzen Scheiße abschließen und aus diesem Dunstkreis rauskommen«, sagte der Angeklagte.

Dass Wolf diese »Aufklärungshilfe« bei dem zu erwartenden Urteil groß helfen wird, darf bezweifelt werden. Viel zu spät seien die Einlassungen gekommen, so der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Steinbach. Denn nicht nur bei seinen Drogengeschäften hatte Wolf lange mit der Wahrheit hinter dem Berg gehalten; auch den Besitz mehrerer Waffen stritt er lange ab. Auch hier räumte Wolf nun ein, mehrere Schusswaffen sowie Munition als Pfand für einen Privatkredit erhalten zu haben. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamts bewertete für das Gericht die erst kürzlich gefundenen Waffen, darunter ein Revolver, eine Maschinenpistole und ein Schießkugelschreiber.

Außer dem Bericht des Schusswaffenexperten wurden auch Wolfs Vorstrafen eingeführt, insgesamt neun Einträge zählt sein Register. Wiederholt war der Betreiber eines Tätowierstudios in Gettenau durch Gewalttaten aufgefallen, mehrfach wurde er bereits wegen Körperverletzung verurteilt. Die erste Tat des 27-Jährigen datiert aus dem Jahr 2001 und hängt ihm noch bis heute nach. Ihr verdankt er seinem Spitznamen »Schlitzer«, nachdem er im Verlauf einer gewaltsamen Auseinandersetzung einem Anderen ein Messer in den Hals gestochen hatte. Es folgten weitere Verurteilungen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und nicht zuletzt wegen Volksverhetzung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

»Ich bin kein Ausländerhasser«

Doch Wolf will unter all das einen Schlussstrich ziehen, versicherte er den Richtern. »Keine Waffen mehr« und »keine Drogen«. Mit der rechten Szene hätte er schon längst abgeschlossen. 2004 sei er aus der NPD ausgetreten, seit 2007 habe er keine rechtsradikale Demo mehr besucht, den Verkauf von T-Shirts mit SS-Runen und Keltenkreuzen habe er 2008 eingestellt. »Ich bin kein Ausländerhasser«, versuchte er dem Richter zu erklären, der aber wenig überzeugt wirkte. Immerhin trägt der Angeklagte ein Tattoo, das einen Wehrmachtssoldaten zeigt, der auf einen Davidstern am Galgen schießt.

Laut psychiatrischen Gutachten passt das zur »narzisstischen Persönlichkeit« Wolfs. Wie der Sachverständige Dr. Hans-Hermann Höll darlegte, sei das Gesellschaftsbild des Angeklagten »diffus« und folge »keiner klaren Ideologie«. Wolf setze die menschenverachtenden Bilder als Mittel der Provokation ein und versuche, damit Aufmerksamkeit zu erhalten – die Folge einer komplizierten Kindheit. Wolf sei drei Jahre alt gewesen, als die Eltern sich scheiden ließen.

Der mit einem IQ von 137 überdurchschnittlich intelligente Junge habe seit seiner Kindheit versucht, im Mittelpunkt zu stehen. Er sei trotz schulischer Probleme mehrfach Klassensprecher gewesen. Früh sei ADHS diagnostiziert worden, allerdings nicht behandelt. Wolf habe die Schule wegen zahlreicher Probleme zunächst ohne Abschluss verlassen, auch eine Lehre zum Gas- und Wasserinstallateur habe er abgebrochen. Später habe er sich mehrfach selbstständig gemacht. Nicht nur aus finanziellen Gründen habe dann der Handel mit Drogen begonnen. »Herr Wolf hat es genossen, sich in diesem Dunstkreis zu bewegen«, sagte Höll.

Obwohl der Angeklagte regelmäßig Drogen konsumiert habe, sei er zu jedem Zeitpunkt Herr der Lage gewesen. Sowohl in Bezug auf seine Drogengeschäfte als auch die waffenrechtlichen Delikte sei er sich der Strafbarkeit der Handlungen stets bewusst gewesen. »Eine Schuldunfähigkeit oder Gründe für eine Schuldminderung sehe ich daher nicht«, schlussfolgerte der Gutachter.

 Nächste Woche stehen die Plädoyers an, das Urteil wird für 3. Dezember erwartet.

 

© Wetterauer Zeitung  21.11.2012

 

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