Patrick W.

Wetterauer Zeitung – Zeuge: Amphetamin wie Erdnüsse serviert

Im Prozess gegen den »Schlitzer« am Landgericht Gießen beginnt die Verteidigungsstrategie des Angeklagten zu bröckeln. Patrick Wolf werden dort unter anderem zahlreiche Drogendelikte vorgeworfen, von denen der 26-jährige Betreiber eines Tätowierstudios bisher lediglich kleinere Geschäfte, vor allem für den Eigenkonsum, eingeräumt hatte.

An großen Deals sei er jedoch nicht als Drahtzieher, sondern lediglich als Vermittler und Unterstützer beteiligt gewesen, hatte Wolf zu Prozessbeginn erklärt.

Am zweiten Verhandlungstag hatte die siebte Strafkammer am Landgericht Gießen die mutmaßlichen Käufer als Zeugen vorgeladen. Insbesondere die Aussage eines 27-Jährigen aus Berstadt ließ Zweifel an der bisherigen Version des Angeklagten aufkommen. Der Zeuge gab an, im Zeitraum zwischen Dezember 2010 und Juni 2011 alle zehn Tage zwischen 100 und 200 Gramm Amphetamin bei Wolf gekauft zu haben – direkt und ohne Umwege. »Er nahm es aus einem großen Beutel heraus und hat es vor meinen Augen für mich abgewogen«, erklärte der Mann, der schon in der Vergangenheit Erfahrung mit Drogengeschäften gemacht und dafür auch eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Er sei es auch gewesen, der Wolf Tipps für das Strecken des Stoffs mit Koffeinpulver gegeben habe. Bezahlt habe er die Ware bar, zu einem Festpreis von 6,50 Euro pro Gramm. »Der Preis war fix, da gab es nix dran zu rütteln.« Wolf sei dabei als Händler, nicht als Mittelsmann aufgetreten, eine dritte Person sei niemals beteiligt gewesen. Die Freundin des Zeugen, die »auf dessen Drängen« damals ein- bis zweimal als Drogenkurier eingesetzt worden war, bestätigte das.

Wolf, dessen Anhängerschaft aus Freunden und Verwandten diesmal die Mehrheit im Zuschauerraum stellte, gab sich während des Prozesses betont gelassen, grinste, winkte und feixte mit seinen Freunden hinter dem Panzerglas. Anders als viele Angeklagte ließ er den Kopf während der Zeugenbefragung nicht hängen, sondern tüftelte flüsternd mit seinem Anwalt Jürgen Häller an seiner Verteidigungsstrategie. Mehrfach ergriff er das Wort, stellte Aussagen richtig oder befragte die Zeugen persönlich, wobei er stets ruhig und selbstsicher blieb.

Es ist wohl diese von sich selbst überzeugte Art, die Wolf im zweiten Halbjahr 2011 zu Kopf gestiegen war und zu seinem Verhängnis wurde. Er soll seinen Drogenhandel erweitert, »Werbung« gemacht und mit seinen Geschäften nicht hinter dem Berg gehalten haben. Freunde, die vor Gericht als Zeugen aussagten, bestätigten die prahlerische und offene Art, mit der Wolf sein Drogenkartell zur Schau gestellt habe. Bei einer größeren Party, so ein Zeuge, habe er beispielsweise seinen Gästen mehrere Linien Amphetamin auf einem Tisch serviert. »Wie andere Leute Erdnüsse servieren«, schlussfolgerte der Vorsitzende Richter Dr. Dietwin Johannes Steinbach, was der Zeuge bestätigte.

Auch sollen Freunde von Wolf für Fahrdienste kleinere Mengen der Drogen erhalten haben. Seine Hofreite in Gettenau, die am 15. Oktober zwangsversteigert werden soll, sei zum reinsten Umschlagplatz geworden. »Die Kunden gaben sich die Klinke in die Hand«, erklärte der 27-jährige Zeuge. Auch das Angebot sei ausgeweitet worden: Zum Angebot von Amphetamin gesellten sich Meth-Amphetamin, auch bekannt als Crystal-Meth, und Ecstasy. Wolf selbst konsumierte seinen eigenen Stoff in offenbar immer stärkeren Mengen, so die übereinstimmenden Zeugenaussagen. »Es sprach nicht mehr die Intelligenz aus ihm, die früher da war«, erklärte sein mutmaßlich größter Abnehmer.

Seinen Spürsinn hatte Wolf sich mit seinem Drogenkonsum aber nicht weggedröhnt. Als ein Polizist alias »Kai« im Mai 2011 von ihm 10 000 Ecstasy-Pillen kaufen wollte, wurde der »Schlitzer« misstrauisch, forschte nach und ließ den Mann teilweise sogar überwachen. Das Geschäft sei schließlich an Wolfs Misstrauen gescheitert, erklärte ein Zeuge, der in dessen Tätowier-Studio gearbeitet hatte.

Das Verfahren gegen Patrick Wolf war am vergangenen Freitag eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft legt dem 26-Jährigen, neben zahlreichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Volksverhetzung, Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigung, Verletzung des Kunsturheberrechts und Verstöße gegen das Waffen- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last. Wolf wird der rechten Szene zugeordnet, seinen Spitznamen »Schlitzer« erhielt er, weil er einen Ausländer niedergestochen haben soll. Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt.

 

© Wetterauer Zeitung 23.08.2012

 

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