Landgericht

Wetterauer Zeitung – Prozess gegen Patrick Wolf: Waffennarr ohne Waffen?

Das Waffenarsenal, das der Beschuldigte Patrick Wolf besessen haben soll, liest sich beeindruckend: eine Schrotflinte, ein Vorderschaftrepetiergewehr, besser bekannt als »Pump Gun«, einen Revolver Kaliber .44 Magnum, eine Pistole, eine Maschinenpistole und einen Schießkugelschreiber soll der 26-Jährige laut Anklageschrift besessen haben.

Es sind insgesamt vier Fälle, in denen die Anklage dem Echzeller Patrick Wolf, auch bekannt als »Schlitzer«, Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorwirft. Doch die Staatsanwaltschaft hat ein Problem: Die besagten Waffen sind nicht aufzufinden.

Dem der rechten Szene zugeordneten Patrick Wolf wird seit vier Verhandlungstagen am Landgericht Gießen der Prozess gemacht. Es geht unter anderem um Drogendelikte, Körperverletzung, Volksverhetzung und um Verstöße gegen das Waffengesetz. Nachdem bislang hauptsächlich Wolfs mutmaßliche Drogengeschäfte im Mittelpunkt standen, wandte sich die siebte Strafkammer nun dem Komplex »Waffen« zu.

Seit April 2010 ermittelt die Polizei in dieser Hinsicht gegen den Angeklagten, nachdem dessen Nachbarn ihn auf dem Gelände seiner Hofreite in Gettenau mit einem Gewehr gesehen haben wollen, sagte ein Kriminalbeamter. Zu bestätigen schien sich dieser Verdacht, nachdem ein Freund von Wolf der Polizei ein Handyvideo übergab, auf dem Wolf mit einer Schrotflinte schießen soll. Der 25-jährige Rettungsassistent war bei der Polizei zu einer Anhörung wegen Körperverletzung vorgeladen, in deren Verlauf er »aus heiterem Himmel«, so der zuständige Beamte«, das Video anbot. Vermutlich erhoffte er sich Vorteile im Strafverfahren gegen ihn, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach. Auf den verwackelten Aufnahmen soll ein Schuss aus einer Schrotflinte auf einen alten, abgemeldeten Golf 3 zu sehen sein, der Schütze jedoch sei beim Abdrücken nicht im Bild, erklärte der Kriminalbeamte, der das Video erhalten hatte. Auf den Bildern ist allerdings später der Angeklagte beim Tragen der Waffe zu sehen.

Das genügte der Staatsanwaltschaft für eine Hausdurchsuchung bei Wolf. Am 11. April 2011 durchstöberten Beamte die Hofreite nach »Waffen und Sprengstoff«, wie ein Polizist aussagte. Bald lagen mehrere Gewehre und Pistolen vor den Gutachtern des Landeskriminalamts. Jedoch: Es handelte sich um Schreckschusswaffen und unbrauchbar gemachte Gewehre, die ein Dasein als Wanddekoration fristeten. Ins Fäustchen lachen konnte Wolf sich dennoch nicht. Zwar fanden die Beamten keine scharfen Waffen, dafür jedoch zwei Kisten Gewehrmunition und Schrotpatronen sowie den Lauf und die Verschlusskappe eines Maschinengewehrs. Laut Staatsanwaltschaft kann man letzteres mit entsprechenden Kenntnissen wieder in einen gebrauchsfertigen Zustand bringen, Wolf bestreitet das: »Ich bin kein Büchsenmacher.« Das Gericht wird einen Gutachter zu Rate ziehen. Wolf bestreitet zudem, dass die gefundene Munition ihm gehört.

Die Durchsuchung brachte noch weitere Funde: So erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht, er habe im Schlafzimmer Folienvorlagen mit rechtsradikalen Aufschriften für T-Shirt-Aufdrucke gefunden, darunter ein Motiv mit dem – verbotenen – Wahlspruch der SS »Meine Ehre heißt Treue«.

Wolfs Freunde stellten sich im Zeugenstand des Gerichts zwar oft als überaus vergesslich dar, was vielleicht auch an der nicht geringen Anhängerschaft Wolfs im Saalpublikum lag; in den verlesenen Polizeiprotokollen hatten sie jedoch weniger Zurückhaltung gezeigt. Denn: Das mutmaßliche Waffenarsenal des Angeklagten rekonstruierte die Staatsanwaltschaft, außer durch das Handyvideo, allein durch Aussagen von Wolfs Freunden. Sie beschrieben, wie der 26-Jährige ihnen Revolver, Schießkugelschreiber und Maschinenpistole vorgeführt habe. Wolf hatte demnach einen eigens dafür eingerichteten »Schussraum«, dessen Wand mit Einschusslöchern übersät war. Als es ihm »zu heiß« wurde, nachdem die Polizei ihn immer stärker ins Visier nahm, soll Wolf seine Tasche mit den Waffen einem Freund anvertraut haben, erklärte der Macher des Handyvideos. Doch auch im Haus des mutmaßlichen Empfängers wurde die Polizei nicht fündig: Die angeblich vorhandenen Waffen bleiben verschwunden.

© Wetterauer Zeitung 12.09.2012

 

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