Das Radiointerview wurde am 23.11.2011 anlässlich der Entlassung von Patrick W. aus der Untersuchungshaft mit Werner Schubert, Olivia Bickerle und Sabrina Lauster geführt.
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Das Radiointerview wurde am 23.11.2011 anlässlich der Entlassung von Patrick W. aus der Untersuchungshaft mit Werner Schubert, Olivia Bickerle und Sabrina Lauster geführt.
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Wie weit darf Rechts? Bürger wehren sich und werden bedroht. Ob in Echzell, Wetzlar oder anderswo. Wer schützt die Bürger und wie ernst nehmen es die Politiker mit Ihren Versprechen? Vor dem Hintergrund der bekanntgewordenen Terroranschläge in den letzten Wochen ist es gerade mal wieder sehr öffentlichkeitswirksam sich gegen rechts zu äußern. Doch Betroffene warten oft vergeblich auf Hilfe. Ein Bericht des heute journals.
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Nachdem Patrick W. im Juli wegen Drogenbesitzes verhaftet wurde ist er jetzt wieder auf freiem Fuß. Warum wird er trotz mehrerer anhängiger Verfahren und einer Bewährungsstrafe wieder auf freien Fuß gesetzt? Die Anwohner sind fassungslos.
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Das feuchtkalte Wetter konnte die Menschen am Sonntag nicht davon abhalten, sich an der evangelischen Kirche zu einer Mahnwache für Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Terror zu versammeln. Bürger versammeln sich zur Mahnwache gegen Rechtsextremismus und für Demokratie vor der Echzeller Kirche. Bürger versammeln sich zur Mahnwache gegen Rechtsextremismus und für Demokratie vor der Echzeller Kirche. Dem Aufruf zur Mahnwache des Vereins »Grätsche gegen Rechtsaußen« waren nicht nur Bürger in Echzell gefolgt. Auch in Florstadt, Wölfersheim, Friedberg, Butzbach, Reichelsheim und anderen Orten der Wetterau fanden sich Menschen zusammen, um mit Kerzen Opfern rechter Gewalt zu gedenken, sich mit ihnen solidarisch zu zeigen und ein Zeichen gegen den Rechtsextremismus zu setzen.
Manfred Linß von der »Grätsche« bedankte sich bei den Anwesenden für ihre Bereitschaft, an dieser Veranstaltung teilzunehmen und betonte, man sei nicht allein.
Die Mahnwache begann um 17 Uhr mit dem Ende des Gottesdienstes in der evangelischen Kirche. Dort hatte auch Pfarrer Heinz Weber das Thema aufgegriffen. Unter dem Titel »Schluss mit dem menschenverachtenden Tun« hatte die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau eine Erklärung abgegeben und somit den Protest gegen Rechtsextremismus unterstützt. Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen sollten ermutigt werden zur Zivilcourage und Projekten gegen Rassismus und Antisemitismus.
Die Gottesdienstbesucher schlossen sich der Mahnwache an und zündeten ebenfalls Kerzen an.
© Wetterauer Zeitung 20.11.2011
Am 17.11.2011 fand im Hessischen Landtag die Preisverleihung an die Gewinner unseres Jugendarbeitspreises Best 2011 statt. Staatsminister und Schirmherr Stefan Grüttner sagte in seiner Würdigung: „Jugendverbände geben Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Kompetenzen zu erweitern, Verantwortung zu übernehmen, Selbstbewusstsein zu entwickeln und Gemeinschaft mit Gleichaltrigen zu erleben. Nicht selten werden Projekte verwirklicht und Angebote gemacht, die bis weit in die Gesellschaft hinein ihre Wirkung entfalten. Die mit dem Jugendarbeitspreis `best 2011´ prämierten Projekte sind dabei besonders beispielgebend“
Die Gewinner in den ausgeschriebenen Kategorien sind:
Kategorie 1 – Medienpädagogik
1. Preis – Ev. Jugendwerk Hanau: Verantwortung im Netz
2. Preis – GCL, Region West in Zusammenarbeit mit der FH Mainz: Weiter – der Film
3. Preis – KJG Fulda: Video-Wahlwerbespot zum Thema: Demokratie und Wahlen
4. Preis – SJD Die Falken – Hessen: Hörspielwerkstatt „Mut tut gut“ zum Thema Zivilcourage
5. Preis – Deutsche Jugend Rußland, Kreisgruppe Frankfurt: DJR-TV – Mitmach-Online-Fernsehen für die Jugend
5. Preis – (Punktgleich) Evangelische Jugend Dekanat Odenwald: Veranstaltungsradiao B 46 – zum Michelstädter Bienenmarkt
Kategorie 2 – Allgemeiner Preis
1. Preis – AG der Jugendwerke der Ev. Freikirchen – Jesus Gemeinde Dietzenbach und Ecclesia Gemeinde Darmstadt: Eine Schale Reis
2. Preis – Stadtjugendring Wiesbaden: Projektgruppe – „Kaputtsparen“
3. Preis – KJG Fulda: Integrative Ferienfreizeitangebote
4. Preis – Sportjugend Hessen in Kooperation mit dem Verein ‚Grätsche gegen Rechtsaußen‚: Festival gemeinsam gegen Rechtsaußen
5. Preis – BDKJ Darmstadt in Kooperation mit dem Spielekreis Darmstadt: Gesellschaftsspiele-Fest „Darmstadt spielt“
{article Kreis-Anzeiger – Verein „Grätsche gegen Rechtsaußen“ erhält Förderpreis}{title} {text}{/article}
(pha). Viele Besucher drängten sich auf den Bänken der evangelischen Kirche in Bisses, als Pfarrer Heinz Weber zu Beginn der Gedenkveranstaltung zu den Novemberpogromen, deren Bedeutung in zwei Sätzen zusammenfasste: „Die Opfer zu vergessen bedeutet, sie ein zweites Mal zu töten. Sich erinnern bedeutet, wachsam zu sein für die Zukunft.“
Der neu gegründete Arbeitskreis „Jüdisches Leben in Echzell“ hatte gemeinsam mit den Echzeller Kirchengemeinden und dem Verein „Grätsche gegen Rechtsaußen“ anlässlich des Jahrestags der Novemberpogrome von 1938 zu einer Gedenkstunde in die Bisseser Kirche eingeladen, in deren Mittelpunkt die Opfer des Nationalsozialismus standen. Die Veranstalter erinnerten an Mitbürger, die verfolgt, gequält und ermordet worden waren.
Beispielhaft für die Schicksale jüdischer Mitbürger Echzells wurde die Geschichte von Julius Simon und seiner Familie angeführt. Ein fußballbegeisterter Metzger, 1920 Gründungsmitglied des SV Echzell, der 1931 noch zu dessen Vorsitzenden gewählt wurde. 1935 siedelte Julius‘ Familie nach Frankfurt um. Ein Teil der Kinder emigrierte in die Niederlande, doch überlebte niemand den Holocaust. Am 6. Oktober 1944 starben Julius Simon und seine Frau Milli sowie deren Vater im Konzentrationslager Auschwitz. Milli Simon hatte einen Bruder, Siegfried, der den Holocaust überlebte. Dessen 1928 in Gettenau als Marlies Simon geborene Tochter war zur Gedenkstunde angereist. Sie lebt heute unter dem Namen Miryam Marliese Laadai in Tel Aviv.
Ihr Vater Siegfried Simon hatte in den 1960er Jahren einen Brief geschrieben, der von Sabrina Lauster verlesen wurde. Zuvor hatte Gitta Seckel aus dem Buch „Gettenau, wie vieles früher einmal war“ einen Text über die in Gettenau lebende Lina Leopold verlesen. Da der Text auf Kindheitserinnerungen des Autors Gustav Helmut Schäfer beruhte, gewährte er den Anwesenden einen Einblick in das gemeinsame Leben von Juden und Christen in Echzell vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Die Anwesenden erhoben sich, als Dr. Christian Becker und Dr. Jochen Degkwitz 58 Namen jüdischer Echzeller Bürger verlasen, die nachweislich ermordet wurden. Die Recherchearbeit ist hier jedoch noch nicht abgeschlossen. Wie Degkwitz später erklärte, forsche der Arbeitskreis noch nach etwa zwei Dutzend in Echzell geborener Juden, deren Schicksal bisher ungeklärt sei.
Mit ruhigen aber auch aufrüttelnden Werken verliehen Dr. Ralf Schäfer an der Orgel und Johanna Backes an der Klarinette der Veranstaltung einen würdigen musikalischen Rahmen.
Die Psalmen, erklärte der katholische Pfarrer Wolfgang Kaiser, seien die ältesten gemeinsamen Gebete von Juden und Christen und verbänden so beide Religionen miteinander. So betete man gemeinsam den Psalm 126 und das Vaterunser.
Ein kurzer Gedenkmarsch im Kerzenschein endete auf dem Jüdischen Friedhof in Bisses. Dort sprach Bastian Roos das jüdische Totengebet „Kaddish Yatom“ in hebräischer Sprache, wofür sich Miryam Marliese Laadai besonders bedankte.
Nach jüdischer Sitte hinterließen die Teilnehmer der Gedenkfeier kleine Steine auf den Grabmälern. Noch lange nach dem Ende der Gedenkstunde standen Menschentrauben auf der Bisseser Straße, diskutierten und sprachen über das Gehörte und die Geschichte.
© Frankfurter Rundschau 2010
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(pha). Nein, das mögen Jugendliche nicht: Einfach jemanden vor die Nase gesetzt bekommen, der einen dann vertritt oder einem was zu sagen hat. Das beginnt bei den Klassensprechern, zieht sich über Vereine und endet später bei der Regierung. Auch wenn die 26 Konfirmanden aus Echzell und Bisses dort noch nicht mitwählen dürfen, wurde ihnen bewusst, wie wichtig freie Wahlen sind.
Dafür hatte die Auftaktveranstaltung des Lokalen Aktionsplans (LAP) gesorgt, in deren Rahmen sich die Jugendlichen mit Demokratie und Toleranz auseinandersetzten. In Zusammenarbeit mit Pfarrer Heinz Weber hatten Sabrina Lauster und Klaus Karger von der Regionalentwicklung Oberhessen gemeinsam mit den Jugendlichen eine Präsentation ausgearbeitet, die sie jetzt in der Alten Molkerei zeigten.
Demokratie und Toleranz sind nicht unbedingt Themen, mit denen sich Menschen in der Pubertät auseinandersetzen. Doch auf einzelne Punkte angesprochen, wie etwa die Wahl des Klassensprechers, erklärten die Jugendlichen, wie wichtig ihnen diese demokratischen Grundlagen sind, die sie bisher meist als selbstverständlich hingenommen hatten. Auch die Beschäftigung mit dem Thema Toleranz zeigte, dass man auch hier im täglichen Leben gefragt ist und der Teufel im Detail sitzt. In den anderen LAP-Kommunen Reichelsheim, Wölfersheim und Florstadt war die Auftaktveranstaltung bereits erfolgt. Echzell bildete in der ersten Runde nun den Abschluss. Im anschließenden Gespräch unter den Organisatoren in Echzell zeigte sich, dass alle mit dem Ergebnis zufrieden waren. Die Arbeit mit den Konfirmanden sei nicht immer einfach, waren sich die Verantwortlichen einig. Doch präge gerade dieser Lebensabschnitt den Menschen so stark, wie kein anderer. Aus eigener Erfahrung resümierte Pfarrer Weber: „Kämpfen lohnt sich!“
© Frankfurter Rundschau 2011
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Grätsche gegen Rechtsaussen e.V.
-Verein zur Förderung demokratischen Bewusstseins-
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
1. Der Verein trägt den Namen „Grätsche gegen Rechtsaußen – Verein zur Förderung
demokratischen Bewusstseins.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in Echzell.
3. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg eingetragen werden.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck
1. Der Verein hat die Förderung und Pflege der kommunalen Verantwortung auf
demokratischer Basis zum Ziel.
– Die Einbeziehung von Minderheiten in das aktive Gemeindeleben.(z.B.: Nicht-Deutsche, Jugendliche, Kranke, Arbeitslose)
– Im Gegensatz zu extremistischen Anschauungen demokratisches Bewusstsein fördern.
– Das offene und kritische Begleiten des kommunalen Geschehens anregen.
2. Zur Durchführung dieser Aufgabe wird der Verein die Begegnung der Bürger zum Gedankenaustausch fördern bei:
– Kultur- und Weiterbildungsveranstaltungen
– Initiativen und Aufklärungsaktionen
– Diskussionen
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist im Rahmen seiner Zweckbestimmung selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
4. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen, auch nicht nach ihrem Ausscheiden. Geleistete Beiträge können nicht zurückverlangt werden.
5. Der Verein darf keine Person durch dem Vereinszweck fremde Ausgaben begünstigen (überhöhte Kostenerstattung oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen).
6. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V., Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die seine Ziele unterstützen wollen (§2). Nicht volljährige Personen (Jugendliche) können Mitglied mit vollem Stimmrecht mit Gegenzeichnung durch einen Erziehungsberechtigten/Vormund oder ähnlich Bevollmächtigten werden.
2. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
3. Die Mitgliedschaft beginnt nach schriftlicher Bestätigung durch den Vereinsvorstand.
4. Die Mitgliedschaft kann durch Tod, Austritt oder Ausschluss enden.
5. Ein Austritt kann dem Vorstand gegenüber jederzeit schriftlich erklärt werden.
6. Ein Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes mit aufschiebender Wirkung bis zum Ablauf der Einspruchsfrist,
– wenn das Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstoßen hat (§2) oder
– wenn das Mitglied, trotz Mahnung, mit dem Beitrag nach Ablauf eines Jahres noch rückständig ist. Dem Mitglied ist vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 5 Beiträge
1. Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung (§7). Es wird unterschieden zwischen
– Beiträgen für Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres und
– Beiträgen für Rentner und Personen ohne eigenes Einkommen.
2. Beiträge sind Bringschulden. Sie werden per Lastschrift vom Konto des Mitglieds oder dessen Erziehungsberechtigten abgebucht, wenn die entsprechende Einzugsvollmacht vorliegt.
3. Mitglieder oder Erziehungsberechtigte ohne Konto oder die keine Einzugsvollmacht erteilen, zahlen selbsttätig die Beiträge an den Verein.
4. Die Vereinsbeiträge sind bis zum Jahresende im Voraus zu entrichten. Neue Mitglieder zahlen im Monat des bestätigten Beginns ihrer Mitgliedschaft den anteiligen Jahresbeitrag einschließlich des gesamten Beitrittsmonats. Alle anderen Mitglieder zahlen im Januar den gesamten Jahresbeitrag.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
– Die Mitgliederversammlung
– Der Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird im ersten Quartal des Folgejahres eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Es wird eine Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen gewahrt.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit einer kürzeren Einladungsfrist als einer Woche einberufen werden,
– wenn sie von mindestens einem Viertel der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt wird,
– wenn es das Vereinsinteresse erfordert (§2).
3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich als Brief, Email oder in den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand.
4. Anträge, welche auf der ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, sind rechtzeitig vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
5. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen.
6. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt die/der Vorstandsvorsitzende. Der Vorstand kann ein Vorstands- oder Versammlungsmitglied zum Versammlungsleiter bestimmen, der dann den Vorsitz führt.
7. Die Mitgliederversammlung, als oberstes beschlussfassendes Vereinsorgan, nimmt
– den Jahresbericht des Vorstandes,
– die Jahresabrechnung des abgelaufenen Haushaltsjahres und
– den Jahresprüfungsbericht der Kassenprüfer zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes entgegen.
8. Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über
a) Genehmigung aller Geschäftsordnungen des Vereinsbereichs
b) Höhe der Mitgliedsbeiträge (§5),
c) Höhe des Negativsaldos des Vereins, bei dessen Erreichen eine Mitgliederversammlung fällig ist,
d) Genehmigung der nachgerückten Vorstandsmitglieder und Entlastung des Vorstandes (§8 Ziffer 3),
e) Bestätigung und Wahl der Vorstandsmitglieder (§8 Ziffer 1),
f) Änderungen der Vereinssatzung (§9),
g) Auflösung des Vereins (§10).
9. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Die Wiederwahl ist zulässig.
10. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
11. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
12. Der Versammlungsleiter und ein weiteres Vorstandsmitglied beurkunden die als Ergebnisprotokoll geführten Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Das Beschlussprotokoll liegt beim Vorstand für jedes Mitglied zur Einsicht aus. Auf Wunsch kann es kopiert werden.
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht mindestens aus
– einem Vorstandsvorsitzenden
– einem Stellvertreter
– einem Kassenwart
– einem Pressereferenten (extern),
– einem Schriftführer (intern),
– sowie bis zu drei Beisitzern, die auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die jeweilige Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt. Scheidet eines dieser Mitglieder während seiner Amtsdauer aus, beruft der verbleibende Vorstand mehrheitlich ein neues Mitglied in den Vorstand, das bis zur nächsten Mitgliederversammlung dessen Stelle einnimmt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zulässig.
4. Die Mitgliederversammlung kann einzelnen Vorstandsmitgliedern aus wichtigem Grund während der Amtszeit das Vertrauen entziehen. Der Vorstand ergänzt sich dann entsprechend den Regelungen unter Ziff. 3.
5. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Geschäfte des Vereins in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und verwaltet das Vereinsvermögen.
6 Der Vorstand kann Einzelaufgaben an Einzelmitglieder oder Ausschüsse delegieren.
7. Die Tätigkeit des Vorstands ist ehrenamtlich.
8. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der unter 1. genannten Mitglieder anwesend ist. Er kann nicht stimmberechtigte Personen zu seinen Sitzungen einladen.
9. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn zwei Drittel aller Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen, von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und auf der nächsten Vorstandssitzung nachträglich protokollarisch zu bestätigen.
10. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 9 Satzungsänderung
1. Für eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich (§ 7). Über Satzungsänderungen kann nur entschieden werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehen neue Satzungstext beigefügt worden ist.
2. Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder von einer Behörde verlangt werden oder die zur Erhaltung des satzungsgemäßen Status als gemeinnützige Körperschaft zweckdienlich erscheinen, können vom Vorstand selbständig vorgenommen werden. Die Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt werden.
§ 10 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung durch Zustimmung von drei Viertel aller Mitglieder des Vereins erfolgen.
2. Ist die für die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Vereinszwecks erforderliche Anzahl von Mitgliedern nicht in der Mitgliederversammlung anwesend, ist also die Versammlung beschlussunfähig, so ist eine zweite Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einzuberufen. Diese kann mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösungbeschließen.
3. Die Vermögensregelung bei Auflösung geschieht nach § 3 Ziffer 6.
Echzell, den 4. Oktober 2010
Angaben gemäß § 5 TMG:
Grätsche gegen Rechtsaussen e. V.
Postfach 1102
61207 Echzell
Vertreten durch den Vorstand
Telefon: 0171-1960693
E-Mail: administrator @ graetsche-gegen-rechtsaussen.info
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Manfred Linss
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